BRAK-Mitteilungen 6/2023

NEUES BRAK-PRÄSIDIUM In ihrer 165. Hauptversammlung am 13.10.2023 in München hat die Bundesrechtsanwaltskammer ein neues Präsidium gewählt.1 1 Presseerkl. Nr. 9/2023 v. 13.10.2023; s. auch Portraits auf der Website der BRAK, im Podcast sowie in BRAK-Magazin 6/2023, 4 (in diesem Heft). Neuer Präsident ist der bisherige Amtsinhaber Rechtsanwalt und Notar Dr. Ulrich Wessels, der einstimmig im Amt bestätigt wurde. Zum 1. Vizepräsidenten wurde der Präsident der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer (RAK) Hamburg, Rechtsanwalt Dr. Christian Lemke gewählt. 2. Vizepräsident bleibt Rechtsanwalt Andr´e Haug, Präsident der RAK Karlsruhe. Zum 3. Vizepräsidenten wurde Rechtsanwalt und Notar Dr. Thomas Remmers, Präsident der RAK Celle, gewählt. Neu ins Präsidium gewählt wurde als 4. Vizepräsidentin Rechtsanwältin Sabine Fuhrmann, Präsidentin der RAK Sachsen. Neue Schatzmeisterin ist Rechtsanwältin Leonora Holling, Präsidentin der RAK Düsseldorf. beA UND ELEKTRONISCHER RECHTSVERKEHR Auch im aktuellen Berichtszeitraum war die BRAK mit dem Betrieb und der Weiterentwicklung des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs (beA) befasst und begleitete zudem die weitere Entwicklung des elektronischen Rechtsverkehrs (ERV) sowohl auf rechtlicher Ebene als auch im Hinblick auf die technische Umsetzung sowie die Nutzung. Weiterentwicklung des beA Anfang Oktober veröffentlichte die BRAK die Version 3.21 des beA-Systems.2 2 S. beA-Newsletter 7/2023 v. 4.10.2023. Diese dient der Umstellung auf die von Seiten der Justiz vorgegebene XJustizVersion 3.4.1, die die bis zum 30.10.2023 gültige Version 3.3.1 gemäß der 2. Elektronischer-RechtsverkehrBekanntmachung 2022 (2. ERVB 2022) ablöste. XJustiz ist der technische Standard, der dem Datenaustausch zwischen Justiz, Verwaltung, Anwaltschaft und weiteren Akteuren im ERV zugrunde liegt. Ebenfalls Anfang Oktober wies die BRAK darauf hin, dass es mit dem von Apple Ende September veröffentlichten Version Sonoma des Betriebssystems MacOS bei der Nutzung der beA Client Security zu einem Fehler beim Ausschalten bzw. Neustarten des Rechners komme.3 3 S. beA-Newsletter 7/2023 v. 4.10.2023. Dieses Problem wurde mit der Anfang November veröffentlichten beA-Version 3.22 behoben.4 4 S. beA-Newsletter 8/2023 v. 31.10.2023. Beide beA-Versionen beinhalteten, wie im Rahmen der Systempflege üblich, auch Fehlerbehebungen sowie Aktualisierungen der beA Client Security. Nutzung des beA für Asylverfahren Die BRAK informierte darüber hinaus über eine Übersicht des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge, in welcher die Behörde die für Asylverfahren relevanten ERV-Eingangspostfächer ihre Außenstellen darstellt.5 5 S. beA-Newsletter 7/2023 v. 4.10.2023. Über diese Außenstellen-Postfächer findet eine automatisierte interne Weiterleitung der Eingangspost statt. Dadurch soll eine schnellere Zuführung zur Sachbearbeitung ohne manuelle Zusatzaufwände ermöglicht werden. Perspektivisch möchte die Behörde die derzeitige verteilte Struktur zu einem zentralen Asyl-Eingangspostfach konsolidieren. Find a Lawyer Ferner informierte die BRAK über die Möglichkeit, in dem europaweiten Anwalts-Suchsystem „Find a Lawyer“, das sich aus den Verzeichnissen der nationalen Kammern speist, selbst Sprachkenntnisse und Tätigkeitsschwerpunkte zu hinterlegen.6 6 S. beA-Newsletter 7/2023 v. 4.10.2023. Dadurch können Anwältinnen und Anwälte durch (potenzielle) internationale Mandantinnen und Mandanten zielgenauer gesucht werden. „Find a Lawyer“ ist über das beA-Portal für Anwältinnen und Anwälte erreichbar. Mein Justizpostfach Mitte Oktober nahm „Mein Justizpostfach“ (MJP), über das Bürgerinnen und Bürger kostenfrei mit der Justiz kommunizieren können, seinen Pilotbetrieb auf.7 7 S. beA-Newsletter 8/2023 v. 31.10.2023. Damit soll das OZG-Nutzerkonto für Bürgerinnen und Bürger für die Kommunikation mit der Justiz umgesetzt werden. Zur Identifizierung ist ein Bund-ID-Konto notwendig. Aus einem MJP können Nachrichten auch an die beAPostfächer von Anwältinnen und Anwälten versandt werden. Dazu sind noch Anpassungen am beA-System notwendig, so dass die Kommunikation darüber aktuell noch nicht funktioniert. Die BRAK arbeitet mit Hochdruck an der Umsetzung, um Anwältinnen und Anwälten baldmöglichst eine sichere Mandantenkommunikation zwischen beA und MJP zu ermöglichen. ANWALTSVERGÜTUNG BRAK und DAV haben sich mit einer gemeinsamen Stellungnahme erneut für eine zeitnahe lineare Erhöhung der anwaltlichen Vergütung stark gemacht.8 8 BRAK-Stn.-Nr. 51/2023; dazu Nachr. aus Berlin 20/2023 v. 4.10.2023; ausf. dazu Witte, BRAK-Mitt. 2023, 370 (in diesem Heft). Sie wollen damit eine Angleichung der gesetzlichen Anwaltsgebühren an die wirtschaftliche Entwicklung erreichen und verweisen dazu u.a. auf die enorm gestiegene Inflationsrate infolge der Corona-Pandemie sowie der Energiekrise aufgrund des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine. Bei der letzten Vergütungsanpassung durch das Kostenrechtsänderungsgesetz 2021 wurde nur eine teilweise Angleichung an die wirtschaftliche Entwicklung seit dem 2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetz im August 2013 erreicht. Auch diese Differenz muss nach Ansicht der Anwaltsorganisationen dringend ausgeglichen werden. BRAK und DAV schlagen zudem strukturelle Änderungen im RVG vor. Insbesondere soll aus Praktikabilitätsgründen das Schriftformerfordernis bei Anwaltsrechnungen in § 10 RVG – unabhängig von der Zustimmung von Mandantinnen und Mandanten – durch die Textform ersetzt werden. AUS DER ARBEIT DER BRAK BRAK-MITTEILUNGEN 6/2023 387

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