BRAK-Mitteilungen 3/2025

litis), Probleme aufgetreten sind. Zum anderen geht es darum, ob die geschaffenen Möglichkeiten noch ausgeweitet werden können, insb. durch Erweiterung der Möglichkeit der Vereinbarung von Erfolgshonoraren auf alle Forderungen, die vor den Amtsgerichten geltend gemacht werden können. Um in ihre Stellungnahme zur Evaluierung des Legal Tech-Gesetzes die Erfahrungen der gesamten Anwaltschaft einfließen lassen zu können, führte die BRAK vom 11.12.2024 bis 12.1.2025 zu den mit diesem Gesetz seit dem 1.10.2021 geschaffenen neuen Möglichkeiten der Erfolgshonorarvereinbarung und Prozessfinanzierung eine anonyme Online-Umfrage durch.7 7 Inhaltliche Konzeption durch Jennifer Witte und Daniela Neumann. Hierbei ging es der BRAK vor allem darum, zu ergründen, wie die durch das Gesetz geschaffenen neuen Möglichkeiten in der Praxis überhaupt angenommen werden und ob in bestimmten Situationen Probleme aufgetreten sind. Die BRAK lud daher alle Anwältinnen und Anwälte in Deutschland per beA mit Schreiben von BRAK-Vizepräsident Dr. Christian Lemke vom 11.12. 2024 zur Teilnahme an der hierfür erstellten Online-Umfrage ein, die direkt über das beA-Portal durch Anklicken des mit dem BRAK-Logo versehenen Buttons „Umfrage Legal Tech-Gesetz“ erreicht werden konnte. Die Umfrage umfasste insgesamt 61 Fragen, wobei die Fragen 1–6 sich allgemein auf die Sozialstruktur der Teilnehmenden bezogen, die Fragen 7–35 das Erfolgshonorar betrafen, die Fragen 36–46 die Prozessfinanzierung und die Fragen 48–61 die Inkassodienstleistungen. Der Inkassodienstleistungen betreffende Teil der Umfrage wird nachfolgend nicht mit dargestellt. Das vollständige Umfrage-Ergebnis wurde auf der BRAKHomepage veröffentlicht.8 8 https://www.brak.de/fileadmin/Newsroom/2025_Umfrageergebnis_Evaluierung _Legal_Tech.pdf 2. STAR-UNTERSUCHUNG Die BRAK lässt seit 1993 in regelmäßigen Abständen detaillierte Daten zur Rechtsanwaltschaft erheben. Hierzu führt das Institut für Freie Berufe (IFB) der Universität Erlangen-Nürnberg das „Statistische Berichtssystem der Rechtsanwälte“ – kurz: STAR – durch.9 9 https://www.brak.de/presse/zahlen-und-statistiken/star/. Im jährlichen Wechsel werden dabei die wirtschaftliche Situation (STAR Basisteil) sowie zu verschiedenen aktuellen Aspekten des beruflichen Umfelds von Anwältinnen und Anwälten deren Erfahrungen und Meinungen (STAR Zusatzfragen) erhoben. Die STAR-Untersuchung 2024 befasste sich u.a. mit der Frage, ob und welche Auswirkungen die zum 1.10.2021 in Kraft getretene erleichterte Möglichkeit für Anwältinnen und Anwälte hat, Erfolgshonorare zu vereinbaren. Die inhaltliche Konzeption der Untersuchung erfolgte durch das IFB in Zusammenarbeit mit der BRAK. Zum Zeitpunkt, als die Befragung konzipiert wurde, war die vom Bundesministerium der Justiz Ende 2024 angestoßene Evaluation des Legal Tech-Gesetzes noch nicht bekannt, die beiden Untersuchungen setzen deshalb unterschiedliche Schwerpunkte. Nach der Vereinbarung von Erfolgshonoraren durch Anwältinnen und Anwälte sowie nach deren Meinungen zu dieser Form der Vergütung war bereits in der STAR-Untersuchung 2020 gefragt worden.10 10 S. STAR 2020, 49 f. Den Hintergrund bildeten hier die (damals noch: diskutierten) Änderungen von berufsrechtlichen Regelungen im Zusammenhang mit Legal Tech. In der STAR-Untersuchung 2023 wurden Erfolgshonorare ebenfalls thematisiert.11 11 S. STAR 2023, Kapitel 7 Vergütungsvereinbarungen, insb. Abb. 7.1.1 bis 7.1.9. Der Kontext war hier, inwieweit Anwältinnen und Anwälte von Vergütungsvereinbarungen Gebrauch machen und mit welchen Inhalten diese geschlossen werden. Hieran knüpft die STAR-Untersuchung 2024 an, um insoweit die Entwicklung des Nutzungsverhaltens zu eruieren und bei einigen Punkten detailliertere Aufschlüsse zu erhalten als in den Voruntersuchungen. Die STAR-Erhebung wurde als reine Online-Befragung im Zeitraum von Anfang Juli bis Ende September 2024 durchgeführt. Zur Befragung wurde die gesamte Anwaltschaft über die Online-Medien der BRAK sowie direkt per Mitgliederrundschreiben durch die Rechtsanwaltskammern eingeladen. Zudem wurden Berufsträger, die im Rahmen der vorherigen STAR-Erhebung angaben, wieder an der Befragung teilnehmen zu wollen, direkt vom IFB adressiert (sog. IFB-Panel).12 12 Vgl. STAR 2024, 5 f. III. BEFRAGTER PERSONENKREIS UND TEILNEHMENDE 1. BRAK-UMFRAGE ZUR EVALUIERUNG DES LEGAL TECH-GESETZES Die Umfrage der BRAK wurde 4.309-mal angeklickt und 2.963 Anwältinnen und Anwälte (89,76 %) haben den Fragebogen vollständig beantwortet. Insgesamt 338 Personen (10,24 %) brachen die Beantwortung ab. Besonders stark beteiligten sich Anwältinnen und Anwälte der Rechtsanwaltskammern München (12,55 %), Berlin (10,06 %), Hamm (9,54 %), Frankfurt (8,83 %) und Düsseldorf (7,32 %).13 13 Vgl. BRAK-Umfrage, 3. 27,43 % der teilnehmenden Kolleginnen und Kollegen sind vorwiegend auf dem Gebiet des Arbeitsrechts tätig, 22,41 % im Miet- und Wohnungseigentumsrecht, 21,12 % im Familienrecht, 18,44 % im Erbrecht, 18,34 % im Handels- und Gesellschaftsrecht, 16,26 % im Schuldrecht, 14,18 % im Verkehrsrecht und 13,88 % im Strafrecht. 63,52 % aller Teilnehmenden sind Einzelanwältinnen bzw. -anwälte oder in Bürogemeinschaften tätig, 13,58 % arbeiten in einem Anstellungsverhältnis und 22,91 % sind Partnerin oder Partner in einer Kanzlei.14 14 Vgl. BRAK-Umfrage, 6. NEUMANN/NITSCHKE, ERFOLGSHONORAR UND KOSTENFINANZIERUNG IN DER ANWALTLICHEN PRAXIS BRAK-MITTEILUNGEN 3/2025 AUFSÄTZE 182

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