BRAK-Mitteilungen 6/2023

48 Stunden völlig auf den Kopf stellen kann und tauschen uns darüber aus, ob unsere Gesellschaft Diversity nur als Trend in Hochglanzmagazinen oder auch im privaten und beruflichen Umfeld feiert. Wie sieht es denn wirklich aus, wenn man als Anwalt mit Ehemann und Kind im Fokus der Öffentlichkeit steht? Ist man mit Hate konfrontiert? Wie geht man damit um? Erfahren wir! Auch beruflich hat mein Gast so einiges zu berichten, denn er ist jemand, der sich keine Jobs suchen muss, sondern einer, der gesucht wird...obwohl er im Assessment Center der Bucerius Law School gekickt wurde. Was das mit Hexenverfolgung zu tun hat? Klären wir! Dr. Malte Stübinger war über fünf Jahre Prozessanwalt bei Latham & Watkins und ist jetzt General Counsel beim Prozessfinanzierer Deminor. Malte erklärt uns, wie Prozessfinanzierung funktioniert und was seine Aufgaben bei Deminor sind. Malte findet Jura fancy und engagiert sich für mehr Ethik im Anwaltsberuf und bricht eine Lanze dafür, die Auswahl von Mandaten bzw. Übernahme von Finanzierungen (auch) zur Gewissensentscheidung zu machen. Last but not least sprechen wir nicht nur über Schuhe, sondern wir fragen uns auch: Wird es Malte gelingen, eines Tages Sponsor für einen Wagen beim Hamburger CSD zu sein? Live aus Freiburg: Braucht es in Zeiten von ChatGPT noch Richter? Die RAK Freiburg hat uns eingeladen, während der Kammerversammlung eine Live-Episode von (R)ECHT INTERESSANT! aufzuzeichnen. Das lassen wir uns natürlich nicht zweimal sagen und unterhalten uns dort mit dem Vizepräsidenten des OLG Karlsruhe über ChatGPT. Holger Radke war als Verantwortlicher für die Justiz IT in Bund und Land tätig und kann daher beide Welten bestens verknüpfen. Er war Leiter des Referates „Information und Kommunikation“ im Justizministerium in Stuttgart und Vertreter der Bundesländer in der Arbeitsgruppe „eJustice“ des Europäischen Rates in Brüssel. Gemeinsam tauschen wir nicht nur unsere eigenen Erfahrungen mit ChatGPT aus, sondern orakeln, ob KI die Justiz, wie wir sie bislang kennen, eines Tages überflüssig machen wird. Welche Bereiche der Justiz könnte künstliche Intelligenz auf welche Weise entlasten? Ist ChatGPT eher ein Werkzeug des Vorbereitungsstadiums oder vielleicht sogar ein Entscheidungswerkzeug? Wo liegen Stärken und Schwächen von ChatGPT? Könnte ChatGPT die Einhaltung der Verfahrensregeln und -gesetze während eines Gerichtsverfahrens sicherstellen oder gar ein Urteil schreiben? Taugt KI nur zum „Praktikanten“ oder könnte es auch einen Richter ersetzen? Und was sagt ChatGPT selbst zu diesem Thema? Was haben Olga und Frauke mit all dem zu tun? All das klären wir ebenso wie die Frage, welche Star Trek-Charaktere die besten sind. Eine Fülle spannender Themen. Oder um mit Spock zu sprechen: „Faszinierend!“ VERMISCHTES WISSENSCHAFTLICHE STUDIE ZUR JUNGEN ANWALTSCHAFT – SOLDAN INSTITUT BEFRAGT DIE ZULASSUNGSJAHRGÄNGE 2015 BIS 2021 (Köln – 20.11.2023) Das Soldan Institut führt bis zum Jahresende die Datenerhebung für eine groß angelegte wissenschaftliche Studie zur „Jungen Anwaltschaft“ durch. Befragt werden Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte der Zulassungsjahrgänge 2015 bis 2021 zu ihrer Berufswahl, ihrem Berufseinstieg und den in den ersten Jahren der Berufstätigkeit in der Anwaltschaft gemachten Erfahrungen. Prof. Dr. Matthias Kilian, Direktor des Soldan Instituts: „In Zeiten rückläufiger Anwaltszahlen ist es wichtiger denn je, die Erwartungen und Erfahrungen von Einsteigern in den Anwaltsberuf und die Rahmenbedingungen ihrer Berufstätigkeit zu kennen. Entsprechende Erkenntnisse erlauben es, Transparenz der aktuellen Marktgegebenheiten herzustellen und an den notwendigen Stellschrauben zu drehen, die den Anwaltsberuf auch für künftige Juristengenerationen attraktiv machen. Daher meine Bitte: Beteiligen Sie sich an dieser wichtigen Befragung.“ Die Befragung des Kölner Instituts setzt als Replikationsstudie in den 1980er Jahren vom Bundesministerium der Justiz initiierte Berufsforschung fort. Bereits in den Jahren 1986, 1997, 2005 und 2014 sind vergleichbare Untersuchungen durchgeführt worden. Die neue Datenerhebung wird daher nicht nur den Status Quo dokumentieren, sondern auch Langzeitvergleiche zum Einstieg in den Anwaltsberuf über mehr als 40 Jahre erlauben. Das Forschungsdesign der Studie spiegelt die unterschiedlichen Beschäftigungsmodelle am Anwaltsmarkt wider, so dass in Kanzlei angestellte Rechtsanwälte, Kanzleigründer, freie Mitarbeiter in Anwaltskanzlei und Syndikusrechtsanwälte differenziert befragt werden. Die Einladungen zur Teilnahme erhalten die in die untersuchten Zulassungsjahrgänge fallenden Berufsträger entweder von ihrer Rechtsanwaltskammer oder unmittelbar vom Soldan Institut. Erste Ergebnisse der Studie, die in einem Forschungsbericht veröffentlicht werden wird, sollten auf dem Deutschen Anwaltstag 2024 vorgestellt werden. Teilnehmer an der Studie haben die Möglichkeit, nach Abschluss der Datenauswertung eine Zusammenfassung der Studienergebnisse zu erhalten. https:// www.soldan.de/insights/wissenschaftliche-stu die-zur-jungen-anwaltschaft-des-soldan-instituts/ BRAK-MITTEILUNGEN 6/2023 AKTUELLE HINWEISE XVI

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