BRAK-Mitteilungen 2/2025

arbeiten kann; sie hält daher ihre Forderung nach einer regelmäßigen Anpassung der gesetzlichen Anwaltsvergütung aufrecht. Außerdem fordert sie den unbedingten Schutz des Mandatsgeheimnisses, ein weiteres Vorantreiben der Digitalisierung der Justiz sowie den weiteren Erhalt des Fremdbesitzverbots im anwaltlichen Berufsrecht. Implementierung des E-Evidence-Pakets Das E-Evidence-Paket regelt den grenzüberschreitenden Zugang zu elektronischen Beweismitteln. Es enthält eine Richtlinie und eine Verordnung, die in deutsches Recht implementiert werden müssen. Zum entsprechenden Gesetzentwurf hat die BRAK kritisch Stellung genommen.28 28 BRAK-Stn.-Nr. 88/2024; dazu Nachr. aus Berlin 1/2025 v. 8.1.2025. Sie sieht insb. Verteidigungsrechte eingeschränkt und mahnt einen hinreichenden Schutz von Berufsgeheimnisträgern an. Die zur Umsetzung der Richtlinie erforderlichen Vorschriften müssen bis Februar 2026 erlassen sein, daher wird das Vorhaben in der neuen Legislaturperiode zeitnah behandelt werden müssen. Weitere Themen Weitere Stellungnahmen betrafen das geplante Gesetz zur Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes und zur Vererblichkeit von Persönlichkeitsrechtsverletzungen29 29 BRAK-Stn.-Nr. 90/2024; dazu Nachr. aus Berlin 2/2025 v. 22.1.2025. sowie den Regierungsentwurf für ein Gesetz zur zivilrechtlichen Erleichterung des Gebäudebaus (Gebäudetyp E-Gesetz).30 30 BRAK-Stn.-Nr. 89/2024; dazu Nachr. aus Berlin 2/2025 v. 22.1.2025. INFORMATIONEN DER BRAK Leitfaden künstliche Intelligenz Für KI-Anwendungen in Anwaltskanzleien gibt es vielfältige Einsatzmöglichkeiten, doch sie bergen auch berufsrechtliche Risiken. Wie Anwältinnen und Anwälte solche Tools berufsrechtskonform einsetzen können, thematisiert der gerade erschienene Leitfaden „Hinweise zum Einsatz von künstlicher Intelligenz (KI)“31 31 BRAK-Leitfaden „Hinweise zum Einsatz von künstlicher Intelligenz (KI)“; s. näher Nachr. aus Berlin 1/2025 v. 8.1.2025, auch mit Hinw. auf KI-Guidelines europäischer Anwaltsorganisationen. der BRAK. Erarbeitet wurde er von Dr. Frank Remmertz, Vorsitzender des BRAK-Ausschusses RDG und Vizepräsident der Rechtsanwaltskammer München. Thematisiert werden Prüfungs- und Kontrollpflichten, die Wahrung der anwaltlichen Verschwiegenheitspflicht, Transparenzpflichten in Bezug auf den KI-Einsatz, die wichtigsten Anforderungen und Pflichten nach der KI-Verordnung und ihr Verhältnis zum Berufsrecht. Ferner enthält der Leitfaden Hinweise auf weitere Risiken sowie auf Leitfäden europäischer Anwaltsorganisationen sowie der Datenschutzkonferenz. Geldwäscheprävention Die BRAK hat außerdem darüber informiert, dass seit dem 17.2.2025 neue geldwäscherechtliche Meldepflichten in Bezug auf Immobilientransaktionen gelten; diese betreffen in bestimmten Fällen auch Anwältinnen und Anwälte.32 32 S. näher Nachr. aus Berlin 4/2025 v. 20.2.2025 m.w.N. SOLDAN KANZLEI-GRÜNDERPREIS Im Januar wurden die Gewinner des 11. Soldan KanzleiGründerpreises verkündet,33 33 Nachr. aus Berlin 2/2025 v. 22.1.2025; ausführl. dazuNitschke, BRAK-Magazin 1/2025, 10. den Soldan gemeinsam mit BRAK, Deutschem Anwaltverein und Forum Junge Anwaltschaft ausschreibt. Der mit insgesamt 10.000 Euro dotierte Preis wird an junge Anwältinnen und Anwälte verliehen, die alleine oder gemeinsam mit anderen erfolgreich eine Kanzlei gegründet haben. Der 1. Preis ging an die Kasseler Kanzlei Seebach Frey Partner, die sich mit der Initiative „give a girl a robe“ besonders für die Gewinnung von weiblichem Nachwuchs für die Anwaltschaft einsetzt. Den 2. Preis errang die Frankfurter Kanzlei Dreyenberg Rechtsanwälte, die sich auf Steuern, Zoll sowie Steuer- und Wirtschaftsstrafrecht spezialisiert hat. Mit dem 3. Preis wurde Rechtsanwältin Bettina Sievers aus Brühl mit ihrer auf Sozialrecht und Vorsorgefragen fokussierten Einzelkanzlei ausgezeichnet. Die Preisverleihung fand am 14.3.2025 in Berlin statt. SCHLICHTUNGSSTELLE Erweiterter Zuständigkeitsbereich Die unabhängige Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft vermittelt in Streitigkeiten aus Mandatsverhältnissen über Honorar und Schadensersatz. Bislang war sie nur für Streitwerte bis 50.000 Euro zuständig. Seit dem 1.1.2025 gilt diese Wertgrenze nicht mehr. Die BRAK hatte in ihrer Hauptversammlung am 20.9.2024 beschlossen, den Zuständigkeitsbereich der Schlichtungsstelle zu erweitern und die Streitwertgrenze aufzuheben.34 34 Geänderte Satzung der Schlichtungsstelle: BRAK-Mitt. 2024, 296. Die Schlichtungsstelle kann nunmehr unabhängig von der Höhe des Streitwerts angerufen werden. Tätigkeitsbericht 2024 Bei der Schlichtungsstelle sind im Jahr 2024 rund 11 % mehr Anträge eingegangen als im Vorjahr. Sie unterbreitete 6 % mehr Einigungsvorschläge, die weiterhin in fast zwei Dritteln der Fälle angenommen werden. Die Teilnahmebereitschaft wuchs um etwa 2 % und belegt die hohe Akzeptanz des Schlichtungsverfahrens. Mehr als die Hälfte der Verfahren betrafen (auch) Schadensersatzforderungen gegen Anwältinnen und Anwälte, die übrigen Verfahren hatten ausschließlich Gebührenstreitigkeiten zum Gegenstand. Dies und weitere Details zur Arbeit der Schlichtungsstelle ergeben sich aus deren zum 1.2.2025 veröffentlichten jährlichen Tätigkeitsbericht.35 35 Pressemitt. der Schlichtungsstelle v. 27.1.2025; dazu Nachr. aus Berlin 3/2025 v. 5.2.2025. AUS DER ARBEIT DER BRAK AUS DER ARBEIT DER BRAK BRAK-MITTEILUNGEN 2/2025 121

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