BRAK MITTEILUNGEN Zeitschrift für anwaltliches Berufsrecht BEIRAT JUNI 2025 56. JAHRGANG 3/2025 S. 177–246 AKZENTE U.Wessels Unabhänigkeit sichern! AUFSÄTZE D. Hinne Das neue Vergütungsrecht ab Juni 2025 D. Neumann / T. Nitschke Erfolgshonorar und Kostenfinanzierung in der anwaltlichen Praxis M. Diller Ausscheiden einer Sozietät – Die Neuregelung des § 32 BORA D. Hinne Die Entwicklung des Vergütungsrechts 2024/2025 AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN Geschäftsordnung der Satzungsversammlung BERUFSRECHTLICHE RECHTSPRECHUNG AGH Nordrhein-Westfalen Unzulässige Schmähkritik ArbG Frankfurt Mit der fachlichen Unabhängigkeit eines Syndikus vereinbare Weisung des Arbeitgebers
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INHALT Alle Entscheidungen und Aufsätze in unserer Datenbank www.brak-mitteilungen.de AKZENTE U.Wessels Unabhängigkeit sichern! 177 AUFSÄTZE D. Hinne Das neue Vergütungsrecht ab Juni 2025 178 D. Neumann/T. Nitschke Erfolgshonorar und Kostenfinanzierung in der anwaltlichen Praxis 181 M. Diller Ausscheiden aus einer Sozietät – Die Neuregelung des § 32 BORA 195 D. Hinne Die Entwicklung des Vergütungsrechts 2024/2025 200 A. Jungk/B. Chab/H. Grams Pflichten und Haftung des Anwalts – Eine Rechtsprechungsübersicht 203 STICHWORT BERUFSRECHT Syndikusrechtsanwalt 208 AUS DER ARBEIT DER BRAK T. Nitschke Die BRAK in Berlin 209 A. Gamisch/N. Wietoska/F. Boog/S. Pratscher Die BRAK in Brüssel 213 V. Denninger/S. Schaworonkowa/R. Khalil Hassanain Die BRAK International 214 AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN Geschäftsordnung der Satzungsversammlung 217 Sitzung der Satzungsversammlung 220 PERSONALIEN U.Wessels Nachruf auf Rechtsanwalt und Notar a.D. Dr. Eberhard Haas 220 BERUFSRECHTLICHE RECHTSPRECHUNG EUROPA EuGH 3.4.2025 C 807/23 EuGH zur Ausbildung österreichischer Rechtsanwaltsanwärter (LS) 222 EGMR 3.4.2025 57748/21 Durchsuchung von Kanzleiräumen und Beschlagnahme verstößt gegen EMRK (LS) 222 INHALT BRAK-MITTEILUNGEN 3/2025 III
BERUFSRECHTE UND PFLICHTEN AGH NordrheinWestfalen 7.3.2025 2 AGH 03/23 Unzulässige Schmähkritik 223 ZULASSUNG Hamburgischer AGH 13.11.2024 AGH I ZU 2/2022 (I-40) Keine Zulassung für britischen Barrister nach Brexit 228 SYNDIKUSANWALTSCHAFT ArbG Frankfurt 28.1.2025 24 Ca 5262/24 Mit der fachlichen Unabhängigkeit eines Syndikus vereinbare Weisung 235 PROZESSUALES VGHBadenWürttemberg 28.2.2025 A 13 S 959/24 Terminsverlegung wegen Urlaubsabwesenheit eines Einzelanwalts 239 GELDWÄSCHE VGMainz 20.9.2024 4 K 629/23.MZ Rechtswidrige Prüfungsanordnung (LS) 242 ELEKTRONISCHER RECHTSVERKEHR BGH 25.2.2025 VI ZB 19/24 Glaubhaftmachung der vorübergehenden Unmöglichkeit (LS) 242 AnwG Hamburg 2.12.2024 II 13/24 EV 111/23 Verstoß gegen die passive Nutzungspflicht des beA (LS) 243 OLGCelle 31.1.2025 20 U 8/24 Entkräftung der Beweiswirkung eines eEB (LS) 243 KG 24.1.2025 7 U 17/24 Zustellungsfiktion bei fehlender Empfangsbestätigung (LS) 243 NOTARRECHT BGH 10.3.2025 NotZ (Brfg) 2/24 Nichtberücksichtigung bei der Besetzung einer Notarstelle (LS) 244 SONSTIGES BVerwG 10.10.2024 2 C 15.23 Verfassungstreuepflicht nicht verbeamteter Referendare (LS) 244 Bayerischer AGH 6.2.2025 BayAGH III-4-3/21 Erfolgloses Vorgehen gegen einen Gebührenbescheid nach Rüge (LS) 245 OLG Oldenburg 14.2.2025 1 W 47/24 Bewilligung von Prozesskostenhilfe ohne Beiordnung eines Rechtsanwalts (LS) 245 LGBerlin 3.4.2025 27 O 304/24 Identifizierende Berichterstattung über eine Rechtsanwältin (LS) 246 BRAK-MITTEILUNGEN 3/2025 INHALT IV IMPRESSUM BRAK-MITTEILUNGEN UND BRAK-MAGAZINZeitschrift für anwaltliches Berufsrecht HERAUSGEBERIN Bundesrechtsanwaltskammer, Littenstr. 9, 10179 Berlin, Tel. (0 30) 28 49 39-0, Telefax (0 30) 28 49 39-11, E-Mail: redaktion@brak.de, Internet: https:// www.brak.de/zeitschriften REDAKTION Rechtsanwältin Dr. Tanja Nitschke, Mag. rer. publ. (Schriftleitung), Rechtsanwalt Christian Dahns (Rechtsprechung), Ass. jur. Nadja Wietoska (Rechtsprechung EuGH/EGMR), Frauke Karlstedt (Sachbearbeitung) VERLAG Verlag Dr. Otto Schmidt KG, Gustav-Heinemann-Ufer 58, 50968 Köln (Bayenthal), Tel. (02 21) 9 37 38-997 (Vertrieb/Abonnementverwaltung), Telefax (02 21) 9 37 38-943 (Vertrieb/Abonnementverwaltung), E-Mail: info@otto-schmidt.de. KONTEN Sparkasse KölnBonn (DE 87 3705 0198 0030 6021 55); Postgiroamt Köln (DE 40 3701 0050 0053 9505 08). ERSCHEINUNGSWEISE Zweimonatlich: Februar, April, Juni, August, Oktober, Dezember. BEZUG Mitglieder der Rechtsanwaltskammern erhalten die BRAK-Mitteilungen und das BRAK-Magazin ohne zusätzliche Kosten im Rahmen ihrer Mitgliedschaft über das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA). Für Nichtmitglieder ist der Bezug kostenfrei per E-Mail über den BRAK-Mitteilungen-Newsletter möglich; dieser kann unter https://www.brak.de/zeitschriften abonniert werden. Die Zeitschriften können außerdem über die BRAK-Mitteilungen App bezogen werden; diese ist in den App Stores von Google und Apple erhältlich. Alle Ausgaben sind zudem online abrufbar unter www.brak-mitteilungen.de und recherchierbar über die BRAK-Mitteilungen Datenbank. ANZEIGEN Christian Kamradt (verantw.), Anschrift des Verlages; Verkauf: sales friendly Dienstleistungen für Verlage und Handel, Stefan-Lochner-Str. 9, 50999 Köln, Tel. 02 28/9 78 98-0, E-Mail: media@sales-friendly.de. Gültig ist die Preisliste der Zeitschrift, abrufbar unter www.otto-schmidt.de/mediadaten. URHEBER- UND VERLAGSRECHTE Die in dieser Zeitschrift veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Alle Rechte, insbesondere das der Übersetzung in fremde Sprachen, vorbehalten. Kein Teil dieser Zeitschrift darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form durch Fotokopie, Mikrofilm oder andere Verfahren reproduziert oder in eine von Maschinen, insbesondere von Datenverarbeitungsanlagen verwendbare Sprache übertragen werden. Das gilt auch für die veröffentlichten Entscheidungen und deren Leitsätze, wenn und soweit sie von der Schriftleitung bearbeitet sind. Fotokopien für den persönlichen und sonstigen eigenen Gebrauch dürfen nur von einzelnen Beiträgen oder Teilen daraus als Einzelkopien hergestellt werden. ISSN 0722-6934 DATENSCHUTZHINWEISE unter https://www.brak.de/datenschutz
