BRAK-Mitteilungen 4/2025

paganda“ und „öffentlicher Verbreitung irreführender Informationen“ vor einem Strafgericht.18 18 S. dazu Nachr. aus Brüssel 12/2025 v. 20.6.2025. Die Kammer hatte zu einer unparteiischen und effizienten Untersuchung der Umstände im Zusammenhang mit dem Tod zweier kurdischer Journalisten durch türkische Drohnen in Syrien aufgerufen. Die BRAK nahm als Prozessbeobachterin an den Ende Juni erfolgten Anhörungen teil; Gamisch berichtet darüber im aktuellen BRAK-Magazin.19 19 S. ausf. Gamisch, BRAK-Magazin 4/2025, 6. Zuvor war der Vorstand aufgrund derselben Tatsachen in einem Zivilverfahren des Amtes enthoben worden. Auch hiergegen hatten die BRAK, der Rat der Europäischen Anwaltschaften (CCBE), dem die BRAK angehört, sowie eine Reihe von deutschen Rechtsanwaltskammern scharf protestiert.20 20 Presseerkl. Nr. 5/2025; Protest-Statement des CCBE v. 27.2.2025; zu den Protesten der einzelnen Kammern s. Nachr. aus Berlin 7/2025 v. 2.4.2025 m.w.N.; s. ferner Wessels, BRAK-Mitt. 2025, 87 und ders., BRAK-Mitt. 2025, 177. Maßnahmen der US-Regierung gegen Anwaltskanzleien Die repressiven Maßnahmen der US-Regierung gegen eine Reihe von Anwaltskanzleien21 21 S. dazu zusammenfassend Nitschke, BRAK-Mitt. 2025, 209 (211). beschäftigten die BRAK und die Rechtsanwaltskammern auch weiterhin. Gegen diese Maßnahmen hatte die BRAK bereits gemeinsam mit zahlreichen internationalen Anwaltsorganisationen protestiert.22 22 Dazu Nachr. aus Berlin 6/2025 v. 19.3.2025. Um die Maßnahmen und die deshalb drohenden wirtschaftlichen Folgen abzuwenden, schlossen einzelne Kanzleien Vereinbarungen mit der Regierung, in denen sie sich u.a. verpflichteten, umfangreiche pro bono-Leistungen im Sinne der Regierung zu erbringen, ihre Diversity-Programme einzustellen oder andere Zugeständnisse zu machen. Der damit verbundene Eingriff in die Unabhängigkeit der Kanzleien wirft für deren deutsche Niederlassungen berufsrechtliche Fragen auf, weil für sie über § 207a BRAO das deutsche Berufsrecht gilt – und damit auch die Pflicht zur Unabhängigkeit – und sie der Berufsaufsicht der deutschen Rechtsanwaltskammern unterliegen. In einer gemeinsamen Erklärung23 23 Gemeinsame Presseerkl. der Rechtsanwaltskammern München und Frankfurt v. 6.6.2025; dazu Nachr. aus Berlin 12/2025 v. 13.6.2025. äußerten sich zwei der größten deutschen Kammern, in deren Bezirken zahlreiche US-Kanzleien ansässig sind – die Rechtsanwaltskammern München und Frankfurt – zu der daraus entstandenen Diskussion. Darin betonen sie, dass sie berufsrechtliche Maßnahmen derzeit nicht als vorrangig ansehen; vielmehr sei man im Austausch mit den betroffenen Kanzleien und biete Unterstützung an, um ihre berufsrechtliche Integrität zu sichern. Europarats-Konvention zum Schutz des Anwaltsberufs Mit einer internationalen Konvention des Europarats sollen künftig Anwältinnen und Anwälte vor Bedrohungen, Aggression und Eingriffen in ihre Berufsausübung geschützt werden. Anlässlich des Außenministertreffens des Europarats am 13./14.5.2025 unterzeichneten die ersten siebzehn Staaten den Konventionstext.24 24 S. Nachr. aus Berlin 10/2025 v. 14.5.2025 und Nachr. aus Brüssel 10/2025 v. 23.5.2025. Hierbei handelt es sich um Andorra, Belgien, Estland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Lettland, Luxemburg, Moldau, die Niederlande, Nordmazedonien, Norwegen, Polen, Schweden und das Vereinigte Königreich. Das Inkrafttreten der Konvention, an deren Entstehung die BRAK aktiv mitwirkte,25 25 Hierzu Mühl-Jäckel, BRAK-Magazin 2/2025, 3. rückt damit näher. Die Bundesrepublik Deutschland hat die Konvention, auch mit Blick auf den gerade erst erfolgten Regierungswechsel, bislang noch nicht unterzeichnet. Um auf die Konvention aufmerksam zu machen und für ihre rasche Unterzeichnung und Ratifizierung auch durch weitere Staaten zu werben, organisierte die BRAK am 23.6.2025 gemeinsam mit anderen Anwaltsorganisationen in Brüssel eine Veranstaltung.26 26 S. näher Boog/Pratscher, BRAK-Magazin 4/2025, 4 sowie den nachfolgenden Beitrag von Gamisch/Wietoska/Boog/Pratscher, BRAK-Mitt. 2025, 271 (in diesem Heft). RECHTSANWALTSFACHANGESTELLTE Die Stärkung des Berufs der Rechtsanwaltsfachangestellten (ReFa) bzw. Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten beschäftigte die BRAK im Berichtszeitraum als Dauerthema ebenfalls weiterhin.27 27 Zur aktuellen Situation s. Nitschke, BRAK-Magazin 3/2025, 16. Sie wies in diesem Zusammenhang u.a. auf die Ausbildungsinitiative der Rechtsanwaltskammer Berlin hin,28 28 Informationen der RAK Berlin zum Qualitätssiegel; s. dazu auch Nachr. aus Berlin 10/2025 v. 14.5.2025. die im Mai mit dem Qualitätssiegel „Azubi-geprüft“ startete. Das Siegel hatte die Rechtsanwaltskammer Koblenz im Jahr 2024 initiiert,29 29 S. https://www.rakko.de/fachangestellte-auszubildende/ausbildungsinitiative/ und dazu Theus, beck-aktuell v. 14.5.2025 sowie BRAK-Podcast Folge „Willste dafür auch noch ’nen Orden oder was?“. um die Qualität der ReFa-Ausbildung zu verbessern und gute Ausbildungskanzleien sichtbar zu machen. Zuletzt hatten sich alle drei bayerischen Rechtsanwaltskammern der Initiative angeschlossen.30 30 S. Nachr. aus Berlin 6/2025 v. 19.3.2025 und BRAK-Podcast Folge „Big Triple: Bayern 4 ReFa“. Ferner machte die BRAK auf ein Seminar der Rechtsanwaltskammer Koblenz am 26.9.202531 31 S. Nachr. aus Berlin 12/2025 v. 13.6.2025. aufmerksam, das alle Beteiligten an der dualen Berufsausbildung – Rechtsanwaltskammern, Berufsberaterinnen und -berater, (potenzielle) Ausbilder und Ausbilderinnen aus Kanzleien, Lehrkräfte an Berufsschulen und Mitglieder von Prüfungs- und Berufsbildungsausschüssen – an einen Tisch bringen will. Ziel ist es, den Austausch zwischen den zentralen Akteuren zu fördern und praxisorientierte Impulse für eine erfolgreiche Ausbildungsarbeit zugeben. AUS DER ARBEIT DER BRAK BRAK-MITTEILUNGEN 4/2025 AUS DER ARBEIT DER BRAK 268

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