Insgesamt spiegelt die Verteilung nach Rechtsgebieten und Kanzleiorganisation die tatsächliche Situation in der deutschen Anwaltschaft in etwa wieder. Auch die Verteilung der Teilnehmenden nach Alter (Frage 3) entspricht in etwa der in der Anwaltschaft insgesamt. Die Umfrageergebnisse zeichnen aufgrund der Durchmischung der Teilnehmerinnen und Teilnehmer (vom Einzelanwalt bis zum Partner in der Großkanzlei) ein repräsentatives Bild der aktuellen Situation der Anwaltschaft. 2. STAR-UNTERSUCHUNG Insgesamt 3.421 Personen aus 27 Rechtsanwaltskammerbezirken lieferten im Rahmen der STAR-Untersuchung auswertbare Fragebögen ab. Die Teilnehmenden bilden im Wesentlichen einen repräsentativen Ausschnitt der Anwaltschaft. Der Anteil der teilnehmenden Rechtsanwältinnen entspricht mit 37,7 % fast genau dem Frauenanteil in der Anwaltschaft, der zum 1.1. 2025 bei 37,33 % lag.15 15 Vgl. BRAK-Mitgliederstatistik zum 1.1.2025; dazu ausf. Witte, BRAK-Mitt. 2025, 102. Vom Alter her nahmen etwas mehr jüngere (bis 40 Jahre) und etwas weniger ältere (über 60 Jahre) Anwältinnen und Anwälte an der Befragung teil, als es ihrem jeweiligen Anteil an der Gesamtheit der Anwaltschaft entspricht. Anwältinnen und Anwälte aus den ostdeutschen Bundesländern sind leicht überrepräsentiert,16 16 S. STAR 2024, 13. was jedoch für die nachfolgende Auswertung der Befragung zum Thema Erfolgshonorar keinen Einfluss hat, da für die Ergebnisse nicht regional differenziert wird. IV. ERGEBNISSE IM DETAIL Im Folgenden werden die Ergebnisse beider Untersuchungen im Einzelnen dargestellt und zueinander in Bezug gesetzt. Sowohl in der BRAK-Umfrage als auch bei STAR basieren die Ergebnisse zur konkreten Nutzung von Erfolgshonoraren auf den Antworten der Teilnehmenden, die angaben, seit dem 1.10.2021 bereits Erfolgshonorare vereinbart zu haben. Die Fallzahlen sind in beiden Befragungen zum Teil relativ gering, was bei der Bewertung der Ergebnisse berücksichtigt werden muss. 1. ERFOLGSHONORAR a) HÄUFIGKEIT DER VEREINBARUNG VON ERFOLGSHONORAR aa) BRAK-UMFRAGE Frage 7 der BRAK-Umfrage zielte darauf, wie häufig Anwältinnen und Anwälte seit dem Inkrafttreten des sog. Legal Tech-Gesetzes am 1.10.2021 die Vergütungsmöglichkeit der Vereinbarung von Erfolgshonoraren genutzt haben. Insgesamt 91,57 % (2.835) der 3.096 antwortenden Anwältinnen und Anwälte gaben an, hiervon keinen Gebrauch gemacht zu haben.17 17 Vgl. BRAK-Umfrage, 10. Lediglich 8,43 % (261) gaben an, seit dem 1.10.2021 Erfolgshonorare vereinbart zu haben. Von diesen waren 1,16 % 30 Jahre alt oder jünger, 10,08 % im Alter von 31 bis 40 Jahren, 60,86 % im Alter von 41 bis 60 Jahren, 8,53 % im Alter von 61 bis 65 Jahren und 19,38 % älter als 65 Jahre. Insgesamt 59,31 % von ihnen sind als Einzelanwältin oder -anwalt oder in einer Bürogemeinschaft tätig, 7,38 % arbeiten in einem Anstellungsverhältnis und 33,33 % sind Partnerin oder Partner in einer Kanzlei. Etwas mehr als die Hälfte der 261 Anwältinnen und Anwälte – nämlich 50,77 % – hat ihren Kanzleisitz in einer Stadt mit mehr als 500.000 Einwohnern, 12,69 % mit mehr als 200.000 Einwohnern, 9,23 % mit mehr als 100.000 Einwohnern, ebenfalls 9,23 % mit mehr als 50.000 Einwohnern, 8,46 % mit mehr als 20.000 Einwohnern, 4,62 % mit mehr als 10.000 Einwohnern und 5 % mit bis zu 10.000 Einwohnern. Am häufigsten wurden Erfolgshonorare von denjenigen Anwältinnen und Anwälten vereinbart, die schwerpunktmäßig im Handels- und Gesellschaftsrecht (25,98 %), Erbrecht (22,83 %), Arbeitsrecht (21,26 %), Miet- und Wohnungseigentumsrecht (18,11 %), Strafrecht (14,57 %) und Schuldrecht (14,57 %) tätig sind. bb) STAR Eine ähnlich geringe Nutzung von Erfolgshonoraren ergab auch die STAR-Untersuchung. 89,3 % der Teilnehmenden gaben an, seit dem 1.10.2021 keine Erfolgshonorare vereinbart zu haben, nur 10,7 % machten von der Möglichkeit Gebrauch.18 18 Vgl. STAR 2024, Abb. 4.1. Differenziert nach dem Alter ergibt sich eine recht gleichmäßige Verteilung. In den Altersgruppen bis 35 Jahre, bis 45 Jahre, bis 55 Jahre und bis 65 Jahre nutzten jeweils grob 10 % (zwischen 9,4 und 11,1 %) Erfolgshonorare, nur die Altersgruppe über 65 Jahre nutzte mit 12,3 % etwas häufiger Erfolgshonorare.19 19 Vgl. STAR 2024, Abb. 4.1. Bei der Nutzung von Erfolgshonoraren lässt sich ein deutliches Stadt-Land-Gefälle feststellen. In Kleinstädten mit bis zu 20.000 Einwohnern vereinbarten 9,5 % Erfolgshonorare, 9,4 % in Mittelstädten mit 20.000 bis 100.000 Einwohnern; in Großstädten mit bis zu 500.000 Einwohnern lag der Anteil dagegen bei 11,1 % und in Großstädten mit über 500.000 Einwohnern bei 12,5%.20 20 Vgl. STAR 2024, Abb. 4.3. Deutliche Unterschiede in der Nutzung zeigen sich bei einer Differenzierung nach der Größe der Kanzlei. In der STAR-Untersuchung wird hierbei unterschieden zwischen Einzelkanzleien und Sozietäten, jeweils nach der Zahl der weiteren dort tätigen Berufsträger und weiteren Mitarbeitenden. Die Spanne reicht von 7,2 % in reiAUFSÄTZE BRAK-MITTEILUNGEN 3/2025 183
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