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schleunigte Verfahren – insb. für natürliche Personen oder kleine und mittlere Unternehmen – zur Beilegung von Investitionsstreitigkeiten zwischen Investoren und Staaten festgelegt werden, zu vertretenden Standpunkt ABl. der Europäischen Union L v. 10.4.2025 Berichtigung der Verordnung (EU) 2024/1183 des Europäischen Parlaments und des Rates v. 11.4.2024 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 910/2014 im Hinblick auf die Schaffung des europäischen Rahmens für eine digitale Identität (ABl. L, 2024/1183, 30.4.2024) ABl. der Europäischen Union L v. 9.4.2025 Unterrichtung über das Inkrafttreten des Abkommens zwischen der Europäischen Union und dem Fürstentum Liechtenstein über die Anwendung einiger Bestimmungen des Beschlusses 2008/615/JI des Rates zur Vertiefung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit, insb. zur Bekämpfung des Terrorismus und der grenzüberschreitenden Kriminalität, des Beschlusses 2008/616/JI des Rates zur Durchführung des Beschlusses 2008/615/ JI zur Vertiefung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit, insb. zur Bekämpfung des Terrorismus und der grenzüberschreitenden Kriminalität, und seines Anhangs sowie des Rahmenbeschlusses 2009/905/JI des Rates über die Akkreditierung von Anbietern kriminaltechnischer Dienste, die Labortätigkeiten durchführen [2025/710] ABl. der Europäischen Union L v. 8.4.2025 Durchführungsverordnung (EU) 2025/648 der Kommission v. 2.4.2025 zur Änderung der Durchführungsverordnung (EU) 2015/2378 bezüglich der Standardformblätter und elektronischen Formate, die im Zusammenhang mit der Richtlinie 2011/16/EU des Rates in der durch die Richtlinie (EU) 2021/514 des Rates geänderten Fassung zu verwenden sind, sowie der Liste der statistischen Angaben, die die Mitgliedstaaten zur Bewertung der Richtlinie 2011/16/EU des Rates in der durch die Richtlinie (EU) 2021/514 des Rates geänderten Fassung zu übermitteln haben ABl. der Europäischen Union L v. 3.4.2025 Beschluss (EU) 2025/665 der Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten v. 26.3.2025 zur Ernennung von Richtern am Gericht ABl. der Europäischen Union L v. 2.4.2025 Delegierte Verordnung (EU) 2025/668 der Kommission v. 15.11.2024 zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2019/ 1700 des Europäischen Parlaments und des Rates durch Festlegung der Anzahl und der Titel der Variablen für den Bereich Arbeitskräfte für das Ad-hoc-Thema 2026 Beschäftigung auf digitalen Plattformen ABl. der Europäischen Union L v. 2.4.2025 Beschluss (EU) 2025/628 der Kommission v. 31.3.2025 zur Festlegung interner Vorschriften über die Unterrichtung betroffener Personen und die Beschränkungen bestimmter Rechte betroffener Personen in Bezug auf die Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Kommission zum Zwecke der Beaufsichtigung, Untersuchung, Durchsetzung und Überwachung gemäß der Verordnung (EU) 2022/2065 ABl. der Europäischen Union L v. 1.4.2025 Durchführungsbeschluss (EU) 2025/653 des Rates v. 27.3.2025 zur Änderung des Durchführungsbeschlusses (EU) 2018/1696 über die Regeln für die Tätigkeit des Auswahlausschusses nach Art. 14 III der Verordnung (EU) 2017/1939 zur Durchführung einer Verstärkten Zusammenarbeit zur Errichtung der Europäischen Staatsanwaltschaft (EUStA) ABl. der Europäischen Union L v. 31.3.2025 Informationen über das Inkrafttreten – für das Fürstentum Liechtenstein – des Protokolls zwischen der Europäischen Union, der Schweizerischen Eidgenossenschaft und dem Fürstentum Liechtenstein zum Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Kriterien und Verfahren zur Bestimmung des zuständigen Staates für die Prüfung eines in einem Mitgliedstaat oder in der Schweiz gestellten Asylantrags betreffend den Zugang zu Eurodac für Gefahrenabwehr- und Strafverfolgungszwecke ABl. der Europäischen Union L v. 27.3.2025 Durchführungsbeschluss (EU) 2025/503 der Kommission v. 18.3.2025 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EU) 2024/1351 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich des Musters, das von den Mitgliedstaaten zu verwenden ist, damit ihre nationalen Strategien für das Asyl- und Migrationsmanagement bei spezifischen Kernelementen vergleichbar sind ABl. der Europäischen Union L v. 20.3.2025 Berichtigung der Verordnung (EU) 2021/784 des Europäischen Parlaments und des Rates v. 29.4.2021 zur Bekämpfung der Verbreitung terroristischer Online-Inhalte (ABl. L 172 v. 17.5.2021) ABl. der Europäischen Union L v. 17.3.2025 Berichtigung der Verordnung (EU) 2023/2131 des Europäischen Parlaments und des Rates v. 4.10.2023 zur Änderung der Verordnung (EU) 2018/1727 des Europäischen Parlaments und des Rates sowie des Beschlusses 2005/671/JI des Rates im Hinblick auf digitalen Informationsaustausch in Terrorismusfällen (ABl. L, 2023/2131, 11.10.2023) ABl. der Europäischen Union L v. 13.3.2025 Durchführungsverordnung (EU) 2025/454 der Kommission v. 7.3.2025 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EU) 2024/1689 des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Einrichtung eines wissenschaftlichen Gremiums unabhängiger Sachverständiger auf dem Gebiet der künstlichen Intelligenz ABl. der Europäischen Union L v. 10.3.2025 Beschluss des Gerichts v. 5.2.2025 betreffend die Übertragung der Verkündung von Urteilen oder der Stellung von Schlussanträgen gem. Art. 110a VIII und Art. 219 VIII der Verfahrensordnung [2025/436] ABl. der Europäischen Union L v. 3.3.2025 BRAK-MITTEILUNGEN 3/2025 AKTUELLE HINWEISE VI
