BRAK-Mitteilungen 2/2023

Den Bedarf haben die Kammerpräsidentinnen und -präsidenten aus den ferneren Regionen wie auch Bajaia, Constantine, S´etif und anderen Regionen noch einmal bekräftigt. RUNDER TISCH MIT DER VEREINIGUNG JUNGER ANWÄLTE ALGERIENS IN ALGIER Der Runde Tisch mit der Vereinigung junger Anwälte Algeriens vom 26. bis 28.1.2023 war ein geeigneter Rahmen, um Probleme des Anwaltsalltags von jungen Menschen der Region zu erörtern. Insoweit sprachen die Anwältinnen und Anwälte die schlechte Vernetzung zu den älteren Kolleginnen und Kollegen an. Hierdurch würden selbst weniger lukrative Mandate durch die Älteren übernommen, obgleich der Nachwuchs ohne große Einbußen gefördert werden könnte. Dies hat zumeist keine „egoistischen“ Motive, sondern vielmehr die mangelnde Kenntnis jüngerer Kolleginnen und Kollegen sowie das fehlende Vertrauen zwischen den Generationen zur Ursache. Insoweit haben sich in der Veranstaltung auch Ältere zu Wort gemeldet, die die Behebung dieses Mangels und eine bessere Vernetzung für wünschenswert erachtet haben. Daher können Nebenveranstaltungen oder auch Netzwerkveranstaltungen durchgeführt werden, die einen derartigen Missstand reduzieren. REGULIERUNG DES RECHTSBERATUNGSMARKTES IN DEUTSCHLAND, GROSSBRITANNIEN, POLEN UND IN DER SLOWAKEI Am 8.2.2023 hat BRAK-Geschäftsführerin Dr. Veronika Horrer eine Vorlesung zum Thema „Regulierung des Rechtsberatungsmarktes in Deutschland, Großbritannien, Polen und in der Slowakei“ an der Universität Taschkent gehalten. Die Vorlesung war Teil eines gemeinsamen Projekts mit der Anwaltskammer der Republik Usbekistan und dem Institut für Anwaltsrecht der Universität von Taschkent. Die usbekische Anwaltskammer engagiert sich stark an der Universität, denn die usbekische Anwaltschaft leidet unter einem akuten Nachwuchsproblem. Diese Vorlesung sollte den Studierenden, die sich für den Anwaltsberuf interessieren, und den Mitgliedern des vor zwei Jahren gegründeten Instituts für Anwaltsrecht, einen Überblick über die Regulierung des Berufes in Europa geben. In Usbekistan strebt die Mehrheit der Studierenden eine Ausbildung für Staatsanwaltschaft und Richterschaft an. Für 35 Millionen Einwohnende gibt es in Usbekistan ca. 4.000 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte. Die Anwaltschaft braucht dringend Nachwuchs. Von diesen 4.000 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten sind nur 70 jünger als 30 Jahre. KONFERENZ AN DER UNIVERSITÄT VON TASCHKENT: „WARUM SOLLTE MAN ANWALT WERDEN?“ Am 9.2.2023 haben BRAK-Vizepräsident Andr´e Haug und BRAK-Geschäftsführerin Dr. Veronika Horrer gemeinsam mit den Vertretungen der Anwaltschaft aus Slowenien und aus den USA an einer Konferenz mit den Jurastudierenden der juristischen Fakultäten von Taschkent teilgenommen. In einem kurzen Eingangsstatement haben die Podiumsteilnehmer erläutert, warum man Anwältin oder Anwalt werden sollte, welche Soft Skills dafür erforderlich sind und wie man diese erwirbt. Danach fand eine rege Diskussion mit den Studierenden statt. Die Veranstaltung, an der ca. 60 Studierende teilgenommen haben, wurde mit den Mitteln des State Departments der USA bestritten. INTERNATIONALE KONFERENZ ZUM BERUFSRECHT IN TASCHKENT Am 10.2.2023 haben BRAK-Vizepräsident Andr´e Haug und BRAK-Geschäftsführerin Dr. Veronika Horrer an der internationalen Konferenz der Usbekischen Anwaltskammer teilgenommen und neben Speakern aus Slowenien und aus den USA zu Themen wie der Organisation der Anwaltschaft in Deutschland, Fortbildung der deutschen Anwaltschaft, Disziplinarmaßnahmen gegen Anwältinnen und Anwälte in Deutschland und der Schutz der anwaltlichen Berufsausübung vorgetragen. An der Konferenz nahmen Vertreterinnen und Vertreter der 14 regionalen Anwaltskammern von Usbekistan, Vertreterinnen und Vertreter der nationalen Kammer, des Instituts für Anwaltsrecht und Anwältinnen und Anwälte aus Taschkent teil. Die usbekischen Kolleginnen und Kollegen wünschen sich ein modernes Berufsrecht nach deutschem Vorbild. Das deutsche Recht war und ist beispielgebend bei vielen Gesetzesvorhaben in Usbekistan. Auch diese Konferenz wurde mit finanzieller Förderung des State Departments der USA durchgeführt. ONLINE-VERANSTALTUNG ZU DEN GEPLANTEN JUSTIZREFORMEN IN ISRAEL Am 13.2.2023 organisierte die BRAK gemeinsam mit der Deutsch-Israelischen Juristenvereinigung (DIJV) e.V. eine Online-Veranstaltung, bei der Prof. Dr. Yoram Danziger, Rechtsanwalt und ehemaliger Richter am Supreme Court of Israel, mit DIJV-Vorstandsmitglied Christiane Wirtz über die aktuellen Entwicklungen in Bezug auf die Justizreformen in Israel sprach. Die Veranstaltung war mit 170 Teilnehmenden aus beiden Ländern ein großer Erfolg. Die derzeitigen Reformen und Strömungen in Israel zielen nicht nur auf die Beschränkung der starken Stellung des Supreme Court of Israel, sondern auch auf die Schwächung der verfassten Anwaltschaft und damit der Israel Bar Association. Anders als in Deutschland müssen in Israel jede Richterin und jeder Richter auch als Anwältin bzw. Anwalt tätig gewesen sein.1 1 Ausführlich dazu Nitschke, BRAK-Magazin 2/2023, 9. ARBITRATION IN AFRICA – VERANSTALTUNG IN HAMBURG Am 15.2.2023 fand auf Einladung des lawcom.institute und des ehemaligen Präsidenten des Hamburgischen Verfassungsgerichts, Friedrich-Joachim Mehmel, eine AUS DER ARBEIT DER BRAK AUS DER ARBEIT DER BRAK BRAK-MITTEILUNGEN 2/2023 99

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