BRAK-Mitteilungen 3/2022

nicht erst nach einem Hinweis des Gerichts erfolgen darf.41 41 OLG München, Beschl. v. 24.1.2022 – 28 U 8331/21 Bau. Für die Glaubhaftmachung der technischen Probleme erscheint es äußerst sinnvoll, von den Fehlermeldungen usw. jeweils Screenshots zu fertigen. Damit können durch Anzeigen der Bildschirmoberfläche die Eingaben des Prozessbevollmächtigten und die Reaktion der Software belegt werden.42 42 LAG Schleswig-Holstein, Beschl. v. 8.4.2021 – 1 Sa 358/20. Störungen im EGVP sind unter https://egvp.justiz.de/meldungen/dokumentiert, Störungen im beA unter https://portal.beasupport.de/verf uegbarkeit. c) VERSCHULDEN Das Gute an technischen Fehlern ist: eine Exkulpation ist nicht nötig! Es kommt also nicht darauf an, ob das Problem in der Sphäre des Absenders, Empfängers oder eines Dritten zu suchen ist. 3. WIEDEREINSETZUNG IN DEN VORIGEN STAND a) WIEDEREINSETZUNGSANTRAG Auch ohne technische Probleme im Sinne des § 130d S. 2 ZPO bleibt natürlich weiterhin die Möglichkeit der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand. Neben dem Vortrag zum fehlenden Verschulden (dazu weiter unten c) ist zu beachten, dass der Wiedereinsetzungsantrag nun auch gem. § 130a ZPO ordnungsgemäß über das beA eingereicht werden muss. Anderenfalls ist dem Antrag von vornherein kein Erfolg beschieden.43 43 So bspw. bei OLG Oldenburg, Beschl. v. 25.2.2022 – 1 Ss 28/22. b) GLAUBHAFTMACHUNG Der Sachverhalt wird üblicherweise glaubhaft gemacht, indem er anwaltlich versichert wird. Bei einem Mitarbeiterverschulden wird auch eine eidesstattliche Versicherung des Mitarbeiters vorgelegt. In welcher Form das über das beA rechtswirksam erfolgen kann, wirft Fragen auf.44 44 Mantz/Windau, AnwBl. Online 2022, 11. Tatsächlich scheint es aber bislang keine Probleme damit gegeben zu haben, wenn die eidesstattliche Versicherung als pdf-Datei über das beA übermittelt wird. In Bezug auf die technischen Abläufe bieten sich ferner auch hier zur Glaubhaftmachung Screenshots an, zudem beispielsweise das Prüfprotokoll. Sofern bereits hieraus Fehler ersichtlich sind, wie z.B. falsche Dateinamen für Anhänge,45 45 OLG Dresden, Beschl. v. 1.6.2021 – 4 U 351/21. müsste Vortrag darüber folgen, welche Anweisungen an das Büropersonal hinsichtlich der Überprüfung des Prüfprotokolls bestanden. c) FEHLENDES ANWALTSVERSCHULDEN Für die Wiedereinsetzung ist erforderlich, dass das Verschulden des Rechtsanwalts ausgeräumt wird, da (nur) dieses dem Mandanten gem. § 85 II ZPO zugerechnet wird. Bei Fehlern der Mitarbeiter wird geprüft, ob eine unzureichende Büroorganisation zugrunde liegt. Im Hinblick auf das beA ist für die Büroorganisation insbesondere Folgendes zu beachten: aa) GRUNDSATZ: DIGITAL WIE ANALOG Die Rechtsprechung geht davon aus, dass die anwaltlichen Sorgfaltspflichten im Zusammenhang mit der Übermittlung von fristgebundenen Schriftsätzen im Wege des elektronischen Rechtsverkehrs per beA denen bei Übersendung von Schriftsätzen per Telefax entsprechen.46 46 BGH, Beschl. v. 11.5.2021 – VIII ZB 9/20; BayLSG, Beschl. v. 3.1.2018 – L 17 U 298/17. bb) NICHT ALLES IST DELEGIERBAR Der Rechtsanwalt muss auch weiterhin vor Unterzeichnung, also vor der Signatur, die Essentialia des Schriftsatzes nochmals selbst überprüfen. Hierzu gehören insbesondere die Zuständigkeit des Gerichts, die Prozessparteien und der Antrag. Wichtig ist in diesem Zusammenhang auch, dass die jeweils aktuellste Version des Schriftsatzes versandt wird, nicht ein überholter Entwurf.47 47 So geschehen bei OVG NRW, Beschl. v. 3.2.2022 – 4 A 193/19. Hier sollte man ein System etablieren, das solche Verwechslungen ausschließt, z.B. durch entsprechende Dateinamen. Gerade auch wenn noch Korrekturen vorgenommen werden, muss der Anwalt vor dem Signieren das Dokument nochmals öffnen und vollständig überprüfen.48 48 BGH, Beschl. v. 8.3.2022 – VI ZB 78/21. cc) BESONDERE NACHFRAGEPFLICHTEN IN DER ANFANGSPHASE Aus etlichen Entscheidungen ergibt sich, dass die Anwälte in der Anfangsphase des beA verschärfte Kontrollpflichten hinsichtlich des Personals treffen. „Zumindest stichprobenartige Überprüfungen“ werden verlangt.49 49 BGH, Beschl. v. 11.5.2021 – VIII ZB 9/20. Der Rechtsanwalt müsse im Hinblick auf derartige nicht einfache Fragen, die sich aus der noch nicht erprobten elektronischen Übermittlung ergeben, das Personal in einer Weise schulen, dass eine derartige Fristversäumnis (z.B. durch ein System der Rückfrage in der Kanzlei) jedenfalls abstrakt ausscheidet.50 50 BayVGH, Beschl. v. 10.3.2021 – 10 ZB 20.1712; ähnlich LSG Bayern, Beschl. v. 3.1. 2018 – L 17 U 298/17. dd) ANWEISUNGEN BEZÜGLICH FRISTSTREICHUNG Die Friststreichung im Kalender darf erst erfolgen, wenn sichergestellt ist, dass der – richtige – Schriftsatz vollständig nebst allen Anlagen und ordnungsgemäß signiert innerhalb offener Frist an das zuständige Gericht übermittelt wurde (im Einzelnen dazu unter IV.). Um Wiedereinsetzung bekommen zu können, muss vorgetragen und glaubhaft gemacht werden, dass die zuständigen Mitarbeiter instruiert wurden, all diese Prüfungspunkte zu erledigen. JUNGK, BEA FÜR ALLE: WAS ZU BEACHTEN IST BRAK-MITTEILUNGEN 3/2022 AUFSÄTZE 132

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