BRAK-Mitteilungen 1/2023

Bauleitplanungsverfahren Gegen eine Verkürzung von Verfahrensrechten Betroffener hat sich die BRAK auch in Bezug auf das geplante Gesetz zur Stärkung der Digitalisierung im Bauleitplanungsverfahren gewandt.25 25 BRAK-Stn.-Nr. 48/2022; s. auch bereits BRAK-Stn.-Nr. 24/2022. Sie kritisiert, dass die vorgesehene ausschließlich digitale Beteiligung nicht-technikaffine Bürgerinnen und Bürger ausschließe. Mindestens für eine Übergangszeit müsse noch eine niedrigschwellige, umfassende Teilhabe analog möglich bleiben. Auf diesen Aspekt hatte die BRAK auch bereits in Bezug auf die geplante Änderung des Raumordnungsgesetzes hingewiesen. WEITERE BERUFS- UND RECHTSPOLITISCHE AKTIVITÄTEN Zudem hat die BRAK sich auch zu weiteren legislativen Vorhaben geäußert. Sie begrüßt insb. die Arbeiten an einem „Future Legal Instrument on the Protection of the Profession of Lawyer“ auf der Ebene des Europarats. Damit sollen international einheitliche Schutzstandards für die ungehinderte Ausübung des Anwaltsberufs geschaffen werden. Zum derzeitigen Stand des Konventionsentwurfs hat die BRAK auf Anfrage des Bundesministeriums der Justiz Stellung genommen.26 26 BRAK-Stn.-Nr. 45/2022; dazu Nachr. aus Berlin 22/2022 v. 4.11.2022; näher Gamisch/Pratscher/Boog, BRAK-Mitt. 2023, 36 (im Anschluss an diesen Beitrag). Trierweiler/ Boog stellen die Details und Hintergründe der geplanten Konvention im nächsten Heft der BRAK-Mitteilungen im Detail vor. Kritisch sieht die BRAK auch das geplante zweite Gesetz zur effektiveren Durchsetzung von Sanktionen (Sanktionsdurchsetzungsgesetz II).27 27 BRAK-Stn.-Nr. 46/2022; dazu Nachr. aus Berlin 23/2022 v. 17.11.2022. Damit sollen strukturelle Verbesserungen für den Vollzug außenpolitischer Sanktionen der EU geschaffen werden, insb. durch eine neue Zentralstelle. Der Entwurf knüpft an das Ende Mai 2022 in Kraft getretene Sanktionsdurchsetzungsgesetz I an, das v.a. kurzfristig umsetzbare Maßnahmen enthielt. Das Gesetz ist zum 28.12.2022 in Kraft getreten.28 28 BGBl. 2022 I, 2606. Für problematisch hält die BRAK das von den Datenschutzaufsichts- und Privacy-Behörden der G7-Staaten erarbeitete Konzept des Data Free Flow with Trust. Es soll zwischenstaatliche Datenaustausche befördern und staatliche Datenzugriffe einheitlich regeln. Die BRAK fordert, dass dabei das Mandatsgeheimnis umfassend geschützt bleibt.29 29 Schr. v. BRAK-Vizepräsident Haug v. 2.11.2022; dazu Nachr. aus Berlin 23/2022 v. 17.11.2022. Die anwaltliche Verschwiegenheit und mittelbar auch den Zugang zum Recht sieht die BRAK auch durch die geplante Einführung einer Sicherungsanordnung für Verkehrsdaten in der StPO in Gefahr.30 30 BRAK-Stn.-Nr. 52/2022. Auf die im Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums vorgesehenen Erhebungs- und Sicherungsbefugnisse sollte ihrer Ansicht nach verzichtet werden; mindestens müssten aber weitere – von der BRAK konkret aufgezählte – Maßnahmen zur Minimierung von Risiken für das Mandatsgeheimnis aufgenommen werden. Die BRAK bittet den Gesetzgeber um frühzeitige Einbindung in die Konzeption eines Verfahrens zur Aussonderung der Daten von Berufsgeheimnisträgern. SATZUNGSVERSAMMLUNG Am 5.12.2022 kam die Satzungsversammlung zur 4. Sitzung der laufenden 7. Wahlperiode zusammen. Sie beschloss u.a. Änderungen von § 4 BORA, um Sammelanderkonten auch weiterhin zu ermöglichen,31 31 Dazu Presseerkl. Nr. 12/2022 v. 5.12.2022. zu OnlineFachanwaltsfortbildungen (§ 4a FAO) sowie zur geschlechtergerechten Formulierung von BORA und FAO.32 32 S. Dahns, BRAK-Magazin 1/2023, 12 sowie Nachr. aus Berlin 25/2022 v. 15.12. 2022. STAR-BERICHT 2022 Mitte November veröffentlichte die BRAK die Ergebnisse des STAR-Berichts 2022.33 33 https://www.brak.de/presse/zahlen-und-statistiken/star2022/; STAR-Bericht als PDF. Das Statistische Berichtssystem für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte (STAR) wurde 1993 von der BRAK ins Leben gerufen. In ihrem Auftrag untersucht das Institut für Freie Berufe (IFB) der Universität Erlangen-Nürnberg regelmäßig die berufliche und wirtschaftliche Lage in der deutschen Anwaltschaft. Die diesjährige Befragung widmete sich dem Einsatz von nicht-anwaltlichem Fachpersonal; wirtschaftliche Kennzahlen zur Anwaltschaft waren daher in der Umfrage nicht enthalten. Im Fokus der Untersuchung standen die Personalsituation bei Fachangestellten und sonstigem Kanzleipersonal sowie ihre Arbeitsbedingungen. Zu den wichtigsten Ergebnissen zählt, dass je nach Größe zwischen 25 und 50 % der Kanzleien ihre offenen Stellen nicht besetzen können, v.a. im Bereich des nicht-anwaltlichen Fachpersonals. Eine ausführliche Analyse von STAR 2022 unternimmt Vetter, die auch mögliche Lösungsansätze aufzeigt.34 34 Vetter, BRAK-Mitt. 2023, 2 (in diesem Heft). KONFERENZ „ANWALTSCHAFT IM BLICK DER WISSENSCHAFT“ Am 11.11.2022 fand an der Universität Hannover die gemeinsam von BRAK und Institut für Prozess- und Anwaltsrecht veranstaltete Konferenz „Anwaltschaft im Blick der Wissenschaft“ statt. Unter dem Titel „Digitalisierung – Rekonstruktion – Zugang zur Verteidigung“ befasste sie sich mit aktuellen Herausforderungen für Anwaltschaft und Justiz im Strafprozess,35 35 Von der Veranstaltung berichtet Nitschke, BRAK-Magazin 1/2023, 4; zur Problemstellung s. Knauer, BRAK-Mitt. 2022, 244. insb. mit der zwischenzeitlich auch vom Gesetzgeber36 36 Referentenentwurf; dazu Nachr. aus Berlin 24/2022 v. 30.11.2022. angegangenen digitalen Dokumentation der Hauptverhandlung sowie mit Fragen der Pflichtverteidigung und des Zugangs zum Recht. Den begleitenden Posterwettbewerb zum Anwaltsrecht für den wissenschaftlichen Nachwuchs37 37 Dazu s. https://anwaltskonferenz.de/posterwettbewerb/. gewannChrisAUS DER ARBEIT DER BRAK AUS DER ARBEIT DER BRAK BRAK-MITTEILUNGEN 1/2023 35

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