BRAK-Mitteilungen 3/2025

wurde (Frage 36). 2.926 der 2.982 antwortenden Anwältinnen und Anwälte und somit 98,12 % gaben an, keinen Gebrauch von der Möglichkeit der Prozessfinanzierung seit Inkrafttreten des Legal Tech-Gesetzes am 1.10.2021 gemacht zu haben; lediglich 1,88 % (56) nutzten die neue Möglichkeit.90 90 Vgl. BRAK-Umfrage, 48. Von den 56 der 2.982 antwortenden Anwältinnen und Anwälte, die seit dem 1.10.2021 von der Möglichkeit der Prozessfinanzierung Gebrauch gemacht haben, waren 5,45 % 30 Jahre alt oder jünger, 14,54 % im Alter von 31 bis 40 Jahren, 56,36 % im Alter von 41 bis 60 Jahren, 10,91 % im Alter von 61 bis 65 Jahren und 12,73 % älter als 65 Jahre. Insgesamt 50 % von ihnen sind in einer Einzelkanzlei oder in einer Bürogemeinschaft tätig, 12,5 % arbeiten in einem Anstellungsverhältnis und 37,5 % sind Partnerin oder Partner in einer Kanzlei. Deutlich mehr als die Hälfte der 56 Anwältinnen und Anwälte – nämlich 57,14 % – hat ihren Kanzleisitz in einer Stadt mit mehr als 500.000 Einwohnern, 8,93 % mit mehr als 200.000 Einwohnern, 7,14 % mit mehr als 100.000 Einwohnern, ebenfalls 7,14 % mit mehr als 50.000 Einwohnern, 8,93 % mit mehr als 20.000 Einwohnern, 3,57 % mit mehr als 10.000 Einwohnern und 7,14 % mit bis zu 10.000 Einwohnern. Hier zeigt sich also ein deutlicheres Stadt-Land-Gefälle als in Bezug auf Erfolgshonorare. Am häufigsten machten diejenigen Anwältinnen und Anwälte von der Möglichkeit der Prozessfinanzierung Gebrauch, die schwerpunktmäßig im Arbeitsrecht (25 %), Erbrecht (23,21 %), Handels- und Gesellschaftsrecht (21,43 %), Sonstiges (21,43 %) und Kartellrecht (16,07 %) tätig sind. b) ANZAHL FINANZIERTER MANDATE Die folgenden Fragen (Fragen 37 und 38) zielten auf die Anzahl der finanzierten Mandate. Von den 56 Anwältinnen und Anwälten, die seit dem 1.10.2021 von der Möglichkeit der Prozessfinanzierung Gebrauch gemacht haben, beantworteten 45 die Frage nach der Anzahl ihrer entsprechenden Mandate (Frage 37) wie folgt:91 91 Vgl. BRAK-Umfrage, 49. Bei außergerichtlichen Inkassodienstleistungen haben 23,08 % in bis zu fünf Mandaten die Kosten finanziert, 12,82 % in bis zu zehn, 5,13 % in bis zu zwanzig, 0 % in bis zu fünfzig, 0 % in bis zu hundert, 12,82 % in mehr als hundert Mandaten und 46,15 % in keinem. Im gerichtlichen Mahn- und Zwangsvollstreckungsverfahren haben 30,23 % in bis zu fünf Mandaten die Kosten finanziert, 18,60 % in bis zu zehn, 6,98 % in bis zu zwanzig, 0 % in bis zu fünfzig, 0 % in bis zu hundert, 2,33 % in mehr als hundert Mandaten und 41,86 % in keinem. In Frage 38 wurde nach der Anzahl ihrer Prozessfinanzierungen in den Jahren 2021, 2022, 2023 und 2024 gefragt. 47 der 56 Anwältinnen und Anwälte, die seit dem 1.10.2021 von der Möglichkeit der Prozessfinanzierung Gebrauch gemacht haben, antworteten hierauf wie folgt:92 92 Vgl. BRAK-Umfrage, 50. Im Jahr 2021 haben 41,46 % nie, 43,90 % bis zu fünfmal, 4,88 % bis zu zehnmal, 2,44 % bis zu zwanzigmal, 0 % bis zu fünfzigmal, 0 % bis zu hundertmal und 7,32 % mehr als hundertmal die Kosten finanziert. Im Jahr 2022 haben 48,57 % nie, 34,29 % bis zu fünfmal, 2,86 % bis zu zehnmal, 5,71 % bis zu zwanzigmal, 0 % bis zu fünfzigmal, 0 % bis zu hundertmal und 8,57 % mehr als hundertmal die Kosten finanziert. Im Jahr 2023 haben 36,59 % nie, 46,34 % bis zu fünfmal, 2,44 % bis zu zehnmal, 7,32 % bis zu zwanzigmal, 0 % bis zu fünfzigmal, 0 % bis zu hundertmal und 7,32 % mehr als hundertmal die Kosten finanziert. Im Jahr 2024 haben 38,89 % nie, 38,89 % bis zu fünfmal, 8,33 % bis zu zehnmal, 5,56 % bis zu zwanzigmal, 0 % bis zu fünfzigmal, 0 % bis zu hundertmal und 8,33 % mehr als hundertmal die Kosten finanziert. Insgesamt zeigt sich also eine eher leicht rückläufige Tendenz der in Bezug auf Kostenübernahme ablehnenden bis zurückhaltenden Anwältinnen und Anwälte. Zugleich übernahm ein relativ konstanter Anteil von etwa 7–8 % in mehr als hundert Fällen Kosten, hat also offenbar das Geschäftsmodell der Kanzlei entsprechend ausgerichtet. Das liegt deutlich über dem Anteil derer, die in großen Fallzahlen gegen Erfolgshonorar tätig waren (dazu oben 1. c)). Die Aussagekraft der Ergebnisse ist insoweit allerdings – wie auch bei den folgenden Fragen, die ebenfalls nur auf den Antworten der (wenigen) Anwältinnen und Anwälte beruhen, die angaben, bereits Kosten ihrer Mandantschaft finanziert zu haben – aufgrund der geringen Fallzahl eingeschränkt. c) ARTEN FINANZIERTER KOSTEN Die Fragen 39 bis 41 eruierten, welche Arten von Kosten durch Anwältinnen und Anwälte übernommen wurden und in wie vielen Fällen dies jeweils geschah. Gefragt waren auch hier nur diejenigen, die seit 1.10. 2021 bereits Kostenfinanzierungen vereinbart haben. Am weitaus häufigsten wurden hierbei Gerichtskosten genannt. 36,84 % gaben an, diese in 91–100 % ihrer entsprechenden Mandate übernommen zu haben. Insgesamt grob die Hälfte der Antwortenden übernahmen in bis zur Hälfte ihrer entsprechenden Mandate die Gerichtskosten.93 93 Vgl. BRAK-Umfrage, 51. Verwaltungskosten sowie Kosten anderer Beteiligter wurden hingegen von erheblich weniger Anwältinnen und Anwälten und in deutlich geringeren Fallzahlen NEUMANN/NITSCHKE, ERFOLGSHONORAR UND KOSTENFINANZIERUNG IN DER ANWALTLICHEN PRAXIS AUFSÄTZE BRAK-MITTEILUNGEN 3/2025 193

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