AUS DEN ZEITSCHRIFTEN Nachfolgend dokumentiert das Institut für Prozess- und Anwaltsrecht an der Leibniz Universität Hannover neu erschienene Literatur zum Berufsrecht der Rechtsanwälte, Notare und Steuerberater, die in den zurückliegenden Wochen veröffentlicht worden ist. Aus Platzgründen wird auf Veröffentlichungen in BRAK-Mitt. und AnwBl., die Standardlektüre aller anwaltsrechtlich Interessierten sind, verzichtet; zudem muss eine wertende Auswahl getroffen werden. Zusammengestellt vom Institut für Prozess- und Anwaltsrecht der Leibniz Universität Hannover von Dipl.- Jur. Enis Robert Dibrani und Dipl.-Jur. Hannah Hölzen. ANWALTLICHE GRUNDPFLICHTEN Dahns, Plädoyer für eine Reform des § 43b BRAO, NJW-Spezial 2025, 190 Rauchfuss, Die zehn goldenen Regeln in der IT-Sicherheit und dem Berufsrecht, BerlAnwBl 4/2025 Uwer/Drößler, Anwaltliche Tätigkeitsverbote bei nichtanwaltlicher (Vor-)Befassung, NJW 2025, 802 Zimmermann/Noe, Widerstreitende Interessen – sind „Chinese Walls“ die Lösung?, AK 2025, 51 ANWALTLICHES GESELLSCHAFTSRECHT Schachschneider, Kein Fremdbesitz an Rechtsanwaltskanzleien, BerlAnwBl 4/2025 SYNDIKUSRECHTSANWÄLTE Huff, Aktuelle Rechtsprechung rund um Syndikus, ZURe 2025, 8 FACHANWALTSCHAFT Ro´zewicz/Buchweitz, Fachanwaltschaft – Chancen und Herausforderungen einer spezialisierten Rechtsberatung, BerlAnwBl 3/2025 SINGULARZULASSUNG AM BGH KammerReport der RAK Hamm, Keine BGH-Fachanwaltschaft – Singularzulassung bleibt, 2025, 22 Schons, Ein kleiner Schritt für den BGH, ein großer Schritt für die Anwaltschaft, ZAP 2025, 313 Geipel, Singularzulassung – quo vadis?, ZAP 2025, 217 ANWALTLICHE HONORIERUNG Burhoff, Berechnung der anwaltlichen Vergütung, § 10 RVG, AGS 2025, 99 Burhoff, Die anwaltliche Vergütung in Verfahren vor dem EGMR, AGS 2025, 149 Droese/Strub, Wie gewonnen, so zerronnen: Zum Verlust anwaltlicher Erfolgsprämien bei mangelhafter Honoraraufklärung, SJZ 2025, 376 KammerReport der RAK Hamm, Erfolgshonorar und Kostenfinanzierung: Großteil der Anwaltschaft nutzt neue Möglichkeiten nicht, 2025, 21 Mock, KostBRÄG 2025: Änderungen der Anwaltsvergütung, RVG prof. 2025, 55 Mock, Anwaltshonorar: Anwalt hat keinen Anspruch auf nachträglich mündlich vereinbarte Zusatzvergütung, RVG prof. 2025, 81 LEGAL TECH Remmertz, Legal Tech-Update im anwaltlichen Berufsrecht und im RDG, LTZ 2025, 2 Samimi, Lawfare, KI und Legal Tech, BerlAnwBl 4/2025 SONSTIGES Burhoff, Die Durchsuchung der Rechtsanwaltskanzlei, ZAP 2025, 333 Brei, Interessen in der anwaltlichen Vertragsgestaltung, Jura 2025, 285 Gallon, KI für Jurist*innen, BerlAnwBl 4/2025 Klink, Die Verfahrensführung in grenzüberschreitenden Rechtsstreitigkeiten vor dem Commercial Court, IPrax 2025, 127 Ruge, Anwaltschaft als Garant der Rechtsstaatlichkeit, ZRP 2025, 54 Eberhardt, Massenklagen im digitalen Zeitalter, BerlAnwBl 4/2025 DAI – VERANSTALTUNGSKALENDER JULI – AUGUST 2025 Alle aktuellen Termine finden Sie unter www.anwaltsinstitut.de. Die Auswahl wird stetig erweitert und aktualisiert! Agrarrecht Online-Vortrag LIVE: Familienrechtliche Aspekte der Planung bei landwirtschaftlichen Betrieben 1.7.2025, Live-Übertragung im eLearning Center Arbeitsrecht Arbeitsrecht Aktuell Sommeredition 2025 4.7.2025, Hybrid: Berlin, DAI-Forum Berlin-Mitte und Live-Übertragung im eLearning Center Online-Vortrag LIVE: KI-Verordnung – 1 Jahr bis zur Geltung – Wie Arbeitgeber, Betriebsräte und Berater sich vorbereiten sollten 8.7.2025, Live-Übertragung im eLearning Center AKTUELLE HINWEISE BRAK-MITTEILUNGEN 3/2025 VII
Fachanwaltslehrgang g g Steuerrecht www.fachseminare-von-fuerstenberg.de/str Tim M. macht gerade seinen Fachanwalt. Dank unseres Blended Learning-Modells kann sich Tim M. die Lernzeiten flexibel einteilen. Und Sie können das auch! 50% Seminar Teilnahme wahlweise vor Ort, per Live-Stream oder einem Mix aus beidem – ein direkter Austausch ist immer gegeben 50% online-gestütztes Eigenstudium Lerneinheiten webbasiert durchführen, wenn es zeitlich am besten passt 12 statt 24 Tage Mehr Zeit für Familie und Kanzlei bei maximaler Flexibilität Seminar imLIVE-STREAM oderPRÄSENZUNTERRICHT NEU Online-Vortrag LIVE: Aktuelle Rechtsprechung des EuGH zum Datenschutz 8.7.2025, Live-Übertragung im eLearning Center Online-Vortrag LIVE: Praxisfragen Einigungsstellenverfahren 18.7.2025, Live-Übertragung im eLearning Center DAIvent an der Ostsee: Arbeitsrecht 13.-15.8.2025, Hybrid: Lübeck-Travemünde, A-Rosa Travemünde und Live-Übertragung im eLearning Center Bank- und Kapitalmarktrecht Online-Vortrag LIVE: Phishing im Zahlungsverkehr – Aktuelle Bedrohungen, rechtliche Herausforderungen und Handlungsempfehlungen für Banken 2.7.2025, Live-Übertragung im eLearning Center Online-Vortrag LIVE: Anforderungen an die Kreditwürdigkeitsprüfung der Banken, interne Abläufe und Rechtsfolgen 2.7.2025, Live-Übertragung im eLearning Center Online-Vortrag LIVE: Aktuelle Entwicklungen im Recht der Zahlungsdienste und PSD 3 – insb. unter Berücksichtigung der obergerichtlichen Rechtsprechung 8.7.2025, Live-Übertragung im eLearning Center DAIvent an der Ostsee: Bank- und Kapitalmarktrecht 7.-9.8.2025, Präsenz: Lübeck-Travemünde, A-Rosa Travemünde Bau- und Architektenrecht DAIvent an der Ostsee: Aktuelles Bau- und Architektenrecht 7.-9.8.2025, Hybrid: Lübeck-Travemünde, A-Rosa Travemünde und Live-Übertragung im eLearning Center Online-Vortrag LIVE: Die Abnahme – die maßgebliche Schnittstelle im werkvertraglichen Fall! 26.8.2025, Live-Übertragung im eLearning Center Online-Vortrag LIVE: Der Vorschussanspruch – der Shootingstar unter den Gewährleistungsansprüchen! 26.8.2025, Live-Übertragung im eLearning Center Erbrecht Online-Vortrag LIVE: Aktuelle und neue Beratungsfelder – Von der Nachlassspende zur Nachlassforderung 3.7.2025, Live-Übertragung im eLearning Center Online-Vortrag LIVE: Sonderfälle der gesetzlichen Erbfolge 7.7.2025, Live-Übertragung im eLearning Center Online-Vortrag LIVE: Fragen zum Berliner Testament 7.7.2025, Live-Übertragung im eLearning Center Online-Vortrag LIVE: Das Nachlassverzeichnis anhand konkreter Fälle aus der anwaltlichen Praxis 11.7.2025, Live-Übertragung im eLearning Center DAIvent an der Ostsee: Erbrecht 23.-25.7.2025, Präsenz: Lübeck-Travemünde, A-Rosa Travemünde BRAK-MITTEILUNGEN 3/2025 AKTUELLE HINWEISE VIII
