BRAK-Mitteilungen 3/2023

die Wahl einer Verordnung als Instrument. Die BRAK befasst sich derzeit näher mit dem Vorschlag. BRAK INTERVENIERT IN KLAGEN GEGEN EU-SANKTIONEN Die BRAK ist Streithelferin im Verfahren einiger belgischer Rechtsanwaltskammern gegen die EU-Sanktionierung der Erbringung von Rechtsdienstleistungen vor dem EuGH. Die EU hatte im Oktober ihr achtes Sanktionspaket gegen Russland beschlossen, welches auch ein Verbot von Rechtsdienstleitungen in bestimmten Fällen enthält. Die BRAK hatte diesen Schritt in einem Schreiben an den Bundesjustizminister und einer begleitenden Pressemitteilung scharf kritisiert.2 2 Presseerkl. Nr. 9/2022 v. 10.10.2022 sowie Nachr. aus Berlin 21/2022 v. 19.10. 2022. Die BRAK ist der Ansicht, dass die ungerechtfertigte militärische Invasion in einem souveränen Staat einen inakzeptablen Angriff auf die Rechtsstaatlichkeit in Europa, aber auch auf die internationale Staatengemeinschaft darstellt. Dessen ungeachtet ist es jedoch keinesfalls gerechtfertigt, dass die rechtliche Beratung von in Russland niedergelassenen juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen wesentlich eingeschränkt werden soll. Gegen das Sanktionspaket klagten neben den belgischen auch französische Anwaltskammern.3 3 Anhängig unter Rs. T-797/22; s. dazu Nachr. aus Brüssel 4/2023 v. 2.3.2023. Im Fall der belgischen Klage hat die BRAK nun interveniert, die Verfahren werden aller Voraussicht nach verbunden werden. Die BRAK hatte außerdem bereits Anfang des Jahres Stellung genommen zum Richtlinienvorschlag der Kommission über die Umgehung von EUSanktionen.4 4 BRAK-Stn.-Nr. 4/2023. ANTI-SLAPP-RICHTLINIE Die BRAK hat im April 2023 Vorschläge für Änderungsanträge zum Berichtsentwurf des Rechtsausschusses des Europäischen Parlaments über den Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zum Schutz von Personen, die sich öffentlich beteiligen, vor offenkundig unbegründeten oder missbräuchlichen Gerichtsverfahren („strategische Klagen gegen öffentliche Beteiligung“) unterbreitet. Auch wenn die BRAK das formulierte Ziel EU-weiter Mindeststandards und Maßnahmen gegen sog. SLAPPS (strategic lawsuits against public participation) grundsätzlich begrüßt, äußerte sie auch Kritik. Die BRAK beanstandete, dass die Vorschläge des Europäischen Parlaments in Teilen zu weit greifen und dem rechtsstaatlich bedeutsamen Bestimmtheitsgrundsatz nicht genügen. Vor dem Hintergrund des rechtsstaatlich gebotenen Zugangs zum Recht, galt der Fokus der BRAK-Änderungsvorschläge u.a. den potentiellen Auswirkungen auf das anwaltliche Berufsrecht. Komparabel zum Kommissionsvorschlag (2022/ 0117(COD)) sieht der Berichtsentwurf des Europäischen Parlaments (2022/0117(COD)) u.a. vor, dass die Mitgliedstaaten die Berufskammern, unter Achtung der Unabhängigkeit der Rechtsberufe, ermutigen sollen, berufsständische Regeln für das Verhalten von Angehörigen der Rechtsberufe zu erlassen, um von der Einleitung missbräuchlicher Klagen gegen öffentliche Beteiligung abzuschrecken. Dies umfasse gegebenenfalls auch Disziplinarstrafen für Verstöße gegen diese Vorschriften. Die BRAK hat sich ausdrücklich gegen eine derartige Bestimmung positioniert: Die Rolle des Rechtsanwalts als Organ der Rechtspflege, darf in seiner Rechtsschutzzugang gewährenden Funktion nicht beschränkt werden. Die Entscheidung über Klageerhebung und Rechtsmittel sowie die Entscheidung über die Vorlage der im Richtlinienentwurf vorgesehenen SLAPP-Indikatoren, darf nicht zur Aufgabe des anwaltlichen Berufsrechts gemacht und in das Stadium der anwaltlichen Rechtsberatung vorverlagert werden. Zudem dürften SLAPPs selten vor dem Erheben der Klage als solche erkennbar sein. Ein derartiger Eingriff in die Tätigkeit des Rechtsanwalts und ihre Sanktionierung, dürften nicht mit der Berufsfreiheit und dem rechtsstaatlichen Grundsatz der Gewährung des Zugangs zum Recht vereinbar sein. DIE BRAK INTERNATIONAL RECHTSANWÄLTIN DR. VERONIKA DENNINGER, LL.M., RECHTSANWALT RIAD KHALIL HASSANAIN UND RECHTSANWÄLTIN SWETLANA SCHAWORONKOWA, LL.M., BRAK, BERLIN Der nachfolgende Beitrag gibt einen Überblick über die Tätigkeit der BRAK im internationalen Bereich im März und April 2023. RECHTSSTAATSDIALOG MIT VIETNAM Vom 6. bis 11.3.2023 richteten die BRAK und die Deutsche Stiftung für Internationale Rechtliche Zusammenarbeit e.V. (IRZ) zwei Veranstaltungen zum Thema Strafprozessrecht mit verschiedenen Partnern in Hanoi (Vietnam) aus. Die Workshops wurden von den Strafrechtsexperten Nikolai Venn, Ursus Koerner von Gustorf und Chad Heimrich ausgerichtet. Für die BRAK nahm die zuständige Referentin, Swetlana Schaworonkowa, teil. Bei der Reise waren die IRZ mit der Leiterin des Bereichs Asien, Angela Schmeink, und das Bundesministerium der Justiz durch die Abteilungsleiterin für Internationale AUS DER ARBEIT DER BRAK BRAK-MITTEILUNGEN 3/2023 169

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