BRAK-Mitteilungen 1/2024

elektronischer Dokumente (insb. die ERVV) gelten. In ihrer Stellungnahme begrüßt die BRAK dieses Vorhaben.12 12 Präsidentenschr. v. 12.12.2023; dazu Nachr. aus Berlin 25/2023 v. 14.12.2023. Das BMJ beabsichtigt zudem, die 2023 eingeführte Steuerberaterplattform an das Unternehmensregister anzubinden. Dazu hat es Anfang Oktober den Referentenentwurf einer Änderungsverordnung vorgelegt, die der registerführenden Stelle erlaubt, eine Schnittstelle zur Steuerberaterplattform einzurichten. Darüber können Steuerberaterinnen und -berater, die bereits auf der Plattform registriert sind, Unterlagen an das Unternehmensregister übermitteln, ohne sich erneut identifizieren zu müssen. In ihrer Stellungnahme begrüßt die BRAK die Anbindung der Steuerberaterplattform an das Unternehmensregister. Sie bittet darum, auch der Anwaltschaft die Möglichkeit einzuräumen, sich über das beA-Portal am Unternehmensregister anzumelden. Dazu müsste auch zum beA-Portal eine entsprechende Schnittstelle geschaffen werden.13 13 Präsidentenschr. v. 2.11.2023; dazu Nachr. aus Berlin 23/2023 v. 15.11.2023. FREMDBESITZVERBOT Das Fremdbesitzverbot, das reine Kapitalbeteiligungen an Anwaltskanzleien untersagt, war auch zum Ende des Jahres das Thema, das die berufspolitische Diskussion am meisten prägte. Dabei ging es um das beim EuGH anhängige Vorlageverfahren14 14 S. den Vorlagebeschluss des Bayerischen AGH, Beschl. v. 20.4.2023 – BayAGH III4-20/2021, BRAK-Mitt. 2023, 165 mit Anm. Schaeffer sowie BRAK-Stn. Nr. 41/ 2023, dazuDahns/Flegler/Nitschke, BRAK-Mitt. 2023, 204 sowie Gamisch/Wietoska/Ilieva/Boog, BRAK-Mitt. 2023, 304 (305). ebenso wie um die derzeit vom BMJ betriebene Prüfung einer möglichen Lockerung des Verbots. Vorprüfung des Bundesjustizministeriums Der Koalitionsvertrag der Regierungsparteien sieht eine Überprüfung des sog. Fremdbesitzverbots im anwaltlichen Berufsrecht vor. Das BMJ prüft daher derzeit die entsprechenden Regelungen u.a. in der BRAO. Im Rahmen dessen wollte das Ministerium zunächst eruieren, inwieweit die (Patent-)Anwaltschaft überhaupt Bedarf an reinen Finanzinvestoren sieht. Die Umfrage des BMJ lief bis Ende November und wurde mit Unterstützung von BRAK und Rechtsanwaltskammern durchgeführt.15 15 S. Nachr. aus Berlin, Sonderausgabe v. 19.10.2023. Die Anfang Dezember parallel vom Ministerium und der BRAK veröffentlichten Ergebnisse zeigen, dass eine deutliche Mehrheit der (Patent-)Anwältinnen und Anwälte keine Lockerung des Fremdbesitzverbots will, sie also generell ablehnt oder keinerlei Bedarf dafür sieht. Eine ebenso große Mehrheit sieht zudem durch eine Lockerung Gefahren für die anwaltlichen Kernpflichten (insb. Unabhängigkeit, Verschwiegenheit, Verbot der Vertretung widerstreitender Interessen) und glaubt nicht, dass sich diese Gefahren gesetzlich eindämmen lassen. Die Ergebnisse der Umfrage stellen Nitschke/Wietoskaausführlich vor.16 16 Nitschke/Wietoska, BRAK-Mitt. 2024, 2 (in diesem Heft); s. ferner den Kurzüberblick in Nachr. aus Berlin 25/2023 v. 14.12.2023. Im Rahmen der zusätzlich vom Ministerium durchgeführten Verbändeanhörung hat die BRAK zu den bestehenden Regelungen der BRAO zum Fremdbesitz Stellung genommen.17 17 BRAK-Stn.-Nr. 71/2023. Gefragt wurde insb. nach dem praktischen Bedürfnis für sowie die Chancen und Risiken durch eine Lockerung des Fremdbesitzverbots. Die BRAK hat sich mit Nachdruck dafür ausgesprochen, das Verbot beizubehalten. Nur so könne eine sichere und qualitativ hochwertige Beratung und Vertretung der Bevölkerung und damit die Funktionsfähigkeit der Rechtspflege gewährleistet werden. Die BRAK wird auch die weitere Diskussion kritisch begleiten. Konferenz „Anwaltschaft im Blick der Wissenschaft“ Am 9.11.2023 fand unter dem Titel „Prozess als Investment – Anwaltschaft zwischen Mandant, Versicherer und Finanzierer“ die 6. Konferenz „Anwaltschaft im Blick der Wissenschaft“ statt. Thema der von der BRAK gemeinsam mit dem Institut für Prozess- und Anwaltsrecht der Universität Hannover veranstalteten Konferenz war, neben Prozessfinanzierung und Regressen von Rechtsschutzversicherern gegen Anwältinnen und Anwälte nach verlorenem Prozess, das Fremdbesitzverbot. Über mögliche Folgen einer Lockerung wurde von den Referentinnen und Referenten sowie dem Publikum lebhaft diskutiert.18 18 S. ausführlich Wietoska, BRAK-Magazin 1/2024, 4; Informationen zur Konferenz unter www.anwaltskonferenz.de. ZIVILPROZESS Auch zum Ende des Jahres befasste die BRAK sich intensiv mit den zahlreichen Gesetzesvorhaben im Bereich der Ziviljustiz. Commercial Courts Die BRAK äußerte sich positiv zur geplanten Einführung von Commercial Courts an Oberlandesgerichten bzw. Obersten Landesgerichten, damit diese über Wirtschaftsstreitigkeiten mit Streitwerten von mehr als 1 Mio. Euro in englischer Sprache und mit angepassten Verfahrensregeln entscheiden können. Sie sieht tatsächlichen Bedarf für derartige spezialisierte Spruchkörper. Wie bereits in ihrer im Juni abgegebenen Stellungnahme zum Referentenentwurf19 19 BRAK-Stn.-Nr. 24/2023. des Justizstandort-Stärkungsgesetzes äußerte die BRAK sich auch zu dem weitgehend unveränderten Regierungsentwurf differenziert.20 20 BRAK-Stn.-Nr. 67/2023; dazu Nachr. aus Berlin 25/2023 v. 14.12.2023. Am 13.12.2023 fand zu dem Vorhaben eine Anhörung im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestags statt, bei der BRAK-Vizepräsidentin Sabine Fuhrmann als Sachverständige auftrat. Leitentscheidungsverfahren Um zivilgerichtliche Massenverfahren besser bewältigbar zu machen, will die Bundesregierung ein Leitentscheidungsverfahren beim BGH einführen. Der BGH BRAK-MITTEILUNGEN 1/2024 AUS DER ARBEIT DER BRAK 42

RkJQdWJsaXNoZXIy ODUyNDI0