Online-Vortrag LIVE: Testamentsgestaltung zu Gunsten von Menschen mit Behinderung 29.7.2025, Live-Übertragung im eLearning Center Familienrecht Online-Seminar LIVE: Kooperation zwischen Familiengericht und Jugendamt – Wie gelingt anwaltliche Einflussnahme auf die „Verantwortungsgemeinschaft“ der Professionen? 1.7.2025, Live-Übertragung im eLearning Center Online-Vortrag LIVE: Befristung und Beschränkung des nachehelichen Unterhaltsanspruchs gem. § 1578b BGB 2.7.2025, Live-Übertragung im eLearning Center Online-Vortrag LIVE: Systemwechsel im Unterhaltsrecht: Die Berechnung des Kindesunterhalts und weiterer Unterhaltsansprüche nach der Rechtsprechungsänderung des BGH 2.7.2025, Live-Übertragung im eLearning Center Online-Vortrag LIVE: Kindschaftsrecht – Aktuelle Entwicklungen und taktisches Vorgehen 3.7.2025, Live-Übertragung im eLearning Center Online-Vortrag LIVE: Gutachten in Kindschaftsverfahren – Nichtbeachtete Grundlagen und anwaltliches Vorgehen 10.7.2025, Live-Übertragung im eLearning Center Online-Vortrag LIVE: Atypisches und paritätisches Wechselmodell – Kindesunterhalt und Ehegattenunterhalt in der neuen Rechtsprechung des BGH 22.7.2025, Live-Übertragung im eLearning Center DAIvent an der Ostsee: Aktuelles Familienrecht 30.7.-1.8.2025, Hybrid: Lübeck-Travemünde, A-Rosa Travemünde und Live-Übertragung im eLearning Center Online-Vortrag LIVE: Halbzeit im Unterhaltsrecht: Aktuelle Rechtsprechung und Entwicklungen im ersten Halbjahr2025 15.8.2025, Live-Übertragung im eLearning Center Online-Vortrag LIVE: Unterhalt und Kindschaft: Rückblick – Schnittstellen – Ausblick 22.8.2025, Live-Übertragung im eLearning Center Online-Vortrag LIVE: Das Migrationsrecht und seine familienrechtlichen Bezüge 27.8.2025, Live-Übertragung im eLearning Center Gewerblicher Rechtsschutz Online-Vortrag LIVE: Angriffs- und Verteidigungsstrategien bei grenzüberschreitenden IP-Verletzungen 3.7.2025, Live-Übertragung im eLearning Center DAIvent an der Ostsee: Gewerblicher Rechtsschutz 14.-16.8.2025, Präsenz: Lübeck-Travemünde, A-Rosa Travemünde Online-Vortrag LIVE: Neuere Rechtsprechung zum formellen Markenrecht und Markenanmeldestrategien 29.8.2025, Live-Übertragung im eLearning Center Handels- und Gesellschaftsrecht Online-Vortrag LIVE: Beschlussmängelstreitigkeiten in derGmbH 10.7.2025, Live-Übertragung im eLearning Center Informationstechnologierecht Online-Vortrag LIVE: Update Datenschutz 4.7.2025, Live-Übertragung im eLearning Center Insolvenz- und Sanierungsrecht Online-Vortrag LIVE: Gesellschafterdarlehen in der Insolvenz 2.7.2025, Live-Übertragung im eLearning Center Online-Vortrag LIVE: Update Insolvenzanfechtung 9.7.2025, Live-Übertragung im eLearning Center Internationales Wirtschafts- und Europarecht Online-Seminar LIVE: Praxis der Vertragsgestaltung: Das UN-Kaufrecht 3.7.2025, Live-Übertragung im eLearning Center Kanzleimanagement Online-Vortrag LIVE: beA – Aktuell: Verfahrens- und berufsrechtliche Haftungsfallen vermeiden – Die neue beA-App: Senden und Empfangen von beA-Nachrichten über das Handy – Auch Pflichtfortbildung nach § 43f BRAO 1.7.2025, Live-Übertragung im eLearning Center Online-Vortrag LIVE: 1x1 des AGB-Rechts 2.7.2025, Live-Übertragung im eLearning Center Online-Vortrag LIVE: Geldwäscheprävention in der Praxis von Rechtsanwälten und Rechtsanwaltskammern 2.7.2025, Live-Übertragung im eLearning Center Medizinrecht Besonderheiten der Verteidigung im Medizinstrafrecht – Praxisorientierte Veranstaltung 18.7.2025, Hybrid: Berlin, DAI-Forum Berlin-Mitte und Live-Übertragung im eLearning Center Miet- und Wohnungseigentumsrecht Online-Vortrag LIVE: Aktuelle Probleme des Mietrechts 3.7.2025, Live-Übertragung im eLearning Center DAIvent an der Ostsee: Miet- und Wohnungseigentumsrecht 23.-25.7.2025, Präsenz: Lübeck-Travemünde, A-Rosa Travemünde Online-Seminar LIVE: Schnittstellen Miet- und WEGRecht: Erprobte Konzepte bei Problemen mit der vermieteten Eigentumswohnung 19.8.2025, Live-Übertragung im eLearning Center Migrationsrecht Online-Vortrag LIVE: Typische Probleme des Migrationsrechts – Zweifelsfragen der Niederlassungserlaubnis 23.7.2025, Live-Übertragung im eLearning Center Online-Vortrag LIVE: Typische Probleme des Migrationsrechts: Sachvortrag, Beweisantrag und andere strategische Überlegungen bei der gerichtlichen Verhandlung von Asyl, Ausweisung & Co. 20.8.2025, Live-Übertragung im eLearning Center AKTUELLE HINWEISE BRAK-MITTEILUNGEN 3/2025 IX
Das FortbilDungszertiFikat Der brak · Fachkompetenz sichtbar gemacht · Orientierung für Mandanten und potenzielle Mandanten · Zur Werbung auf Briefkopf, Homepage, Visitenkarten oder in Anzeigen Weitere Informationen unter: www.brakfortbildungszertifikat.de Sozialrecht Online-Seminar LIVE: Sozialversicherung trifft Sozialmedizin auf chirurgisch-orthopädischem Fachgebiet 1.7.2025, Live-Übertragung im eLearning Center Online-Vortrag LIVE: Sozialrechtliche Fragestellungen zum Aufhebungsvertrag – Optimieren der einzelnen Gestaltungselemente 11.7.2025, Live-Übertragung im eLearning Center Online-Vortrag LIVE: Schnittstellen Sozialrecht und Familienrecht 11.7.2025, Live-Übertragung im eLearning Center Online-Seminar LIVE: SGB IX – Schwerbehindertenrecht BASICS 26.8.2025, Live-Übertragung im eLearning Center Online-Seminar LIVE: SGB IX – Schwerbehindertenrecht PRO 26.8.2025, Live-Übertragung im eLearning Center Steuerrecht Online-Vortrag LIVE: Steuerrechtliche Fallstricke im erbrechtlichen Mandat 7.7.2025, Live-Übertragung im eLearning Center Sommerkurs Bilanzrecht intensiv 10.-12.7.2025, Präsenz: Lübeck-Travemünde, A-Rosa Travemünde Aktuelle praxisrelevante Rechtsfragen der Unternehmensnachfolge 15.7.2025, Hybrid: Berlin, DAI-Forum Berlin-Mitte und Live-Übertragung im eLearning Center Strafrecht Online-Vortrag LIVE: Beweisrecht – Beweisanträge 2.7.2025, Live-Übertragung im eLearning Center Online-Vortrag LIVE: Effektive Verteidigung in Steuerstrafsachen 2.7.2025, Live-Übertragung im eLearning Center Transport- und Speditionsrecht Online-Vortrag LIVE: Multimodalrecht 4.7.2025, Live-Übertragung im eLearning Center Urheber- und Medienrecht Online-Vortrag LIVE: Systematik und Aktuelles zur öffentlichen Wort- und Bildberichterstattung in digitalen Medien 9.7.2025, Live-Übertragung im eLearning Center Vergaberecht Online-Vortrag LIVE: Unterschwellen-Reform 2025 – Sichere Vergabe unterhalb des Schwellenwerts 3.7.2025, Live-Übertragung im eLearning Center Verkehrsrecht Online-Vortrag LIVE: Aktuelle Entwicklungen im Verkehrsstraf- und Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht 8.7.2025, Live-Übertragung im eLearning Center Online-Vortrag LIVE: Aktuelle BGH-Rechtsprechung zum Personen- und Sachschadensrecht 9.7.2025, Live-Übertragung im eLearning Center Online-Vortrag LIVE: Aussagelehre im Straf- und Verkehrsstrafverfahren 15.7.2025, Live-Übertragung im eLearning Center Verwaltungsrecht Online-Vortrag LIVE: Denkmalschutz – Eine systematische Darstellung 1.7.2025, Live-Übertragung im eLearning Center Online-Vortrag LIVE: Denkmalschutz – Aktuelle Entwicklungen in der Praxis 1.7.2025, Live-Übertragung im eLearning Center Online-Vortrag LIVE: Praxisprobleme des Verwaltungsprozesses: Der Eilrechtsschutz 10.7.2025, Live-Übertragung im eLearning Center (Fortsetzung S. XIII) BRAK-MITTEILUNGEN 3/2025 AKTUELLE HINWEISE X
