(5) Jedes Mitglied der Satzungsversammlung hat das Recht, Einsicht in die Sitzungsprotokolle der Satzungsversammlung und der Ausschüsse zu nehmen. Anderen Personen kann der oder die Vorsitzende der Satzungsversammlung im Einvernehmen mit dem Vorsitz des jeweils betroffenen Ausschusses Einsicht in nicht nach § 6 Abs. 3 öffentlich zugängliche Materialien der Satzungsversammlung und ihrer Ausschüsse gewähren, wenn ein berechtigtes Interesse dargelegt wird. § 15 Begründung der Beschlüsse zur Änderung der Berufsordnung oder Fachanwältin- und Fachanwaltsordnung Dem Beschluss zur Änderung der Berufsordnung oder Fachanwältin- und Fachanwaltsordnung soll mit Übermittlung an das Bundesministerium der Justiz nach § 191e Bundesrechtsanwaltsordnung dessen Begründung unter Berücksichtigung der Beratungen der Satzungsversammlung beigefügt werden. § 16 Ausschüsse (1) Jedes Mitglied der Satzungsversammlung kann Mitglied in den von der Satzungsversammlung eingesetzten Ausschüssen werden, es sei denn, die Satzungsversammlung beschließt etwas anderes. (2) Die jeweils aktuelle Zusammensetzung der Ausschüsse der Satzungsversammlung wird auf der Internetseite der BRAK veröffentlicht. Nur die hier genannten Ausschussmitglieder sind in den Ausschüssen stimmberechtigt. Eine zusätzliche Bekanntgabe durch die Versammlungsleitung erfolgt nicht. (3) Die Ausschusssitzungen sind nicht öffentlich. Präsenzsitzungen der Ausschüsse finden regelmäßig in Berlin bei der BRAK statt. Ein Ausschuss kann beschließen, an einem anderen Ort zu tagen, wenn es dafür sachliche Gründe gibt. Zu solchen Gründen zählen etwa die Reduzierung der Reisetätigkeit von Ausschussmitgliedern. Die Sitzung findet auf Einladung des oder der Ausschussvorsitzenden in virtueller Form (Video- oder Telefonkonferenz) statt, wenn nicht die Mehrheit der Mitglieder in Textform eine Präsenzsitzung verlangt. Die oder der Ausschussvorsitzende kann im Einzelfall sachverständige Gäste zulassen. (4) Die Ausschüsse erledigen die ihnen von der Satzungsversammlung übertragenen Aufgaben. Sie können darüber hinaus in den ihnen zugewiesenen Rechtsoder Sachgebieten Anträge in der Satzungsversammlung stellen. (5) Die Ausschüsse bestimmen ihre Vorsitzenden und deren Stellvertreterinnen und Stellvertreter. (6) § 2 Abs. 4 und § 14 Abs. 1 bis Abs. 4 gelten für die Ausschüsse entsprechend. § 17 Geschäftsstelle Die Geschäftsstelle der Satzungsversammlung ist bei der BRAK. SITZUNG DER SATZUNGSVERSAMMLUNG Die 5. Sitzung der 8. Satzungsversammlung findet am 1.12.2025 in Berlin statt. PERSONALIEN NACHRUF AUF RECHTSANWALT UND NOTAR A.D. DR. EBERHARD HAAS RECHTSANWALT UND NOTAR DR. ULRICH WESSELS, PRÄSIDENT DER BUNDESRECHTSANWALTSKAMMER Die Bundesrechtsanwaltskammer gedenkt ihres ehemaligen Präsidenten Rechtsanwalt und Notar a.D. Dr. Eberhard Haas, der am 27.3.2025 im Alter von 89 Jahren von uns gegangen ist. Dr. Eberhard Haas wurde am 20.9.1991 durch die Hauptversammlung erstmals in das Amt des Präsidenten der BRAK gewählt und im Herbst 1995 für vier weitere Jahre wiedergewählt. Zuvor war Dr. Haas bereits acht Jahre Vizepräsident der BRAK und nahezu zeitgleich von 1980 bis 1992 Präsident der Rechtsanwaltskammer Bremen. Die acht Jahre der Präsidentschaft von Dr. Haas waren geprägt von Herausforderungen. Die Wiedervereinigung von Ost und West nach dem Fall der Mauer, ein BRAK-MITTEILUNGEN 3/2025 PERSONALIEN 220
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