BRAK-Mitteilungen 4/2025

ANWALTSCHAFT Satzungsversammlung Die Satzungsversammlung hat in der vierten Sitzung ihrer 8. Legislaturperiode am 26.5.2025 in Berlin umfangreiche Änderungen im Recht der Fachanwaltschaften beschlossen.9 9 S. Nachr. aus Berlin 11/2025 v. 28.5.2025. Über die Sitzung berichtet ausführlich Gerkingim aktuellen BRAK-Magazin.10 10 Gerking, BRAK-Magazin 3/2025, 14. Im Kern wird der Nachweiszeitraum für die praktischen Fälle, die zum Erlangen einer Fachanwaltsbezeichnung nötig sind (§ 5 I 1 FAO), von drei Jahren auf fünf Jahre verlängert. Hintergrund ist, dass sich die dreijährige Frist in den vergangenen Jahren zu einer nur noch schwer überwindbaren Zugangsschranke entwickelte, u.a. weil sich eine besondere Erschwernis für Anwältinnen mit familiären Zusatzaufgaben zeigte, die zu einem besonders großen Rückgang bei den Fachanwältinnen führt. Angepasst werden zudem die Voraussetzungen für die Erlangung der Fachanwaltsbezeichnungen für Arbeitsrecht, Sozialrecht, Familienrecht, Strafrecht, Erbrecht sowie Bank- und Kapitalmarktrecht. Die Anforderungskataloge werden modernisiert und unverhältnismäßige Hürden abgebaut, zugleich soll aber die hohe Qualität weiterhin gewährleistet bleiben. Die übrigen 18 Fachanwaltschaften überprüft der zuständige Ausschuss 1 der Satzungsversammlung derzeit noch. Die Satzungsversammlung beschloss zudem eine Modernisierung und Präzisierung der Vorschriften über das anwaltliche Werberecht in §§ 6, 8 und 10 BORA. Ferner gibt es redaktionelle Änderungen, um die Schreibweisen von Gesetzeszitaten zu vereinheitlichen. Die Beschlüsse11 11 Beschlüsse der 4. Sitzung der 8. Satzungsversammlung. können gem. § 191e BRAO erst nach Prüfung und Nichtbeanstandung durch das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) in Kraft treten; die dafür vorgesehene Drei-Monats-Frist läuft derzeit noch. STAR-Untersuchung Das Statistische Berichtssystem für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte (STAR) gibt bereits seit 1993 regelmäßig Aufschluss über die berufliche und wirtschaftliche Lage der deutschen Anwaltschaft. Die Untersuchung wird im Auftrag der BRAK durch das Institut für Freie Berufe (IFB) an der Universität Erlangen-Nürnberg durchgeführt. Ende Mai startete die Befragung für die STAR-Untersuchung 2025, die sich ausschließlich mit der wirtschaftlichen Situation von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten befasst.12 12 Teilnahme über https://t1p.de/star2025; s. dazu Nachr. aus Berlin 11/2025 v. 28.5.2025. Im Fokus stehen die Themen berufliche Einkünfte inkl. Jahresverdienst/Umsatz und betriebliche Kosten, Erwerbsunterbrechungen und -einschränkungen sowie mögliche relevante Faktoren wie Spezialisierungen, Rechtsform und Standort der Kanzlei sowie Anzahl tätiger Personen. Die Teilnahme ist noch bis zum 31.8.2025 möglich. BEDROHUNG VON ANWÄLTINNEN UND ANWÄLTEN Die Bedrohung von Anwältinnen und Anwälten im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit war im Berichtszeitraum aufgrund aktueller Entwicklungen notwendigerweise weiterhin ein Schwerpunkt der Tätigkeit der BRAK. Auch das Ende April von der BRAK veranstaltete 6. Internationale Anwaltsforum hatte sich mit dem Thema befasst.13 13 Hiervon berichtet Fiebig, BRAK-Magazin 3/2025, 4. Diffamierung von Anwältin und Richter im Migrationsrecht Anfang Juni erregte eine Entscheidung des VG Berlin mediales Aufsehen, weil es die Zurückweisung von Asylsuchenden an der deutschen Grenze, die Bundesinnenminister Dobrindt zu seinem Amtsantritt angeordnet hatte, für unionsrechtswidrig erklärte. Hierzu berichtete das Medienportal „nius“ sowohl über den Vorsitzenden Richter der zuständigen Kammer des VG Berlin als auch über die auf Migrationsrecht spezialisierte Berliner Rechtsanwältin, welche die drei betroffenen Personen vertrat, unter Namensnennung und in diffamierender, hetzerischer Art und Weise. Die BRAK trat der mit einer derartigen Berichterstattung verbundenen Einschüchterung und Bedrohung des Richters14 14 Presseinformation v. 6.6.2025; s.a. Nachr. aus Berlin 12/2025 v. 13.6.2025. und der Anwältin15 15 Presseerkl. Nr. 7/2025 v. 13.6.2025; s.a. Nachr. aus Berlin 12/2025 v. 13.6.2025. entschieden entgegen. Sie sieht hierin Angriffe gegen den Rechtsstaat, dessen Wahrung für die Anwaltschaft von höchster Wichtigkeit sei. Zur Diffamierung des Richters äußerten sich auch die zeitgleich tagenden Justizministerinnen und -minister von Bund und Ländern in einer gemeinsamen Erklärung.16 16 Pressemitteilung der JuMiKo v. 6.6.2025. Repressionen gegen Anwaltschaft in der Türkei Die BRAK protestierte gegen die erneute Verhaftung des Istanbuler Rechtsanwalts Mehmet Pehlivan.17 17 Presseerkl. Nr. 8/2025 v. 23.6.2025; Nachr. aus Berlin 13/2025 v. 26.6.2025. Er vertritt den durch die türkische Regierung abgesetzten Istanbuler Bürgermeister Ekrem ˙I mamog˘lu. Pehlivan war bereits am 27.3.2025 für vierundzwanzig Stunden auf Grundlage von Regelungen zur Geldwäscheprävention verhaftet worden. Nun weigerte sich Pehlivan, im Zusammenhang mit dem Korruptionsfall auszusagen, da die dafür erforderliche Erlaubnis des Justizministeriums gefehlt habe. Daraufhin wurde er am 19.6.2025 wegen des Vorwurfs der Mitgliedschaft in einer kriminellen Organisation verhaftet. Die BRAK hält es für untragbar, dass hier allein die Vertretung eines bestimmten Mandanten gegen den Anwalt gekehrt wird. Dies gefährde den Berufsstand der türkischen Anwaltschaft massiv. Derzeit steht der gesamte Vorstand der Istanbuler Anwaltskammer wegen behaupteter „terroristischer ProAUS DER ARBEIT DER BRAK AUS DER ARBEIT DER BRAK BRAK-MITTEILUNGEN 4/2025 267

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