Pischel Vertragsenglisch für Management und Berater Von RA Dr. Gerhard Pischel mit einem Kapitel zum Thema KI von RAin Dr. Antonia von Appen. 2., neu bearbeitetete Auflage 2025, ca. 150 Seiten, brosch., ca. 35 €, ISBN 978-3-504-06308-5. Such much: Technische und rechtliche Entwicklungen gaben den Anlass für die vollständig überarbeitete Neuauflage. Das Werk enthält unter anderem ein neues Kapitel zum Thema KI-Nutzung und Vertragsgeneratoren. Der Autor zeigt sprachliche und rechtliche Fallstricke auf, geht auf die einzelnen Formulierungen und Begrifflichkeiten ein und stellt zusätzlich Übungen zum Vertiefen des Gelesenen zur Verfügung. Erläutert werden die Grundlagen und die Vorgehensweise der Vertragsgestaltung im englischen Sprachraum. Hilfreich und praktisch für alle Anwälte, die international tätige Unternehmen bei der Verhandlung und Gestaltung von Verträgen unterstützen. Und auch für das Management internationaler Firmen, soweit es an der Vertragsentwicklung und -prüfung konkreten Anteil hat. Leseprobe und Bestellung: otto-schmidt.de Neuauflage: Grundlagen und Vorgehensweise im englischen Sprachraum
Martis/Winkhart Arzthaftungsrecht Fallgruppenkommentar Bearbeitet von RA Rüdiger Martis; RAin Martina Winkhart-Martis. 7. neu bearbeitete Auflage 2025, 1.800 Seiten, gbd., 129 €. ISBN 978-3-504-18080-5 Das Werk online otto-schmidt.de/medizinr juris.de/pmmed ImMartis/Winkhart finden Sie effizient und zuverlässig die gesamte Bandbreite des Arzthaftungsrechts. Topaktuell wurden die Themen Impfschäden (COVID19) und Telemedizin ergänzt sowie das MoPeG eingearbeitet. Anhand alphabetisch geordneter Fallgruppen erschließt sich die umfangreiche Informationsfülle zum gesamten Arzthaftungsrecht. Zusätzlich zur Darstellung der jeweiligen Fallgruppen liefert das Werk als exklusiven Service Muster einer Klageschrift und der darauf bezogenen Klageerwiderung. Insgesamt wertet der Fallgruppenkommentar mehr als 6.000 obergerichtliche und höchstrichterliche Entscheidungen aus und erläutert diese. Zudem haben hunderte neuer Judikate Eingang gefunden, darunter viele bisher unveröffentlichte Entscheidungen. Sowohl Patientenvertreter als auch auf Behandlerseite tätige Anwälte finden hier ergiebige, sofort praktisch umsetzbare Vorlagen. Weitere Informationen und Leseprobe unter otto-schmidt.de Unverzichtbares Standardwerk
BRAK MITTEILUNGEN JUNI 2025 · AUSGABE 3/2025 56. JAHRGANG AKZENTE UNABHÄNGIGKEIT SICHERN! Dr. Ulrich Wessels Executive Orders des US-Präsidenten und die deutsche BRAO haben rein gar nichts miteinander zu tun. Wirklich? Anders als es auf den ersten Blick scheint, sind die jüngsten Maßnahmen gegen US-Großkanzleien sehr weitreichend. Die Regierung setzte in den letzten Monaten gezielt Anwaltskanzleien unter Druck. Ihnen wurden durch Executive Orders u.a. Sicherheitsfreigaben entzogen, der Zugang zu Regierungsgebäuden und zu Bundesaufträgen verwehrt – eine massive Bedrohung für ihre wirtschaftliche Existenz. Einige der betroffenen Kanzleien schlossen Vereinbarungen mit der US-Regierung, um die harten wirtschaftlichen Konsequenzen abzuwenden, die ihnen durch die Executive Orders drohten. Unter anderem verpflichteten sie sich, ihre Diversity-Programme zu beenden und umfangreiche pro bono-Leistungen im Sinne der Regierung zu erbringen. Das sind eklatante Eingriffe in die Unabhängigkeit der betroffenen Kanzleien. Die Kanzleien, die sich der Regierung beugten und Deals schlossen, riskieren jedoch noch viel mehr: Sie verlieren auch Mandantschaft und junge Anwältinnen und Anwälte, die nicht bereit sind, ihre beruflichen Werte zu opfern. Zudem wirken die Executive Orders weit über die betroffenen Kanzleien hinaus und stellen auch das deutsche Berufsrecht vor komplexe Fragen. Gegen die Sanktionsmaßnahmen der Regierung regte sich völlig zurecht Protest; darüber berichtete ich bereits in der letzten Ausgabe an dieser Stelle. Unter anderem nahm die BRAK gemeinsam mit zahlreichen internationalen Anwaltsorganisationen kritisch Stellung. Manche der betroffenen Kanzleien wehren sich nunmehr mit Klagen. Über 800 Kanzleien unterstützen sie in einem „Amicus Curiae Letter“ und protestieren gegen die Executive Orders, die sie als Bedrohung für alle Juristinnen und Juristen und für die Rechtsstaatlichkeit sehen. Die gerichtliche Aufhebung der Maßnahmen würde aber nicht per se bedeuten, dass die Regierung sich auch daran hält. Zuletzt befolgte sie migrationsrechtliche Entscheidungen nur sehr zögerlich. Zudem sollen, versteckt in einem umfangreichen Gesetz mit Steuersenkungen, gerichtliche Sanktionen bei Missachtung von Gerichtsbeschlüssen gegen die Regierung künftig ausgeschlossen werden. Auch hierdurch ist der Rechtsstaat ernsthaft bedroht. Einige der Großkanzleien, die Deals mit der Regierung schlossen, sind international und auch in Deutschland tätig. Auch für zugelassene ausländische Berufsausübungsgesellschaften gilt über § 207a II BRAO das deutsche Berufsrecht. Das entfachte Diskussionen, ob die Kanzleien aufgrund der Deals die in § 1 BRAO statuierte Unabhängigkeit verletzen und welche Konsequenzen das hat. Das zu prüfen ist Sache der Rechtsanwaltskammern, in deren Bezirken die betroffenen Kanzleien sitzen. Sie befassen sich bereits intensiv mit dem Problem und sind mit den Kanzleien im Gespräch. Die Kammern München und Frankfurt wiesen in einer gemeinsamen Pressemitteilung auf die Situation hin: Noch fehlt eine belastbare Tatsachengrundlage, um sachgerecht bewerten zu können, ob und welche Maßnahmen erforderlich sind. Zunächst einmal müssen die konkreten Inhalte der Deals eruiert werden. Berufsrechtliche Sanktionen sehen beide Kammern nicht an erster Stelle – sie bieten vielmehr Unterstützung an, um die berufsrechtliche Integrität und die Unabhängigkeit der betroffenen Kanzleien zu sichern. Und was ist eigentlich mit den umgekehrten Fällen? Haben in Deutschland zugelassene Anwältinnen und Anwälte, die in den USA in einer der „Deal-Kanzleien“ tätig sind, mit berufsrechtlichen Sanktionen zu rechnen? Auch das wird sorgfältig zu prüfen sein. Durch die jüngsten Diskussionen und Entwicklungen bei US-Kanzleien stellt sich die Frage umso dringlicher, wie die anwaltliche Unabhängigkeit noch besser geschützt werden kann. Dazu bedarf es der Solidarität aller Anwältinnen und Anwälte weltweit. Und in Deutschland sollte eine Absicherung der Unabhängigkeit im Grundgesetz zeitnah angegangen werden – jetzt ist die Zeit dafür! Wir werden uns weiterhin mit Nachdruck dafür einsetzen. Ihr Dr. Ulrich Wessels AKZENTE BRAK-MITTEILUNGEN 3/2025 177
