BRAK-Mitteilungen 3/2025

Arbeitgeber und dessen Mitarbeiter in dieser Eigenschaft bei einem unternehmensbezogenen Tatvorwurf nicht vertreten. (CW) In der Rubrik „Stichwort Berufsrecht“ werden in jeder Ausgabe der BRAK-Mitteilungen Grundbegriffe des anwaltlichen Berufsrechts kurz erklärt. Die BRAK-Mitteilungen wollen so eine schnelle Information über wichtige Bereiche des Berufsrechts wie etwa die Selbstverwaltung oder die anwaltlichen Core Values ermöglichen. Die Stichworte verfassen abwechselnd u.a. Daniela Neumann (DN), Christian Dahns (Da), Dr. Tanja Nitschke (tn) und Prof. Dr. Christian Wolf (CW). AUS DER ARBEIT DER BRAK DIE BRAK IN BERLIN RECHTSANWÄLTIN DR. TANJA NITSCHKE, MAG. RER. PUBL., BRAK, BERLIN Der Beitrag gibt einen Überblick über die Tätigkeit der BRAK auf nationaler Ebene im März und April 2025. Angesichts der politischen Entwicklungen u.a. in der Türkei und den USA stand die Bedrohung von Anwältinnen und Anwälten auch weiterhin im Fokus der BRAK; mit der Thematik sowie der seit Mitte Mai zur Unterzeichnung ausliegenden Europarats-Konvention zum Schutz des Anwaltsberufs befasste sich auch das von der BRAK am 25./26.4.2025 ausgerichtete 6. Internationale Anwaltsforum. beA UND ELEKTRONISCHER RECHTSVERKEHR Der Betrieb und die Weiterentwicklung des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs (beA) sowie die weitere Entwicklung des elektronischen Rechtsverkehrs (ERV) sowohl auf rechtlicher wie auf technischer Ebene bildeten als Daueraufgabe weiterhin einen der Arbeitsschwerpunkte der BRAK. beA-System Auch im Berichtszeitraum wurde das beA-System gepflegt und weiterentwickelt. Anfang März wurde die beA-Version 3.32 ausgerollt, mit der die Basiskomponente der beA Client Security auf die Version 3.5.2 aktualisiert wird.1 1 S. im Detail die Release-Information, https://portal.beasupport.de/neuigkeiten/ bea-update-06032025. Umgesetzt werden damit Fehlerbehebungen sowie eine Aktualisierung der in der beA Client Security enthaltenen Java-Version. Die BRAK bat die Nutzerinnen und Nutzer, die Aktualisierung spätestens bis zum 20.4.2025 durchzuführen, um das beA auch nach diesem Termin weiter nutzen zu können.2 2 S. beA-Newsletter 1/2025 v. 3.3.2025. beA-Nutzung Das für die Nutzung des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs häufig verwendete Kartenlesegerät cyberJack Secoder wurde von der Hersteller-Firma REINER abgekündigt und ist voraussichtlich ab Herbst 2025 nicht mehr für das beA einsetzbar. Grund sind sicherheitstechnische Weiterentwicklungen. Dies trifft auch auf weitere ältere Kartenlesegeräte zu, die ebenfalls vom Hersteller abgekündigt wurden. Die BRAK wies Nutzerinnen und Nutzer, die ein solches älteres Gerät haben, darauf hin, dass sie rechtzeitig dafür sorgen müssen, mit einem aktuellen Gerät weiterhin Zugang zum beA sicherzustellen.3 3 S. beA-Newsletter 2/2025 v. 10.4.2025; Nachr. aus Berlin 8/2025 v. 16.4.2025. Die BRAK wies außerdem darauf hin, dass Signaturkarten der Reihe „D-Trust 5.1“ des Anbieters D-Trust, die ab Januar 2025 ausgegeben wurden, momentan noch nicht mit dem beA-System verwendet werden können.4 4 S. beA-Newsletter 1/2025 v. 3.3.2025 sowie beA-Supportportal. Die Firma D-Trust informierte die BRAK über eine technische Änderung bei den Signaturkarten, die es erforderlich macht, die Anwendungskomponente der beA Client Security anzupassen. Die betroffenen Signaturkarten sollen mit einer der nächsten Aktualisierungen im beA verwendbar werden. Nicht betroffen sind „D-Trust 5.1“- Signaturkarten, die im Dezember 2024 oder früher ausgegeben wurden. Übermittlung von Behördenakten Akten müssen künftig nach einheitlichen elektronischen Standards zwischen Behörden und Gerichten ausgetauscht werden. Die Mitte April vom Bundesrat bestätigte Behördenaktenübermittlungsverordnung legt dazu für zivil-, arbeits-, verwaltungs-, sozial- und finanzgerichtliche Verfahren sowie für Verfahren in Familiensachen und der freiwilligen Gerichtsbarkeit bundeseinheitliche technische Rahmenbedingungen für die Aktenübermittlung fest. Anders als in den ursprünglichen Entwürfen5 5 S. dazu bereits Nitschke, BRAK-Mitt. 2025, 118. ist die Übermittlung von Akten in elektroniAUS DER ARBEIT DER BRAK AUS DER ARBEIT DER BRAK BRAK-MITTEILUNGEN 3/2025 209

RkJQdWJsaXNoZXIy ODUyNDI0