BRAK-Mitteilungen 3/2022

werden. Geprüft werden soll zudem die Effizienz des derzeitigen EU-Verfahrens für die Zwangslizenzierung von Patenten für die Ausfuhr in Länder mit Problemen im Bereich der öffentlichen Gesundheit (Verordnung (EG) Nr. 816/2006). Die Kommission schlägt nun nichtlegislatives oder legislatives Tätigwerden vor, was ggf. kombiniert werden kann. In ihrer Stellungnahme4 4 BRAK-Stn.-Nr. 19/2022. unterstreicht die BRAK zunächst die Gemeinwohlorientierung des Patentschutzes. Dieser dürfe nicht erodiert werden. Das Patentsystem sei nicht der einzige, aber ein maßgeblicher und bewährter Anreiz für Innovation. Es dürfe bei allen Bemühungen um eine Neubestimmung der Grenzen nicht in seiner Substanz gefährdet werden. Daher müsse zunächst eine Zielsetzung der Initiative geschaffen werden, dazu werden Überlegungen zum Verständnis von Krisenbewältigung angestellt. Als enteignungsgleicher Eingriff dürfte eine staatliche Nutzungsanordnung nur in besonderen, krisenhaften Situationen als letztes Mittel zur Anwendung kommen. Sie könne daher nicht als rechtliches Mittel in Betracht gezogen werden, um generell wünschenswerte neue Technologien zum Einsatz zu bringen. Gegeneinander abgewogen werden müssten zudem zur EU-weiten Harmonisierung der Regulierung einerseits die Fixierung materiell-rechtlich bindender einheitlicher Standards für die Bejahung etwa eines öffentlichen Interesses durch die EU und die anschließende Ratifikation durch die Mitgliedstaaten und andererseits der Rekurs auf die Möglichkeit der einheitlichen Feststellung eines öffentlichen Interesses durch eine überregionale Behörde. Bei allen Überlegungen zugunsten einer Harmonisierung auf EU-Ebene dürfe schließlich die Relevanz dieser Frage für das internationale Patentsystem und den internationalen Erfindungsschutz nicht übersehen werden. Jede Harmonisierung sollte auch nicht-europäische Patentrechtsordnungen berücksichtigen, um Wettbewerbsnachteile von Wettbewerbern in der EU zu vermeiden. VORSCHLÄGE DER EUROPÄISCHEN KOMMISSION FÜR ÜBERARBEITETE HORIZONTAL-GRUPPENFREISTELLUNGSVERORDNUNGEN Die BRAK hat sich zudem an der Konsultation der Europäischen Kommission über ihre Vorschläge für überarbeitete Horizontal-Gruppenfreistellungsverordnungen (HGVO), nämlich die Verordnung (EU) Nr. 1217/2010 (Gruppenfreistellungsverordnung für Vereinbarungen für Forschung und Entwicklung – FuE-GVO) und die Verordnung (EU) Nr. 1218/2010 (Gruppenfreistellungsverordnung für Spezialisierungsvereinbarungen – Spezialisierungs-GVO) und über die horizontalen Leitlinien beteiligt. Die im Vorfeld von der Kommission durchgeführte öffentliche Konsultation, an der die BRAK teilgenommen hatte,5 5 Dazu BRAK-Stn.-Nr. 12/2019. hat Handlungsbedarf offengelegt. Gesteigert werden sollen nun die Effektivität, Relevanz und Kohärenz der Verordnungen. Die BRAK setzt sich in ihrer Stellungnahme6 6 BRAK-Stn.-Nr. 17/2022. mit F&E- (Forschung und Entwicklungs-)Vereinbarungen sowie mit Standardentwicklung im IPR-Kontext auseinander. In Bezug auf die F&E-Vereinbarungen thematisiert sie die Dauer der Ausnahme des Entwurfs und die Anwendung des Innovationswettbewerbs in diesem Zusammenhang. Letzteres hält die BRAK für praktisch kaum anwendbar. Hinsichtlich der Standardentwicklung begrüßt die BRAK die Neuerungen, welche auf die Rechtsprechung des EuGH zurückgehen. Diese seien jedoch noch nicht ausreichend. Besonders problematisch erscheint hier die Beschränkung der Verantwortung von Standardentwicklungsorgansationen für das Verhalten ihrer Mitglieder hinsichtlich Art. 101 AEUV. DIE BRAK INTERNATIONAL RECHTSANWÄLTINNEN DR. VERONIKA HORRER, LL.M., UND SWETLANA SCHAWORONKOWA, LL.M., UND RECHTSANWALT RIAD KHALIL HASSANAIN, BRAK, BERLIN Der nachfolgende Beitrag gibt einen Überblick über die Tätigkeit der BRAK im internationalen Bereich im März und April 2022. ZWEITES BMZ-GESPRÄCH ZUR RECHTSSTAATS- UND DEMOKRATIEFÖRDERUNG Am 9.3.2022 richtete das Bundesministerium für wirtschaftliche Entwicklung und Zusammenarbeit (BMZ) eine virtuelle Gesprächsrunde aus. Eröffnet wurde die Gesprächsrunde durch die Referatsleiterin Martina Metz (BMZ) sowie Achim Johannsen (BMZ). Sodann wurden Impulsvorträge zum Thema „Empfehlungen für deutsche Demokratieförderung von morgen“ gehalten. An der Gesprächsrunde nahm für die BRAK Riad Khalil Hassanain teil. Teilnehmer waren u.a. Akteure der Entwicklungszusammenarbeit wie etwa der GIZ Governance Fonds sowie auch politische Stiftungen, die sich im Bereich der Rechtsstaatsförderung engagieren. Die Gesprächsrunde war inhaltlich stark von der Machtübernahme der Taliban in Afghanistan und das damit einhergehende Erliegen der Entwicklungszusammenarbeit in dem Land geprägt. Insoweit wurde versucht, selbstAUS DER ARBEIT DER BRAK AUS DER ARBEIT DER BRAK BRAK-MITTEILUNGEN 3/2022 151

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