AUFSÄTZE DAS NEUE VERGÜTUNGSRECHT AB JUNI 2025 RECHTSANWALT DIRK HINNE* * Der Autor ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Medizinrecht, für Sozialrecht und für Versicherungsrecht in Dortmund. Er ist Vorsitzender des BRAK-Ausschusses Rechtsanwaltsvergütung. Am 1.6.2025 treten die Änderungen des RVG durch das Gesetz zur Neuregelung der Vormünder- und Betreuervergütung und zur Entlastung von Betreuungsgerichten und Betreuern sowie zur Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetze und des Justizkostenrechts (KostBRÄG 2025) in Kraft. Welche Änderungen bringt die neue gesetzliche Regelung und was müssen gesetzlich abrechnende Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte in Bezug auf sie beachten? I. GESETZGEBUNGSVERFAHREN Die Anpassung der gesetzlichen Vergütung stand in der 20. Legislaturperiode unter keinem guten Stern. Nachdem der damalige Justizminister Marco Buschmann eine Anpassung der Rechtsanwaltsvergütung noch in der damaligen Legislaturperiode und ein Inkrafttreten zum 1.1.2025 angekündigt hatte, bestand eine große Erwartungshaltung in der Anwaltschaft. Immerhin waren die letzten Anpassungen erst nach Ablauf von zwei Legislaturperioden vorgenommen worden und die letzte Anpassung 2021 war weit hinter den eigentlichen Erfordernissen zurückgeblieben. Bundesrechtsanwaltskammer und Deutscher Anwaltverein nahmen daher nach intensiver und schneller Abstimmung eines gemeinsamen Forderungskatalogs1 1 BRAK-Stn.-Nr. 51/2023. zügig die Verhandlungen mit dem Justizministerium auf. Dabei war klar, dass dieses Mal neben den linearen Anpassungen auch strukturelle Anpassungen erforderlich wären. Insbesondere im Familienrecht waren die festgeschriebenen Gegenstandswerte über Jahrzehnte nicht angepasst worden. Die Vergütungen blieben daher bei vermehrtem Aufwand (z.B. wegen der Begleitung der Kindschaftssachen durch Sachverständigen-Begutachtungen) hinter dem noch Angemessenen zurück. Auch im strafrechtlichen Bereich sah der Forderungskatalog Anpassungen an die Rechtswirklichkeit, zum Beispiel durch die Schaffung einer eigenen Gebühr für das immer umfangreicher und bedeutender werdende Zwischenverfahren (bedingt durch die Überlastung der Staatsanwaltschaften) und eine Erstreckungsregelung für die Vergütung des beigeordneten Zeugenbeistands auf die Tätigkeiten außerhalb der Vernehmung vor. Wegen der Einzelheiten verweise ich auf die Erläuterung des Forderungskatalogs durchWitte.2 2 Witte, BRAK-Mitt. 2023, 370. Die Verhandlungen gestalteten sich wegen des ganz erheblichen Widerstands der Länder äußerst zäh. Die Justizministerinnen und -minister der Länder sahen sich dem Problem gegenüber, nicht nur die steigenden Kosten der Prozesskostenhilfe durch die Anpassung des RVG kompensieren zu müssen, sondern auch die noch länger überfälligen Anpassungen des JVEG und des Vormünder- und Betreuervergütungsgesetzes, die nach der Vorstellung des Bundesministeriums der Justiz (BMJ) in einem Paket geschürt werden sollten. Die in den Verhandlungen erreichten Kompromisse sahen eine Anpassung der nicht wertabhängigen Betragsrahmengebühren um 9 %, sowie der wertabhängigen Gebühren um 6 % bei gleichzeitigen strukturellen Verbesserungen insb. im Familienrecht vor. Unter Berücksichtigung der strukturellen Anpassungen und der Streitwertsteigerungen durch die Inflation seit 2021 entspricht die Anpassung der wertabhängigen Gebühren ebenfalls in etwa einem Wert von 9 %. Das entspricht nach den Berechnungen des BMJ auch der durchschnittlichen Lohnentwicklung seit 2021. Die unzureichende Anpassung von 2021 konnte nicht aufgeholt werden; ebenso wenig waren die Verbesserungen im Strafrecht durchsetzbar. Das Verhandlungsergebnis war daher zwar nicht unbedingt enttäuschend, aber eben auch nicht übermäßig beglückend. Der Verwirklichung dieses Kompromissergebnisses war jedoch bis zuletzt unsicher. Erst verhinderten Streitigkeiten in der Koalition, dass der fertige Gesetzentwurf in den Bundestag kam, dann ergaben sich durch den Bruch der Koalition unkalkulierbare Hindernisse für den Gesetzentwurf. Erst auf die letzte Minute passierte der Gesetzentwurf in der letzten Sitzung der 20. Legislaturperiode am 31.1.2025 den Bundestag3 3 Dazu Nachr. aus Berlin 3/2025 v. 5.2.2025 und in der Sitzung am 21.3.2025 den Bundesrat.4 4 Dazu Nachr. aus Berlin 7/2025 v. 2.4.2025. Nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt5 5 BGBl. 2025 I Nr. 109 v. 10.4.2025. trat die Gebührenanpassung nun zum 1.6.2025 in Kraft. II. WELCHE MANDATE SIND VON DEN ÄNDERUNGEN BETROFFEN? Die ungeänderte Übergangsvorschrift des § 60 RVG sieht vor, dass das RVG in der alten Fassung anzuwenden ist, wenn der unbedingte Auftrag für die AngeleHINNE, DAS NEUE VERGÜTUNGSRECHT AB JUNI 2025 BRAK-MITTEILUNGEN 3/2025 AUFSÄTZE 178
