wegen angeblicher Terrorpropaganda. Den Hintergrund für die Amtsenthebung bildet eine Erklärung der Rechtsanwaltskammer, in der sie eine Untersuchung der Tötung zweier kurdischer Journalisten durch einen türkischen Drohnenangriff gefordert und den Vorfall als Verstoß gegen humanitäres Völkerrecht eingeordnet hatte. Die BRAK kritisierte dies als politisch motivierten Versuch, die türkische Anwaltschaft zu delegitimieren und aus dem Weg zu räumen.17 17 Presseerkl. Nr. 5/2025 v. 24.3.2025; s. auch Nachr. aus Berlin 7/2025 v. 2.4.2025. Sie hatte sich bereits zuvor gegen das Ermittlungsverfahren gegen den Kammervorstand gewandt.18 18 S. Nachr. aus Brüssel 4/2025 v. 28.2.2025. Auch die Rechtsanwaltskammern Berlin und Freiburg sowie der CCBE protestierten gegen die Absetzung.19 19 S. dazu Nachr. aus Berlin 7/2025 v. 2.4.2025. Maßnahmen der US-Regierung gegen Jurist:innen Gemeinsam mit zahlreichen anderen Anwaltsorganisationen aus der ganzen Welt protestierte die BRAK außerdem gegen die jüngsten Maßnahmen der US-Regierung gegen Juristinnen und Juristen.20 20 Presseerkl. Nr. 3/2025 v. 18.3.2025; s. auch Nachr. aus Berlin 6/2025 v. 19.3.2025. Hierzu zählten u.a. Restriktionen und Einschüchterungen gegen Anwaltskanzleien sowie weitere Eingriffe in die Unabhängigkeit der Anwaltschaft. Auch BRAK-Präsident Dr. Ulrich Wessels kritisierte die Maßnahmen scharf.21 21 Wessels, BRAK-Mitt. 2025, 87. Europarats-Konvention zum Schutz von Anwält:innen Der Europarat hat ein internationales Abkommen erarbeitet, mit dem künftig elementare Rechte der Anwaltschaft kohärent und rechtsverbindlich abgesichert werden sollen. Der jahrelang auch unter Mitwirkung der BRAK ausgearbeitete Konventionstext22 22 Zum Inhalt s. Trierweiler/Boog, BRAK-Mitt. 2023, 70. passierte Ende 2024 wichtige Gremien des Europarats. Das Ministerkomitee des Europarats nahm den Text des internationalen Abkommens am 12.3.2025 einstimmig an.23 23 Dazu Nachr. aus Berlin 6/2025 v. 19.3.2025; s. außerdemMühl-Jäckel, BRAK-Magazin 2/2025, 3. Am 13./14.5.2025 wurde die Konvention in Luxemburg zur Unterzeichnung ausgelegt; die ersten 17 Staaten unterzeichneten die Konvention. Die BRAK wird auch das weitere Verfahren bis zum Inkrafttreten der Konvention intensiv begleiten.24 24 Zum aktuellen Stand s. Nachr. aus Berlin 1/2025 v. 8.1.2025; s.a. nachfolgend Gamisch, BRAK-Mitt. 2025, 213. KERNFORDERUNGEN FÜR DIE 21. LEGISLATURPERIODE Zum Beginn der 21. Legislaturperiode hat die BRAK Kernforderungen an den Deutschen Bundestag formuliert.25 25 Kernforderungen der BRAK; dazu Nachr. aus Berlin 6/2025 v. 19.3.2025. Die Forderung werden u.a. reflektiert in LTO v. 14.3.2025. Sie sind von dem Ziel getragen, einen funktionsfähigen Rechtsstaat und ein friedliches und freiheitliches Miteinander auch weiterhin zu gewährleisten. Im Zentrum stehen dabei die Resilienz des Rechtsstaates, die Beibehaltung anwaltlicher Kernwerte und der Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs. Im Einzelnen fordert die BRAK u.a. eine verfassungsrechtliche Absicherung der anwaltlichen Unabhängigkeit;26 26 S. auch Wessels, BRAK-Mitt. 2025, 87; die Forderung wird aufgegriffen u.a. von Gerhold, verfassungsblog v. 30.4.2025; sowie beck-aktuell v. 29.4.2025. den Erhalt des durch das Fremdbesitzverbot gewährleisteten Mandantenschutzes durch Unabhängigkeit der Anwältinnen und Anwälte; ein Absehen davon, das Mandatsgeheimnis durch Erweiterung behördlicher Befugnisse auszuhöhlen; die Einbeziehung der Anwaltschaft in den Pakt für den Rechtsstaat; einen Digitalpakt für die Justiz, der ihre technische und personelle Modernisierung ermöglicht; eine Stärkung der Anwaltschaft im elektronischen Rechtsverkehr sowie die Aufhebung des „beA-Verbots“ gegenüber der Finanzverwaltung27 27 Zum Hintergrund s. Nitschke, BRAK-Mitt. 2025, 32. sowie eine frühzeitige Einbindung der Anwaltschaft in Gesetzgebungsverfahren für mehr Transparenz. Im Familien- und Erbrecht sieht die BRAK dringenden Handlungsbedarf, weil in den beiden letzten Legislaturperioden viele Reformprojekte im Familienrecht zwar diskutiert, aber nicht (mehr) umgesetzt wurden. Für die 21. Legislaturperiode hat die BRAK daher in einem gesonderten Positionspapier28 28 BRAK-Stn.-Nr. 9/2025; dazu Nachr. aus Berlin 7/2025 v. 2.4.2025 m.w.N. konkrete Reformvorschläge u.a. zum Abstammungs-, Unterhalts- und Betreuungsrecht formuliert. WEITERE BERUFS- UND RECHTSPOLITISCHE THEMEN Die BRAK war im Berichtszeitraum auch über diese Kernthemen hinaus rechts- und berufspolitisch aktiv. Da der neu gewählte Bundestag sich erst am 25.3.2025 konstituierte, war die klassische gesetzgebungsbegleitende Tätigkeit der BRAK naturgemäß recht gering. Reform der juristischen Ausbildung In einer gemeinsamen Erklärung mit dem Bundesverband rechtswissenschaftlicher Fachschaften, dem Deutschen Anwaltverein, dem Deutschen Juristinnenbund und der Neuen Richtervereinigung hat die BRAK mit Blick auf die neue Legislaturperiode Reformen in der juristischen Ausbildung gefordert.29 29 Gemeinsame Erklärung der juristischen Verbände v. 20.2.2025; dazu Nachr. aus Berlin 5/2025 v. 5.3.2025. Die Verbände fordern die kommende Bundesregierung auf, sich der Herausforderungen in beiden Phasen der juristischen Ausbildung anzunehmen und gemeinsam mit den Ländern und den Verbänden wirksame Lösungen zu implementieren, um die juristische Ausbildung zukunftsfähig zu gestalten. Sie sollte insb. Juristinnen und Juristen befähigen, Recht kritisch zu hinterfragen und gesellschaftlich einzuordnen. Nachholbedarf sehen sie in den Bereichen demographischer Wandel, Digitalisierung und Diversität. KI-Verordnung Ab August 2026 gelten nach Art. 50 der KI-Verordnung Transparenzpflichten für Anbieter und Betreiber bestimmter KI-Systeme. In einem Positionspapier30 30 BRAK-Stn.-Nr. 6/2025; dazu Nachr. aus Berlin 6/2025 v. 19.3.2025. bezieht die BRAK Stellung zu den neuen Transparenzpflichten, AUS DER ARBEIT DER BRAK BRAK-MITTEILUNGEN 3/2025 211
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