BRAK-Mitteilungen 2/2025

Europäischen Anwaltschaften (CCBE) willkommen geheißen werden. Als erster Festredner konnte der neue EU-Justizkommissar Michael McGrath gewonnen werden. In seiner Festrede2 2 Online abrufbar unter https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/en/ speech_25_433. adressierte der Kommissar die aktuellen Herausforderungen für die Rechtsstaatlichkeit und die besondere Rolle der Anwaltschaft in ihrer Stärkung und Gewährung. Umso wichtiger sei es, dass Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte frei von externer Einflussnahme ihren Beruf ausüben können: „(...) you therefore deserve both recognition and protection when doing so – to practice without improper interference or restraint, and without prejudice or fear.“ Vor diesem Hintergrund begrüßte McGrath ausdrücklich die Europäische Konvention zum Schutz des Anwaltsberufs. Zugleich gewährte der Justizkommissar Einblicke in die gesetzten Prioritäten der Europäischen Kommission – so liege eine in der digitalen Transformation, insb. mit Blick auf die Justizsysteme. Nur wenige Tage vorher wurde hierzu die europäische Strategie für die E-Justiz 2024-20283 3 C/2025/437. veröffentlicht. Mit Blick auf das internationale Zivil- und Zivilverfahrensrecht kündigte McGrath die Überprüfung der Brüssel-Ia-Verordnung4 4 Verordnung (EU) Nr. 1215/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates v. 12.12.2012 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen. sowie der Rom-II-Verordnungen5 5 Verordnung (EU) Nr. 864/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates v. 11.7.2007 über das auf außervertragliche Schuldverhältnisse anwendbare Recht. an. Weiterhin hoher Stellenwert soll infolge des „Digital Fairness Checks“ dem Verbraucherschutz zukommen – es bedürfe ihres Schutzes in der digitalen Welt. Zur Zukunft der EU-Strafjustiz adressierte der Kommissar das „High-level Forum on the Future of EU Criminal Justice“, welches sich nicht nur dem prozessualen, sondern auch dem materiellen Strafrecht widmen soll. Diesem Forum sollen nicht nur Vertreter der Mitgliedstaaten angehören, sondern auch der CCBE als Rat der europäischen Anwaltschaften sowie auch die European Criminal Bar Association (ECBA). Besondere Bedeutung soll weiterhin auch dem Rechtsstaatlichkeitsbericht sowie dem EU-Justizbarometer zukommen – hier verwies McGrath u.a. auch auf die „Politischen Leitlinien für die nächste Europäische Kommission 2024-2029“6 6 Online abrufbar unter https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/ PDF/?uri=OJ:C_202500437. der Kommissionspräsidentin von der Leyen. Die zweite Festrede7 7 Online abrufbar unter https://www.brak.de/fileadmin/user_upload/Speech_Saskia_Bricmont.pdf. hielt Saskia Bricmont (MdEP), welche gleichfalls die Gelegenheit nutzte und die besondere Rolle der Anwaltschaft bei der Verteidigung des Rechtsstaats unterstrich – Europa stehe vor großen Herausforderungen und die Rechtsstaatlichkeit als Leuchtfeuer der Hoffnung gelte es zu verteidigen. POSITIONSPAPIER ZUR TRANSPARENZ VON ZULASSUNGSZERTIFIKATEN Die BRAK forderte in einem Positionspapier zur Transparenz von Zulassunsgzertifikaten europäischer Mitgliedstaaten auf – diesem lag die Kernfrage zugrunde, inwieweit die Niederlassungsrichtlinie (RL 98/5/EG) das Kriterium der Fähigkeit zur Berufsausübung voraussetzt, mit anderen Worten: Ob ihr Anwendungsbereich nur solche Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte umfasst, die auch zur Ausübung ihres Anwaltsberufs in dem Herkunftsstaat befähigt sind. Der mit der Frage befasste Ausschuss Europa bejahte diese Frage unter Verweis auf Art. 1 und 5 RL 98/5/EG und gelang damit zu demselben Ergebnis wie der Rat der europäischen Anwaltschaften (CCBE) in seiner „Recommendation on the recognition of certificates under Directive 98/5“.8 8 Online abrufbar unter https://www.ccbe.eu/fileadmin/speciality_distribution/public/documents/EU_LAWYERS/EUL_Guides___recommendations/EN_EUL_ 20240708_CCBE-Recommendation-on-the-recognition-of-certificates-under-Directive-98-5.pdf. Dieses vom Europarecht vorausgesetzte Kriterium der Berufsausübungsfähigkeit hat sich auch im nationalen EuRAG manifestiert. Unabhängig davon fordert das Positionspapier der BRAK ebenso wie der CCBE die transparente Darlegung des Inhalts von Zertifizierungen – aus diesen muss eindeutig hervorgehen, ob die zugelassene Rechtsanwältin oder der zugelassene Rechtsanwalt auch im Herkunftsstaat zur Ausübung des Anwaltsberufs befähigt sind; ein bloßer Hinweis auf nationale Bestimmungen genügt dem Ziel der Transparenz nicht. BEITRAG DER BRAK ZUM RECHTSSTAATLICHKEITSBERICHT 2025 Die BRAK hat sich, wie bereits in den Vorjahren, an der Konsultation der Europäischen Kommission für ihren Rechtsstaatlichkeitsbericht beteiligt.9 9 BRAK-Stn.-Nr. 1/2025 (Englisch). Im Bericht 2025 wird die Kommission das sechste Jahr in Folge die Lage der Rechtsstaatlichkeit in der Union bewerten. Der Bericht wird Entwicklungen in den Bereichen Justizsysteme, Antikorruptionsrahmen, Medienpluralismus und institutionelle Fragen in Bezug auf die Gewaltenteilung zusammenfassen und dabei auch spezifische Empfehlungen für jeden einzelnen Mitgliedstaat enthalten. Der Bericht soll erstmals auch die sog. Binnenmarktdimension von Rechtsstaatlichkeitsverstößen berücksichtigen. Zudem wird avisiert, die Vergabe von EU-Fördergeldern stärker an die Einhaltung von Empfehlungen des Berichts zu knüpfen. In ihrer englischsprachigen Stellungnahme macht sich die BRAK insb. für den Schutz der anwaltlichen Unabhängigkeit, des Berufsgeheimnisses sowie anderer anwaltlicher Kernwerte stark, welche zur Gewährleistung des rechtsstaatlich gebotenen Zugangs zum Recht für jedermann unabdingbar sind. Es werden auch aktuelle Entwicklungen zur Steigerung der Resilienz des Bundesverfassungsgerichts und zur Dokumentation der strafAUS DER ARBEIT DER BRAK BRAK-MITTEILUNGEN 2/2025 123

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