scher Form zunächst als Soll-Vorschrift ausgestaltet. Erst ab dem 1.1.2028 (im Entwurf noch 1.1.2026) besteht die Pflicht zur elektronischen Übermittlung. Der Übermittlung soll ein strukturierter maschinenlesbarer Datensatz im Dateiformat XML beigefügt werden; auch diese Vorschrift ist als Soll-Vorschrift ausgestaltet. Die Verordnung wurde Ende April ausgefertigt und sodann im Bundesgesetzblatt verkündet.6 6 BGBl. 2025 I Nr. 125 v. 5.5.2025. Die BRAK hatte sich aktiv in das Gesetzgebungsverfahren eingebracht und u.a. auf mögliche praktische Probleme für die Rechtsanwaltskammern hingewiesen.7 7 Zum RefE s. BRAK-Stn.-Nr. 35/2024; zum RegE s. BRAK-Stn.-Nr. 86/2024 sowie Nachr. aus Berlin 1/2025 v. 8.1.2025. BERUFSRECHT Das Kosten- und Betreuervergütungsrechtsänderungsgesetz (KostBRÄG), mit dem u.a. die gesetzlichen Anwaltsgebühren angepasst werden, kann zum 1.6.2025 in Kraft treten. Der Bundesrat hatte am 21.3.2025 dem Gesetz zugestimmt.8 8 Dazu Nachr. aus Berlin 7/2025 v. 2.4.2025. Am 7.4.2025 wurde es im Bundesgesetzblatt verkündet.9 9 BGBl. 2025 I Nr. 109 v. 10.4.2025; dazu Nachr. aus Berlin 8/2025 v. 16.4.2025. Damit erhöhen sich die gesetzlichen Anwaltsgebühren ab Juni. Wertgebühren nach dem RVG steigen um 6 %, Festgebühren um 9 %. Auch die Gerichtskosten und die Gebühren für Gerichtsvollzieher, Sachverständige und Dolmetscher werden angehoben, ebenso die Vergütung bei Vormundschaften und Betreuungen. Hinne10 10 Hinne, BRAK-Mitt. 2025, 178 (in diesem Heft). stellt die Entstehungsgeschichte des Gesetzes sowie die einzelnen Änderungen im Detail vor. Die BRAK hält weiterhin an ihrer Forderung fest, dass die gesetzliche Anwaltsvergütung regelmäßig in jeder Legislaturperiode angepasst werden muss.11 11 S. Kernforderungen der BRAK; weitergehendHolling, BRAK-Magazin 3/2025, 3. ANWALTSCHAFT STAR-Bericht Im März hat die BRAK die Ergebnisse der neuesten Online-Befragung zur Erhebung der Lage und Entwicklung der deutschen Anwaltschaft durch das Statistische Berichtssystem für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte (STAR) veröffentlicht.12 12 STAR-Bericht 2024; s. ferner Nachr. aus Berlin 6/2025 v. 19.3.2025. Die STAR-Untersuchung 2024 befasste sich mit der allgemeinen beruflichen Situation. Im Fokus standen die Themen nicht-anwaltliches Personal, Ausbildung zum/r Rechtsanwalts- und/oder Notarfachangestellten, Erfolgshonorar, Datenschutz sowie Entfremdung zwischen Anwaltschaft und Justiz. Zu den wichtigsten Ergebnissen zählt, dass etwa 20 % der Kanzleien Rechtsanwaltsfachangestellte ausbilden, wobei jüngere Berufsträger dies deutlich häufiger tun als ältere. In den ostdeutschen Rechtsanwaltskammerbezirken wird insgesamt seltener ausgebildet; hier zeigt sich der Fachkräftemangel bereits stärker. Der Bericht gibt ferner Aufschluss darüber, wie häufig es offene Ausbildungsstellen gibt und wie diese sich über die unterschiedlichen Kanzleiformen, -lokalisierungen und -spezialisierungen verteilen. Ein weiterer Sonderteil eruiert, inwieweit die Anwaltschaft bislang die durch das Legal Tech-Gesetz zum 1.10.2021, geschaffene Möglichkeit genutzt hat, bei Streitwerten bis 2.000 Euro Erfolgshonorare zu vereinbaren. Im Ergebnis war dies bei nur 11 % der Teilnehmenden der Fall. Neumann/Nitschke13 13 Neumann/Nitschke, BRAK-Mitt. 2025, 181 (in diesem Heft). stellen die Ergebnisse der STAR-Untersuchung und einer später im Rahmen der Evaluierung des Legal Tech-Gesetzes von der BRAK durchgeführten Umfrage im Detail vor. Gehaltsunterschiede in der Anwaltschaft Zum sog. Equal Pay Day hat die BRAK auf geschlechtsspezifische Gehaltsunterschiede in der Anwaltschaft hingewiesen.14 14 Nachr. aus Berlin 5/2025 v. 5.3.2025. Der Aktionstag markiert symbolisch den Gehaltsunterschied zwischen Frauen und Männern und lag in diesem Jahr am 7. März. Für das Jahr 2024 beträgt der sog. Gender Pay Gap 16 %; er sank damit im Vergleich zu den Vorjahren deutlich. In der Anwaltschaft sind die geschlechtsbezogenen Gehaltsunterschiede nach wie vor deutlich größer. Auf Basis der STAR-Untersuchung 2023 beträgt der Gender Pay Gap zwischen Vollzeit arbeitenden angestellten Anwältinnen und Anwälten 23,3 %. Basierend auf den Zahlen aus 2023 lag der Gender Pay Gap im Jahr 2024 hier rechnerisch erst am 25. März, d.h. angestellte Anwältinnen arbeiteten faktisch rund 85 Tage umsonst. Die STAR-Untersuchung belegt die Einkommensunterschiede zwischen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten noch detaillierter und zeigt u.a. bei Syndikusrechtsanwältinnen und -anwälten erheblich höhere Unterschiede. BGH-Anwaltschaft Das Bundesministerium der Justiz hat Anfang April insgesamt elf Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte beim BGH neu zugelassen.15 15 Pressemitt. des BMJ v. 7.4.2025; Nachr. aus Berlin 8/2025 v. 16.4.2025. Nur diese sind berechtigt, in zivilrechtlichen Revisionsverfahren vor dem BGH aufzutreten. Damit sind nunmehr insgesamt 46 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte beim BGH zugelassen. Das letzte Wahlverfahren hatte zuvor im Jahr 2013 stattgefunden. BEDROHUNG VON ANWÄLTINNEN UND ANWÄLTEN Die Bedrohung von Anwältinnen und Anwälten im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit war weiterhin ein Schwerpunkt der Tätigkeit der BRAK.16 16 S. u.a. die Berichte von Krautschneider, BRAK-Magazin 2/2025, 4 und Nitschke, BRAK-Magazin 2/2025, 3. Absetzung des Istanbuler Kammervorstands Unter anderem protestierte sie gegen die Absetzung des Vorstands der Istanbuler Rechtsanwaltskammer AUS DER ARBEIT DER BRAK BRAK-MITTEILUNGEN 3/2025 AUS DER ARBEIT DER BRAK 210
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