BRAK-Mitteilungen 1/2023

Berufsfeld „Informationstechnologierecht und Legal Tech“ (Berufsfeld 8) eingeführt. b) QUALIFIKATION UND BERUFLICHE WEITERBILDUNG Der Bedarf an qualifizierten Fachkräften wird eher von den Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten gesehen, die Berührungspunkte mit ReFas bzw. ReNos haben, weil sie den Vorteil einer Fachkraft sehen und deren Kenntnisse schätzen. Fachkräfte suchen einen sicheren und zukunftsorientierten Arbeitsplatz mit einem modernen Berufsbild und modernen Perspektiven. Die Novellierung der ReNoPatAusbV, die neue praxisorientierte Prüfungsstruktur, das Lernen in Lernfeldern und Erlangen von Handlungskompetenzen haben ein modernes Berufsbild geschaffen. Die Notwendigkeit der praktischen Ausbildung ist ins Bewusstsein vieler Ausbilderinnen und Ausbilder gerückt, aber allein das Angebot einer dualen Ausbildung reicht nicht, um zukunftsfähig zu sein. Es muss auch weiterqualifizierende Aufstiegsmöglichkeiten mit zeitgemäßen Inhalten geben, die aber vor allem dazu führen müssen, dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Kanzleien kommen und dort bleiben. Junge Menschen sind durch vielfache Hinweise aus Schule, Social Media und familiärem Umfeld darüber informiert, dass in fast jedem Ausbildungsberuf die Möglichkeit der Fortbildung mit Bachelor- und MasterAbschluss angeboten wird. Entscheiden sie sich für einen anderen Beruf, haben sie auch später noch Aufstiegschancen, über die sie zum Zeitpunkt der Berufswahl noch nicht entscheiden müssen. Wir müssen uns klar darüber sein, dass der Markt vielfältig ist und es konkurrierende Berufe gibt, bei denen nicht nur das Gehalt verlockend klingt, sondern auch die Aufstiegschancen. Die bisherige Fortbildung zur geprüften Rechtsfachwirtin bzw. zum geprüften Rechtsfachwirt war bereits ein gutes Angebot, engagierte und qualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter weiterzubilden. Allerdings bedarf es auch hier – ebenso wie bei der Juristenausbildung – mit Blick auf die fortschreitende Digitalisierung einer Anpassung an ein modernes Berufsbild. Nicht jede ReFa oder ReNo strebt eine Fortbildung an, die auf die mittlere Führungsebene in Kanzleien abzielt. Ebensowenig braucht jede Einzelkanzlei eine Rechtsfachwirtin oder einen Rechtsfachwirt. Das Berufsbildungsgesetz (BBiG) sieht seit 2020 eine Weiterbildung zur geprüften Berufsspezialistin bzw. zum geprüften Berufsspezialisten vor, welche die Vertiefung der Ausbildungsinhalte vorsieht. Die Ausarbeitung der durch das BBiG bereits vorbereiteten Weiterbildungswege steht nun an. Diesen Weg müssen wir gemeinsam gehen, um einen zukunftsfähigen Beruf mit entsprechender Qualifikation und Aufstiegschancen zu bieten. IV. LÖSUNGSANSÄTZE 1. SELBSTVERWALTUNG BEDEUTET AUCH SELBSTVERANTWORTUNG In der BFB-Umfrage fordern 57,3 %, die Berufsorientierung in den Schulen zu stärken. Hier sind wir alle in der Pflicht. Wollen wir einen freien Beruf mit einer Selbstverwaltung, müssen wir alle auch selbst anpacken! Jede und jeder Einzelne kann und sollte unverzüglich tätig werden und darf nicht die Verantwortung auf andere abwälzen, egal ob Kammern, örtliche Anwalts- oder ReNo-Vereine oder sonstige Institutionen. Nur wenn jede und jeder Einzelne etwas beiträgt, werden wir den Umbruch schaffen. Ob selbst aktiv Zeit für eine Außendarstellung eingebracht oder „nur“ ein gutes Bespiel gelebt wird, über das Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dann sprechen, ist hierbei zweitrangig. Jede und jeder Einzelne kann sich einbringen! Im Mitteilungsblatt der Rechtsanwaltskammer Frankfurt haben sich in der Ausgabe 4/2022 einige Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte zu Wort gemeldet und Beiträge zum Thema Ausbildung verfasst.11 11 Rechtsanwaltskammer Frankfurt, Kammer aktuell 4/2022; Bereich Ausbildung ab S. 29. Einer trägt die Überschrift „Ausbildung ist Chefsache“ und enthält den Satz „Gut ausgebildete Rechtsanwaltsfachangestellte sind in erster Linie kein Ausgabefaktor, sondern ein Einnahmefaktor.“12 12 Schmidt, Kammer aktuell 4/2022, 34. Kürzer und prägnanter kann man es nicht zusammenfassen. Ein anderer Beitrag spricht die Erwartungshaltung künftiger Fachkräfte an: „Selbstständiges Arbeiten in einem modernen digitalen Umfeld ist Grundvoraussetzung für flexible Arbeitszeiten, mobiles Arbeiten/ Homeoffice und sinnstiftende Tätigkeiten.“13 13 Schenk, Kammer aktuell 4/2022, 34. Um diese Erwartungshaltung mit unserem Bedarf an Fachkräften in Einklang zu bringen, sei die inhaltlich erfüllende und sinnstiftende Tätigkeit als Wettbewerbsvorteil gegenüber anderen Berufen herauszustellen. Gerade in unserem Beruf würden Konflikte gelöst und das soziale Miteinander gefördert. Zu Recht wird darauf hingewiesen, dass die Erwartungshaltungen künftiger Fachkräfte mit dem Tätigkeitsbereich einer ReFa/ReNo im Einklang stehen. In die Richtung „Aufklärung“ geht auch der Bericht über den Ausbildungstag an einer Berliner Schule im BRAKMagazin 5/2022.14 14 Trierweiler/Ilieva, BRAK-Magazin 5/2022, 15. Dass die Berufswahl jungen Menschen nicht leicht fällt, liegt auch daran, dass das Wissen fehlt aus Sicht der Autorinnen, welche zukunftsträchtigen Berufe zur Auswahl stünden. 2. DIE NEUE GENERATION Dem gegenüber stehen Enttäuschungen auf Arbeitgeberseite. Berichte über schlechte Schulnoten, unzureichende Rechtschreibkenntnisse, eingeschränkten WortBRAK-MITTEILUNGEN 1/2023 AUFSÄTZE 14

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