BRAK-Mitteilungen 6/2022

zur Evaluation der Gruppenfreistellungsverordnung für Seeschifffahrtskonsortien 906/2009 mit einer Stellungnahme beteiligt.3 3 BRAK-Stn.-Nr. 37/2022. Hintergrund des Sondierungsverfahrens der Kommission ist die anstehende Entscheidung über die Verlängerung der Gültigkeit der Gruppenfreistellungsverordnung, ggf. unter inhaltlichen Änderungen. Die Verordnung gestattet unter bestimmten Voraussetzungen Vereinbarungen zwischen Seeschifffahrtsunternehmen, sog. Konsortien, zum Anbieten gemeinsamer Dienste. Sie zielt darauf ab, Ausnahmen nach Abs. 3 für das Kartellverbot des Art. 101 I AEUV zu schaffen. Begründet wurden die Ausnahmen für Schifffahrtskonsortien in der Vergangenheit mit wahrscheinlichen Effizienzgewinnen. Die Kommission stellte insbesondere fest, dass Reedereien durch die Gruppenfreistellungsverordnung die Frachtkapazitäten besser nutzen und mehr Verbindungen anbieten können. Die Freistellung gilt nur für Konsortien, deren Marktanteil 30 % nicht übersteigt und deren Mitglieder in ihrer Preisgestaltung unabhängig voneinander sind. In ihrer Stellungnahme unterbreitet die BRAK einen begründeten Änderungsvorschlag. Dabei weist sie auf bestehende Rechtsunsicherheiten bei der Auslegung der Gruppenfreistellungsverordnung im Hinblick auf gemeinsame Beschaffungstätigkeiten der einem Konsortium angehörenden Seeschifffahrtsunternehmen hin. Insofern bleibe unklar, ob bestimmte gemeinsame Beschaffungstätigkeiten von der Freistellung bis zur gem. Art. 5 I der Verordnung festgelegten Marktanteilsschwelle von 30 % umfasst werden sollen. Die BRAK regt daher eine entsprechende Klarstellung im Verordnungstext, zum Beispiel durch eine Auflistung nicht freigestellter Vereinbarungen und Tätigkeiten, an. KOMMISSIONSVORHABEN GEGEN SOG. PROFESSIONAL ENABLERS Die BRAK hat sich an einer Konsultation der Europäischen Kommission zum Vorgehen gegen sog. Enablers im Zusammenhang mit Steuerhinterziehung und aggressiver Steuerplanung beteiligt und sich dabei kritisch schon zur von der Kommission vorgenommenen Gleichsetzung dieser beiden Phänomene geäußert.4 4 BRAK-Stn.-Nr. 42/2022. Aufgrund der Gleichsetzung von „aggressiver“ aber legaler Steuerplanung mit Steuerhinterziehung ist es zudem nicht möglich, den Fragebogen einheitlich zu beantworten. Der Anspruch auf Unterbindung der sog. aggressiven Steuerplanung offenbart schon einen Mangel an Respekt vor der Freiheit des Steuerpflichtigen, er missachtet ferner die berufsrechtliche Verpflichtung der Anwaltschaft und der Steuerberaterschaft, ihre Mandantschaft mit Blick auf die steuerlich optimale Struktur zu beraten. Zudem beurteilt die BRAK die Fragen der Kommission in Teilen als tendenziös. Die verwendeten Begrifflichkeiten sind zu unbestimmt und führen somit zu Rechtsunsicherheit. Gesetzeslücken müssen durch den Gesetzgeber geschlossen werden. Bei sog. Professional Enablers handelt es sich um Angehörige bestimmter Berufsgruppen, darunter insbesondere auch Anwältinnen und Anwälte, welche ihre spezifischen Fachkenntnisse bzw. ihre Gatekeeper-Stellung dazu nutzen, Straftaten zu begehen, zu fördern oder rechtliche Graubereiche im Sinne ihrer Mandantschaft auf eine Weise auszunutzen, welche dem „Geist“ der Gesetze widerspricht. Die Initiative bezweckt, im Bereich grenzüberschreitende Steuergestaltung gegen solches Handeln vorzugehen. DIE BRAK INTERNATIONAL RECHTSANWÄLTINNEN DR. VERONIKA HORRER, LL.M., UND SWETLANA SCHAWORONKOWA, LL.M., UND RECHTSANWALT RIAD KHALIL HASSANAIN, BRAK, BERLIN Der nachfolgende Beitrag gibt einen Überblick über die Tätigkeit der BRAK im internationalen Bereich im September und Oktober 2022. DEUTSCH-SERBISCHER RUNDER TISCH IN BELGRAD Am 1.9.2022 fand ein deutsch-serbischer Runder Tisch zur Organisation der Anwaltschaft und zum anwaltlichen Berufsrecht in Belgrad statt, an dem für die BRAK ihr Vizepräsident, Andr´e Haug, Geschäftsführerin Dr. Veronika Horrer und die Präsidentin der RAK Bamberg, Ilona Treibert als Referent:innen teilgenommen haben. Die Konrad-Adenauer-Stiftung e.V. war durch den Leiter des Rechtsstaatsprogramms für Südosteuropa, Dr. Pavel Usvatov, vertreten. Am Runden Tisch haben ca. 80 Vertreterinnen und Vertreter der regionalen Rechtsanwaltskammern Serbiens und Mitglieder des Vereins der Jungen Rechtsanwälte Serbiens teilgenommen. FACHGESPRÄCH MIT „LEADERS FOR JUSTICE“ AUS RUMÄNIEN UND MOLDAU Für ihr „Leaders for Justice“-Programm sucht die Konrad-Adenauer-Stiftung junge, international ausgerichtete, engagierte und vielversprechende Vertreterinnen und Vertreter der Anwaltschaften, der Justiz, der Polizei sowie der Rechtswissenschaften aus Südosteuropa und bringt diese nach Deutschland. Dort können sie das BRAK-MITTEILUNGEN 6/2022 AUS DER ARBEIT DER BRAK 322

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