genheit durch den Mandanten vor Inkrafttreten der Änderung erteilt worden ist. Wird nach der Beauftragung durch den Mandanten eine Beiordnung oder Bestellung im Rahmen von Prozesskostenhilfe, Verfahrenskostenhilfe oder in strafrechtlichen Angelegenheiten vorgenommen, ist ebenfalls auf den Zeitpunkt der Beauftragung durch den Mandanten abzustellen. Das neue Recht ist also anzuwenden, wenn der Auftrag am 1.6.2025 oder später durch den Mandanten erteilt worden ist oder wenn ohne vorherige Beauftragung durch den Mandanten die Beiordnung oder Bestellung ab 1.6.2025 oder später erfolgt. Ist ein Auftrag für eine Tätigkeit in einem definierten Verfahrensabschnitt erledigt und wird ein unbedingter Auftrag für einen folgenden Verfahrensabschnitt (Widerspruchsverfahren, Klageverfahren oder sonstiges Rechtsmittelverfahren) erteilt, so kommt es auf den Zeitpunkt der Erteilung dieses unbedingten Auftrags an. Soweit die Änderungen durch die Wertänderungen des FamFG eintreten, ist der Stichtag der 11.4.2025. III. DIE LINEAREN ÄNDERUNGEN IM ÜBERBLICK Die neue Regelung enthält sowohl lineare Anpassungen als auch strukturelle Verbesserungen. Die lineare Anpassung beträgt bei nicht vom Gegenstandswert abhängigen Gebühren 9 %. Hierbei handelt es sich insbesondere um die Gebühren im Sozialrecht, soweit § 3 RVG anwendbar ist, sowie um die Gebühren im Strafund Bußgeldrecht. Bei den wertabhängigen Gebühren beträgt die Anpassung 6 %. Der Grund hierfür ist, dass bedingt durch die in den letzten Jahren höhere Inflation bei Wertgebühren jedenfalls im Falle, dass hierdurch ein Gebührensprung ausgelöst wird, bereits eine Gebührenanpassung ausgelöst wird. Des Weiteren sind die Auswirkungen der strukturellen Änderungen des RVG bzw. der Streitwertregelungen, die eine die Vergütung erhöhende Wirkung haben, bei der Gesamtanpassung berücksichtigt worden. In der Summe aller Anpassungen bei Wertgebühren entspricht die Anhebung ebenfalls etwa 9 %, bezogen auf den Durchschnitt der Anwaltschaft. Die lineare Anpassung findet sich bei den Betragsrahmengebühren in den jeweiligen Gebührentatbeständen des Vergütungsverzeichnisses. Bei den Wertgebühren ist sie § 13 Abs. 1 und der Tabelle zu § 13 RVG, sowie der Anlage 2 zum RVG zu entnehmen. Der Mindestbetrag für eine Gebühr ist bei 15 Euro verblieben. Die herabgesetzte Wertgebühren für außergerichtliche Inkasso-Dienstleistungen ist von 30 auf 31,50 Euro angehoben worden. Bei den sozialrechtlichen Gebühren ist der Höchstbetrag der Anrechnung unverändert geblieben. IV. STRUKTURELLE VERBESSERUNGEN 1. PROZESSKOSTEN- UND VERFAHRENSKOSTENHILFE Bei der Prozesskosten- und Verfahrenskostenhilfe ist es dabei geblieben, dass die verstärkte Degression bei der Wertabhängigkeit bei 5.000 Euro einsetzt. Allerdings ist beim Einstiegswert von 5.000 Euro der Abschlag auf die Wahlgebühr um ein Halb vermindert worden. Die Steigerung der Prozesskostenhilfegebühren durch das KostBRÄG liegt leicht oberhalb von 9 %. Zudem tritt das Ende der Wertabhängigkeit nicht wie bisher bei 50.000 Euro, sondern erst bei 80.000 Euro ein. 2. FAMILIENRECHT Ein Schwerpunkt der strukturellen Verbesserungen liegt im Familienrecht. Die Verbesserungen ergeben sich hier jedoch nicht aus dem RVG, sondern aus den Wertregeln des FamFG – die im Übrigen bereits seit dem 11.4. 2025 in Kraft sind – und denen des FamGKG, die wie die Änderungen des RVG am 1.6.2025 in Kraft treten. Die im FamGKG festgelegten Werte bestimmen nicht nur die entstehenden Gerichtsgebühren, sondern über § 23 I RVG auch die Gegenstandswerte für die anwaltliche Tätigkeit. Die Pauschalvergütung des Verfahrensbeistands erhöht sich gem. § 158c FamFG n.F. von 350 Euro auf 690 Euro, sowie um weitere 555 Euro für jedes weitere betreute Kind. Zudem sind Sprachmittlerkosten nicht mehr von der Pauschale abgedeckt, sondern sind ergänzend erstattungsfähig. Zugleich sind allerdings in § 158b FamFG n.F. die Aufgaben des Verfahrensbeistands genauer gefasst und damit erweitert worden. In § 44 II 1 FamGKG wird der Maximalwert der Erhöhung bei den Tatsachen von 4.000 Euro auf 5.000 Euro heraufgesetzt. In § 45 I FamGKG wird der Verfahrenswert bei bestimmten Kindschaftssachen von 4.000 Euro auf 5.000 Euro heraufgesetzt. In den Abstammungssachen wird nach § 47 I FamGKG der Wert von 2.000 Euro auf 3.000 Euro heraufgesetzt. In den Ehewohnungssachen werden nach § 48 I FamGKG die Werte um jeweils 1.000 Euro auf 3.000 Euro, bzw. 4.000 Euro heraufgesetzt. Nach § 49 I FamGKG werden in Gewaltschutzsachen die Werte um jeweils 1.000 Euro auf 3.000 Euro, bzw. 4.000 Euro angehoben. 3. BETREUUNGSRECHT Die Vergütung der (anwaltlichen) Berufsbetreuer wird mit Wirkung ab dem 1.1.2026 neu geregelt. Aus der bisherigen Vergütungstabelle C (für an Hochschulen ausgebildete Betreuer) wird die Stufe 2 der Anlage zu §8 I VBVG. Die bisherige Differenzierung zwischen dem ersten und zweiten Jahresquartal und der zweiten Jahreshälfte AUFSÄTZE BRAK-MITTEILUNGEN 3/2025 179
einer Betreuung entfällt zugunsten einer pauschalen Vergütung für das gesamte erste Jahr. Ebenso entfällt die Unterscheidung zwischen dem zweiten Betreuungsjahr und den Folgejahren zugunsten einer einheitlichen Vergütung ab Beginn des zweiten Betreuungsjahres. Während im ersten Jahr der Betreuung eine Steigerung der Vergütung vorgesehen ist, wird in den Folgejahren das bisherige Vergütungsniveau kaum erreicht. 4. AUSWIRKUNGEN Wie die neuen Regelungen sich netto auswirken, soll im Folgenden an einigen typischen Fallkonstellationen verdeutlicht werden. a) GERICHTLICHES VERFAHREN ÜBER EINE ZIVILKLAGE BEIM STANDARDSTREITWERT VON 5.000 EURO Altes Recht Neues Recht Verfahrensgebühr Nr. 3100 VV-RVG 434,20 Euro 460,85 Euro Terminsgebühr Nr. 3104 VV-RVG 400,80 Euro 425,40 Euro Kommunikationskostenpauschale Nr. 7002 VV-RVG 20,00 Euro 20,00 Euro Summe 855,00 Euro 906,25 Euro b) GERICHTLICHES VERFAHREN ÜBER EINE ZIVILKLAGE BEIM STANDARDSTREITWERT VON 5.000 EURO AUF BASIS VON PROZESSKOSTENHILFE Altes Recht Neues Recht Verfahrensgebühr Nr. 3100 VV-RVG 369,20 Euro 414,70 Euro Terminsgebühr Nr. 3104 VV-RVG 340,80 Euro 382,80 Euro Kommunikationskostenpauschale Nr. 7002 VV-RVG 20,00 Euro 20,00 Euro Summe 730,00 Euro 817,50 Euro c) GERICHTLICHES VERFAHREN ÜBER EINE ZIVILKLAGE, STREITWERT ÜBER 80.000 EURO AUF BASIS VON PROZESSKOSTENHILFE Altes Recht Neues Recht Verfahrensgebühr Nr. 3100 VV-RVG 856,70 Euro 1.021,80 Euro Terminsgebühr Nr. 3104 VV-RVG 790,80 Euro 943,20 Euro Kommunikationskostenpauschale Nr. 7002 VV-RVG 20,00 Euro 20,00 Euro Summe 1.667,50 Euro 1.985,00 Euro d) GERICHTLICHES VERFAHREN IN SOZIALRECHT NACH MITTELGEBÜHREN Altes Recht Neues Recht Verfahrensgebühr Nr. 3100 VV-RVG 360,00 Euro 392,00 Euro Terminsgebühr Nr. 3104 VV-RVG 335,00 Euro 365,00 Euro Kommunikationskostenpauschale Nr. 7002 VV-RVG 20,00 Euro 20,00 Euro Summe 715,00 Euro 777,00 Euro