tausch mit dem Bundesministerium der Justiz und gemeinsam mit ihren europäischen Partnern im Rat der Europäischen Anwaltschaften (CCBE) die Diskussionen an vielen Stellen vorangetrieben. Die BRAK setzt sich weiterhin engagiert dafür ein, dass die Konvention ein Erfolg wird und insb. von möglichst vielen Staaten unterzeichnet, ordnungsgemäß ratifiziert und durchgesetzt wird. GRUPPENFREISTELLUNGSVERORDNUNG ZU TECHNOLOGIETRANSFER-VEREINBARUNGEN Die BRAK hat sich im April 2025 an der Konsultation der Europäischen Kommission zur Gruppenfreistellungsverordnung für Technologietransfer-Vereinbarungen (GVO-TT) und den zugehörigen Leitlinien mit einer Stellungnahme beteiligt.5 5 BRAK-Stn.-Nr. 13/2025, s. auch Nachr. aus Brüssel 3/2025 v. 14.2.2025. Die Geltungsdauer der derzeit geltenden Vorschriften endet am 30.4.2026. Die von der Europäischen Kommission im Jahr 20236 6 BRAK-Stn.-Nr. 42/2023. und20247 7 BRAK-Stn.-Nr. 72/2024. durchgeführte Bewertung der GVO-TT, in deren Rahmen auch die BRAK Stellung genommen hatte, hat ergeben, dass die GVO-TT zwar grundsätzlich weiterhin zweckdienlich und relevant ist, aber in einigen Bereichen möglicherweise Überarbeitungsbedarf besteht. Die Konsultation der Kommission zielte darauf ab, die Überarbeitung der GVO-TT vorzubereiten. Nach Abschluss der Konsultation soll insb. entschieden werden, ob die bisherigen Vorschriften unverändert erhalten bleiben oder z.B. hinsichtlich ihres Anwendungsbereichs und einiger Schwellenwerte verändert werden sollen. In ihrer englischsprachigen Stellungnahme befürwortet die BRAK u.a. eine Erweiterung des Anwendungsbereichs der Gruppenfreistellungsverordnung, insb. in Bezug auf Datenrechte (data licensing). Zudem sei es erforderlich, die Bestimmung der Marktanteile, die bisher in der Praxis schlecht händelbar seien, zu überarbeiten. Weiterhin sei es zweckdienlich, wenn die Leitlinien zur GVO-TT sich künftig, zur Erhöhung der Rechtssicherheit, auch zu Lizenzverhandlungsgruppen (Licensing Negotiation Groups, LNG) verhielten. DIGITALE TRANSFORMATION DER JUSTIZ Seit dem 1.5.2025 gilt e-CODEX als verbindlicher Standard für den elektronischen Datenaustausch in grenzüberschreitenden Zivil- und Strafsachen – fußend auf der europäischen Verordnung zur Digitalisierung der justiziellen Zusammenarbeit. Formuliertes Ziel ist die Gewährleistung und Stärkung der Interoperabilität nationaler Justizsysteme sowie eine Steigerung der Effizienz grenzüberschreitender Zusammenarbeit. Bereits zu Beginn des Jahres wurde zudem die Europäische Strategie der Kommission für die E-Justiz 2024–2028 veröffentlicht, die einen umfassenden Plan für die digitale Transformation der Justizsysteme in der EU ankündigt sowie Ziele und Maßnahmen zur Förderung der digitalen Justiz, einschließlich der Verbesserung des Zugangs zur Justiz, der elektronischen Kommunikation und auch der Interoperabilität. Parallel dazu startete das „High Level Forum on Justice for Growth” – ein Forum, welches innerhalb vierer Sitzungen und begleitender technischer Treffen als Plattform für den Austausch von Ideen und Best Practices im Kreise der Mitgliedstaaten, des Parlaments, des Rats und weiterer Interessenvertreter dienen soll. Die BRAK hatte bereits 2021 eine Stellungnahme zur Digitalisierung der grenzübergreifenden justiziellen Zusammenarbeit abgegeben,8 8 BRAK-Stn.-Nr. 38/2021. in der sie die Initiative der Kommission grundsätzlich begrüßte, sei es mit Blick auf die Nutzungsintensivierung virtueller Verhandlungen oder die Einführung von Online-Verfahren; zweifelsohne unter Achtung grundlegender Prozessmaximen. Anknüpfend an die in der Strategie zur E-Justiz und des High Level Forums adressierten Themen zur digitalen Transformation, führte die BRAK zudem bilaterale Gespräche in Brüssel mit Vertretern der Generaldirektion Justiz und Verbraucher der Europäischen Kommission. DIE BRAK INTERNATIONAL RECHTSANWÄLTINNEN DR. VERONIKA DENNINGER, LL.M., UND SWETLANA SCHAWORONKOWA, LL.M., UND RECHTSANWALT RIAD KHALIL HASSANAIN, BRAK, BERLIN Der nachfolgende Beitrag gibt einen Überblick über die Tätigkeit der BRAK im internationalen Bereich im März und April 2025. Besonders im Fokus standen hier das von der BRAK am 24. und 25.4.2025 veranstaltete 6. Internationale Anwaltsforum und verschiedene im Vorfeld organisierte Delegationsbesuche und bilaterale Gespräche. EUROPÄISCHE PRÄSIDENTENKONFERENZ 2025 Vom 27.2. bis 1.3.2025 fand die 53. Europäische Präsidentenkonferenz in Wien zum Thema „Deregulierung und Rechtsstaatlichkeit: Chance oder Gefahr?“ statt. Die Konferenz versammelte hochrangige Expertinnen und Experten aus Politik, Wissenschaft und Anwaltschaft zur kritischen Reflexion aktueller AUS DER ARBEIT DER BRAK BRAK-MITTEILUNGEN 3/2025 AUS DER ARBEIT DER BRAK 214
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