BRAK-Mitteilungen 2/2022

Gespräch mit BRAK-Geschäftsführerin Dr. Veronika Horrer über die Geburt der anwaltlichen Selbstverwaltung in der Ukraine im Jahr 2012 und über ihre weitere Entwicklung. Außerdem geht es um die große Bedeutung internationaler Kooperation und darum, weshalb die Erfahrungen aus der Ukraine für die europäischen Kammern wertvoll sein können. RUNDER TISCH VIETNAM Am 18.2.2022 veranstaltete das Bundesministerium der Justiz einen Runden Tisch zur rechtlichen Zusammenarbeit mit Vietnam. Deutschland führt mit mehreren Partnerstaaten Rechtsstaatsdialoge und einen Austausch in Modernisierungspartnerschaften auf dem Gebiet des Rechts. Dazu gehört auch der Rechtsstaatsdialog mit Vietnam. Die Vertreter aus den Partnerorganisationen berichteten in diesem Zusammenhang über die Aktivitäten des vergangenen Jahres und gaben einen Ausblick sowie Themenvorschläge für das Arbeitsprogramm der kommenden drei Jahre. Für die BRAK trug die zuständige Referentin Swetlana Schaworonkowa zu vergangenen und geplanten Maßnahmen vor. AUSTAUSCH ZUR DIGITALISIERUNG IN ALGIER Am 22.2.2022 organisierte die Vereinigung der jungen Anwälte Algeriens gemeinsam mit der Anwaltskammer von Algier und der BRAK eine Veranstaltung zum Thema Digitalisierung. Ausgerichtet wurde die Veranstaltung in einem Sitzungssaal des Berufungsgerichts von Algier. Hieran nahmen etwa 30 Teilnehmer aus der jungen Anwaltschaft Algeriens teil. Erörtert wurde die Digitalisierung und darüber hinaus die Frage, welche Voraussetzungen in den Anwaltskanzleien konkret erfüllt werden müssen, um tatsächlich digital arbeiten zu können. Die Kosten für die Veranstaltung nebst Catering wurden vollständig von der Anwaltskammer von Algier übernommen. FERNSEHAUFTRITT ZUR KOOPERATION VON BRAK UND ALGERISCHER ANWALTSCHAFT Am 22.2.2022 sendete der algerische TV-Sender Echorouk News einen fünfzehnminütigen Beitrag2 2 Abrufbar unter www.brak.de/newsroom/news/nordafrika-anwaltlicher-erfahrungs austausch-zwischen-algerien-und-deutschland/ zur Kooperation der BRAK mit der algerischen Anwaltschaft. Fay¸cal Drioueche (Rechtsanwaltskammer Algier) und Riad Khalil Hassanain (BRAK) erläuterten die Aufgaben und Aktivitäten ihrer jeweiligen Organisation und stellten deren Zusammenarbeit dar. Thematisch konzentrierte sich das Gespräch auf die Digitalisierung sowie das beA. PODCASTS MIT DEM PRÄSIDENTEN DER ANWALTSKAMMER VON ALGIER UND DEM PRÄSIDENTEN DER UIA Am 23.2.2022 wurde mit dem Präsidenten der Rechtsanwaltskammer Algier, Abdelmadjid Selini, eine Folge des BRAK-Podcasts „One World – One Legal Profession“ in arabischer Sprache aufgenommen. Präsident Selini wird nach über zwanzigjähriger Tätigkeit als Präsident der Kammer bei den im Sommer 2022 stattfindenden Wahlen nicht mehr antreten. Mit Riad Khalil Hassanain sprach er über die Entwicklung der algerischen Anwaltschaft in den letzten Jahren sowie über die Zukunft des Anwaltsberufs und den Herausforderungen unserer Zeit im Hinblick auf die Digitalisierung und den Wandel des Berufsstandes der Anwaltschaft auch in Nordafrika. Die Folge wird in Kürze veröffentlicht. Ebenfalls am 23.2.2022 wurde Folge 8 des Podcasts „One World – One Legal Profession“ veröffentlicht. Riad Khalil Hassanain spricht darin mit dem neuen Präsidenten der Union Internationale des Avocats (UIA) über die Zukunft der Anwaltschaft und die Aufgaben und Herausforderungen für die UIA in den kommenden Jahren. Die Folge ist in französischer Sprache erschienen. KONFERENZ DER JUNGEN ANWÄLTE ARABIENS IN TUNIS Vom 24. bis 25.2.2022 fand eine Konferenz der Vereinigung junger Anwälte Arabiens in Tunis statt. Thema war die Rolle der Anwaltschaft für Investitionen. Eine gemeinsame Veranstaltung mit der Vereinigung wurde bereits unter Beteiligung der Association Internationale des Jeunes Avocats (AIJA) im November 2021 realisiert. Die tunesische Anwaltskammer (ONAT) war Mitveranstalterin der Konferenz. An dieser nahmen etwa 200 Anwältinnen und Anwälte aus dem arabischen Raum, der größte Teil aus dem Maghreb, allen voran Libyen und Algerien, teil. Finanziert wurde die Veranstaltung durch Sponsoren aus Tunesien sowie Teilnahmegebühren. SITZUNG DER SATZUNGSVERSAMMLUNG Die 3. Sitzung der 7. Satzungsversammlung findet am 29. und 30.4.2022 in Berlin statt. Spätestens zwei Wochen vor dieser Sitzung werden die Anträge der Ausschüsse zur Beschlussfassung mit der Gelegenheit zur Stellungnahme auf den Internetseiten der BRAK veröffentlicht. Die Beschlüsse der 2. Sitzung der 7. Satzungsversammlung am 6.12.2021 wurden vom Bundesministerium der Justiz geprüft und nicht beanstandet. Sie wurden am 25.3.2022 auf der Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer veröffentlicht1 1 https://www.brak.de/fileadmin/01_ueber_die_brak/7-sv/Beschluesse_2._Sitzung _7._SV_Inkrafttreten-06.12.2021.pdf und treten mit Ausnahme der Änderung des § 3 BORA am 1.6.2022 in Kraft. Die Neufassung des § 3 BORA wird am 1.8.2022 in Kraft treten. Ein Abdruck der genehmigten Beschlüsse erfolgt im kommenden Heft der BRAK-Mitteilungen. AUS DER ARBEIT DER BRAK BRAK-MITTEILUNGEN 2/2022 AUS DER ARBEIT DER BRAK 94

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