e) STRAFRECHTLICHE HAUPTVERHANDLUNG BEIM STRAFRICHTER NACH MITTELGEBÜHREN Altes Recht Neues Recht Grundgebühr Nr. 4100 VV-RVG 220,00 Euro 240,00 Euro Verfahrensgebühr Nr. 4106 VV-RVG 181,50 Euro 198,00 Euro Terminsgebühr Nr. 4108 VV-RVG 302,50 Euro 330,00 Euro Kommunikationskostenpauschale Nr. 7002 VV-RVG 20,00 Euro 20,00 Euro Summe 724,00 Euro 788,00 Euro f) GEWALTSCHUTZSACHE NACH § 2 GEWALTSG MIT MÜNDLICHER VERHANDLUNG Altes Recht Wert: 3.000 Euro Neues Recht Wert: 4.000 Euro Verfahrensgebühr Nr. 3100 VV-RVG 288,60 Euro 383,50 Euro Terminsgebühr Nr. 3104 VV-RVG 266,40 Euro 354,00 Euro Kommunikationskostenpauschale Nr. 7002 VV-RVG 20,00Euro 20,00Euro Summe 575,00 Euro 757,50 Euro Die Aufstellung kann natürlich nicht alle Fälle abbilden, insbesondre die familienrechtlichen Fallgestaltungen sind vielschichtig. Die Bedeutung der Steigerung der Vergütung in den familienrechtlichen Fällen lässt sich am Beispiel der Gewaltschutzsache jedoch abschätzen. V. FAZIT Die Anpassung der Vergütung ist maßvoll, aber immerhin spürbar. BRAK-MITTEILUNGEN 3/2025 AUFSÄTZE 180
ERFOLGSHONORAR UND KOSTENFINANZIERUNG IN DER ANWALTLICHEN PRAXIS RECHTSANWÄLTINNEN DANIELA NEUMANN UND DR. TANJA NITSCHKE, MAG. RER. PUBL.* * Die Autorin Neumann ist Rechtsanwältin in Berlin und Referentin im Berliner Büro der BRAK. Die Autorin Nitschke ist Rechtsanwältin in Karlsruhe und Geschäftsführerin im Berliner Büro der BRAK; sie ist Schriftleiterin der BRAK-Mitteilungen und des BRAK-Magazins. Durch das sog. Legal Tech-Gesetz wurden zum 1.10. 2021 die bislang beschränkten gesetzlichen Möglichkeiten für Anwältinnen und Anwälte, erfolgsbasierte Honorare zu vereinbaren und Kosten ihrer Mandantschaft zu übernehmen, gelockert. Das Gesetz war stark umstritten, auch die BRAK hatte wiederholt Kritik daran geäußert. Der Bundestag beschloss deshalb zusammen mit dem Gesetz eine Reihe von Prüfbitten sowie die Pflicht, das Gesetz nach drei Jahren zu evaluieren. Im Rahmen dieser Evaluation hat die BRAK Anwältinnen und Anwälte nach ihren praktischen Erfahrungen mit Erfolgshonoraren und Prozessfinanzierung befragt. Unabhängig davon befasste sich auch die STAR-Untersuchung 2024 damit, wie die Anwaltschaft die neuen Möglichkeiten von Erfolgshonoraren nutzt. Die Autorinnen erörtern und bewerten die Ergebnisse beider Befragungen. I. DIE DISKUSSION UM DAS LEGAL TECH-GESETZ Dem Gesetz zur Förderung verbrauchergerechter Angebote im Rechtsdienstleistungsmarkt (kurz: Legal TechGesetz) vom 10.8.2021 ging eine intensive rechtspolitische Diskussion voraus, die sich insb. um das in § 49b II BRAO normierte Verbot von Erfolgshonoraren drehte. Manche sehen in dem Verbot einen strukturellen Wettbewerbsnachteil von Anwältinnen und Anwälten gegenüber Legal Tech-Anbietern, denen es, anders als der Anwaltschaft, erlaubt ist, Kostenrisiken der Mandanten zu übernehmen.1 1 Vgl. etwa Abschlussbericht der Länderarbeitsgruppe Legal Tech, 51. Daher wurde von dieser Seite eine Lockerung des Verbots gefordert. Die BRAK kritisierte dies u.a. deshalb, weil damit die Rechtsdurchsetzung für Verbraucher im Ergebnis teurer und der Zugang zum Recht durch Legal Tech-Inkassodienstleister faktisch auf wirtschaftlich für diese attraktive Fälle beschränkt wird. Kritisch sah die BRAK zudem, dass durch die eingeschränkte Öffnung des Erfolgshonorars die Unabhängigkeit der Anwaltschaft sowie das System der Kostenerstattung und der Prozesskostenhilfe beeinträchtigt wird. Eine Evaluation insb. der Regelungen zum Erfolgshonorar hatte die BRAK angemahnt.2 2 S. dazu BRAK-Stn.-Nr. 10/2021 sowie BRAK-Stn.-Nr. 81/2020. Das Legal Tech-Gesetz trat am 1.10.2021 in Kraft, nachdem es Ende Juni 2021 vom Bundestag verabschiedet, vom Bundesrat gebilligt und am 17.8.2021 im Bundesgesetzblatt3 3 BGBl. I 2021, 3415. verkündet worden war. Zusammen mit dem Gesetzesbeschluss fasste der Bundestag zudem vor dem Hintergrund der kontroversen Diskussionen eine Entschließung,4 4 BT-Drs. 19/30495, 7. in der er den Bedarf feststellte, die Praxis weiter zu beobachten und noch ausstehende Entscheidungen des BGH zum Rechtsdienstleistungsrecht einzubeziehen; zudem gelangte er zu dem Ergebnis, dass die Aufsicht über registrierte Inkassodienstleister bei einer zentralen Stelle auf Bundesebene gebündelt werden müsse. Dies wurde durch das Gesetz zur Stärkung der Aufsicht bei Rechtsdienstleistungen und zur Änderung weiterer Vorschriften des Rechts der rechtsberatenden Berufe5 5 BGBl. 2023 I Nr. 64 v. 15.3.2023. umgesetzt, das mit Wirkung ab dem 1.1.2025 die Aufsicht zentral dem Bundesamt für Justiz zuweist, ohne allerdings die bestehenden Unklarheiten in Bezug auf die Auslegung des Rechtsdienstleistungsbegriffs zu klären.6 6 Zur Kritik hieran s. BRAK-Stn.-Nr. 25/2022. Der Bundestag bat die Bundesregierung ferner, zu prüfen, ob die Kohärenz zwischen den berufsrechtlichen Anforderungen an die Rechtsanwaltschaft einerseits und andere Rechtsdienstleister andererseits Anpassungen im Hinblick auf weitere Anforderungen (beispielsweise Verschwiegenheitspflichten) notwendig macht. Zudem sollen die Lockerungen bei der Möglichkeit, Erfolgshonorare zu vereinbaren und Kosten zu übernehmen, nach Ablauf von drei Jahren evaluiert werden. Weitere Prüfbitten betreffen die Regelungen für Inkassodienstleister u.a. im Hinblick auf deren Sachkundeanforderungen. II. DIE BEFRAGUNGEN Die beiden Befragungen wurden in unterschiedlichem Kontext durchgeführt. 1. BRAK-UMFRAGE ZUR EVALUIERUNG DES LEGAL TECH-GESETZES Vor dem Hintergrund der Prüfbitten und des Evaluierungsauftrags wandte sich das Bundesministerium der Justiz (BMJ) im November 2024 an die BRAK, um die Erfahrungen der Anwaltschaft mit den durch das Legal Tech-Gesetz geschaffenen Regelungen zu eruieren. Der Evaluierungsauftrag umfasst zum einen, in welchem Umfang die Anwaltschaft von den neuen Möglichkeiten zur Vereinbarung von Erfolgshonoraren seit dem 1.10. 2021 Gebrauch gemacht hat und ob dabei in bestimmten Konstellationen, wie z.B. bei der Vereinbarung eines Anteils an der Streitforderung als Erfolgshonorar (quota NEUMANN/NITSCHKE, ERFOLGSHONORAR UND KOSTENFINANZIERUNG IN DER ANWALTLICHEN PRAXIS AUFSÄTZE BRAK-MITTEILUNGEN 3/2025 181
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