BRAK-Mitteilungen 2/2025

ordnung, der Bundesrechtsanwaltsordnung, der Patentanwaltsordnung und dem Steuerberatungsgesetz sowie zur Änderung weiterer Vorschriften, BGBl. I 2024, 320. mer keine Mitglieder einer Rechtsanwaltskammer mehr.2 2 Details unter I.3. Die mitgliederstärkste Rechtsanwaltskammer ist weiterhin München (23.745), gefolgt von Frankfurt (20.363) und Berlin (15.398); Düsseldorf (13.669) und Hamm (13.542) wechselten im Vergleich zum Vorjahr die Plätze4und5. Eine wachsende Gesamtmitgliederzahl verzeichneten allerdings nur sechs Rechtsanwaltskammern. Die prozentual größten Zuwächse hatten die Rechtsanwaltskammern Düsseldorf (+1,73 %), Frankfurt (+0,91 %) und Hamburg (+0,89 %). Die prozentual größten Rückgänge verbuchten die Rechtsanwaltskammern Oldenburg (-4,13 %), Sachsen-Anhalt (-3,23 %) und Kassel (-3,09%).3 3 Streng genommen verringerte sich bei der Rechtsanwaltskammer beim BGH mit zwei ausgeschiedenen Mitgliedern prozentual gesehen die Gesamtmitgliederzahl am stärksten (1.1.2025: 35; Vorjahr: 37; -5,41 %). Aktuell läuft das Auswahlverfahren für die Berufung neuer Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte beim BGH, so dass die Mitgliederzahl sich zum kommenden Jahr prozentual deutlich erhöhen wird. Zum Stichtag waren 166.504 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte4 4 Der Begriff „Rechtsanwalt“ wird in den Statistiken – außer bei gesondert aufgeführten Einzeldaten – für alle Zulassungsarten verwendet. in den drei Zulassungsarten Mitglieder der Rechtsanwaltskammern. Das entspricht einem Mehr von 0,44 % zur Rechtsanwaltschaft zugelassenen natürlichen Personen im Vergleich zum Vorjahr (165.776).5 5 Details unter I.1. Dieser Anstieg geht aber auf die gestiegenen Mitgliederzahlen in lediglich acht Rechtsanwaltskammern zurück; 20 Rechtsanwaltskammern verzeichneten Rückgänge. Die mitgliederstärksten Rechtsanwaltskammern verzeichneten auch die meisten Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte in allen drei Zulassungsarten in ihren Kammerbezirken (München: 22.845; Frankfurt: 19.887; Berlin: 14.932; Düsseldorf: 13.278; Hamm: 13.034). Jedoch ist die Anzahl der Rechtsanwälte in Einzelzulassung zum 1.1.2025 erneut deutlich zurückgegangen – diese machen mit 83,31 % den größten Anteil an den natürlichen Mitgliedern der Rechtsanwaltskammern aus. Zum Stichtag waren es 138.715 und damit 874 weniger natürliche Mitglieder als im Vorjahr (139.589; -0,63 %). Die Entwicklung der Einzelzulassungen, die seit dem Jahr 2017 einen kontinuierlichen Abwärtstrend aufweisen, zeigt somit eine anhaltende Tendenz. Die meisten Verluste der einzeln Zugelassenen hatten prozentual gesehen die Rechtsanwaltskammern Sachsen-Anhalt (-3,41 %), Zweibrücken (-3,32 %) und Braunschweig (-2,91 %). In absoluten Zahlen verringerte sich am meisten bei den Rechtsanwaltskammern Hamm (-223), Stuttgart (-138) und Köln (-87) die Anzahl der Rechtsanwälte in Einzelzulassung. Einzig die Rechtsanwaltskammern München (+173 = +0,94 %), Hamburg (+83 = +0,88 %), Berlin (+17 = +0,13 %) und Frankfurt (+16 = +0,10 %) konnten bei dieser Zulassungsart überhaupt ein Plus erzielen. Die zugelassen Berufsausübungsgesellschaften (BAG) als Mitglieder der Rechtsanwaltskammern legten weiter zu und zwar um 8,44 % (1.1.2025: 5.126; Vorjahr: 4.727).6 6 Details unter I.2. Dabei waren die meisten Berufsausübungsgesellschaften in den Rechtsanwaltskammern München (833), Berlin (455) und Frankfurt (449) zugelassen. Die meisten Zuwächse bei den BAGs als Mitglieder hatten prozentual gesehen die Rechtsanwaltskammern Sachsen-Anhalt (+18,18 %), Sachsen (+17,20 %) und Stuttgart (+15,45 %). 1. MITGLIEDER NACH § 60 II NR. 1 BRAO (NATÜRLICHE PERSONEN) IM DETAIL a) EINZEL- UND DOPPELZULASSUNGEN UND SYNDIZI Zum 1.1.2025 waren bundesweit insgesamt 166.504 Rechtsanwälte in allen drei Zulassungsarten Mitglieder der Rechtsanwaltskammern nach § 60 II 1 BRAO (Vorjahr: 165.776; +728; +0,44 %). Dabei ist die Anzahl der Rechtsanwälte in Einzelzulassung erneut rückläufig. Bundesweit waren es 138.715 und damit 874 weniger als im Vorjahr (139.589; -0,63 %). Dennoch stieg ihr weiblicher Anteil um 0,07 % von 48.542 auf 48.575 Rechtsanwältinnen (+33). Ein Plus von 823 Mitgliedern (4,25 %) verzeichneten die doppelt Zugelassenen (1.1.2025: 20.204; Vorjahr: 19.381), davon 9.356 Frauen (Vorjahr: 8.907; +5,04 %). Am meisten legten die Syndikusrechtsanwältinnen und -anwälte mit 11,45 % zu: 7.585 Syndizi waren zum 1.1. 2025 zugelassen, 779 mehr als im Vorjahr (6.806). Der Trend zu dieser Zulassungsart hält damit an – ebenso die Beliebtheit bei Frauen: Der weibliche Anteil lag bei 60,42 % (Vorjahr: 59,39 %). Zum Vergleich: Bei den doppelt Zugelassenen lag der weibliche Anteil bei 46,31 % (Vorjahr: 45,96 %), bei den einzeln Zugelassenen bei 35,02 % (Vorjahr: 34,77 %). Insgesamt lag der Frauenanteil unter den bundesweit zur Anwaltschaft Zugelassenen (166.504) mit 62.514 Rechtsanwältinnen bei 37,33 % (Vorjahr: 37,09 %). Der weibliche Mitgliederanteil in allen Zulassungsarten ist um 1,66 % gestiegen (Vorjahr: 1,52 %). Der Aufwärtstrend hält damit an. b) GLEICHZEITIG IN EINEM ANDEREN BERUF TÄTIGE RECHTSANWÄLTINNEN UND RECHTSANWÄLTE7 7 Angaben einer RAK nicht verfügbar; Angaben ohne Gewähr, da keine Mitteilungspflicht der Rechtsanwältinnen bzw. Rechtsanwälte an die RAKn, dass sie neben dem Rechtsanwaltsberuf noch in einem anderen Beruf tätig sind. Unter den zur Rechtsanwaltschaft zugelassenen natürlichen Personen ist die Anzahl derjenigen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, die gleichzeitig in einem anAUFSÄTZE BRAK-MITTEILUNGEN 2/2025 103

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