BRAK-Mitteilungen 2/2022

ein KI-gestütztes Produkt fehlerhaft ist und den Schaden verursacht hat. Sie begrüßt zudem die gezielte Harmonisierung der nationalen Beweisvorschriften, z.B. durch Umkehr der Beweislast unter bestimmten Bedingungen. Darüber hinaus befürwortet sie die Harmonisierung der verschuldensunabhängigen Haftung für Betreiber von KI-Technologien, die ein ernsthaftes Verletzungsrisiko (z.B. Leben, Gesundheit, Eigentum) für die Öffentlichkeit darstellen. KONSULTATION ZUM RECHTSSTAATLICHKEITSBERICHT 2022 Die BRAK beteiligte sich im Januar 2022 an der zielgerichteten Konsultation zum Jahresbericht zur Rechtsstaatlichkeit 2022.2 2 BRAK-Stn.-Nr. 5/2022. Der diesjährige Beitrag der BRAK gibt einen generellen Überblick über die Anwaltschaft und die Situation der Rechtsanwaltskammern in Deutschland. Er thematisiert darüber hinaus horizontale Entwicklungen des vergangenen Kalenderjahrs in Bezug auf die Unabhängigkeit der Anwaltschaft und die Rechtsanwaltskammern, die konkrete Fälle und Probleme identifizieren und auch Lösungen für diese beinhalten. Diese betreffen die anwaltliche Vertraulichkeit und untergliedern sich thematisch insb. in die Bereiche Strafrecht, Geldwäsche, Steuerrecht und Datenschutz. Des Weiteren wurden im Rahmen der Beteiligung der BRAK nach wie vor relevante Inhalte des Positionspapiers der Arbeitsgemeinschaft der BRAK zur Sicherung des Rechtsstaates3 3 BRAK-Stn.-Nr. 84/2020. auch im Rahmen der Konsultation in die Diskussion über die Rechtsstaatlichkeit eingebracht. Die BRAK nahm konkret Stellung zur Unabhängigkeit der Anwaltschaft und der Anwaltskammern und zur Unabhängigkeit sowie zur Qualität und Effizienz der Justiz. Sie äußerte sich ferner zur Zugänglichkeit zur Justiz, zur Aus- und Fortbildung, zur Digitalisierung der Justiz sowie zur Länge der Verfahren. Zudem beantwortet sie Fragen im Zusammenhang mit der Korruptionsbekämpfung in Deutschland im Zusammenhang mit der Corona-Krise stehenden Gesetzgebung. LEGISLATIVPAKET ZUR DIGITALISIERUNG DER JUSTIZ Die BRAK hat im Februar 2022 zum Vorschlag für eine Verordnung über die Digitalisierung der justiziellen Zusammenarbeit und des Zugangs zur Justiz in grenzüberschreitenden Zivil-, Handels- und Strafsachen und zur Änderung einiger Rechtsakte im Bereich der justiziellen Zusammenarbeit (COM(2021) 759 final) Stellung genommen.4 4 BRAK-Stn.-Nr. 8/2022; zum Digitalisierungs-Paket s. auch Weiske, BRAK-Magazin 1/2022, 6. Die BRAK begrüßte darin im Interesse der Anwaltschaft und ihrer Mandantinnen und Mandanten die weitere Digitalisierung und Fortentwicklung auch des grenzüberschreitenden elektronischen Rechtsverkehrs. Er könne bei Beachtung aller Aspekte einer umfassenden Sicherheit die Effizienz der Rechtsdurchsetzung nachhaltig und sichtbar steigern. Voraussetzung hierfür sei zwingend eine sichere, funktionsfähige und kompatible IT-Infrastruktur. Aus Sicht der BRAK sollte insb. bei der Herstellung der Interoperabilität sichergestellt werden, dass die bereits existierenden oder im Aufbau begriffenen mitgliedstaatlichen IT-Systeme auf dem Gebiet des Justizwesens einschließlich der jeweils verwendeten Standards, z.B. des OSCI-Standards in Deutschland, und eingesetzten Verschlüsselungstechniken weiterhin einsatzfähig bleiben und keine komplexen Neuentwicklungen in den Mitgliedstaaten erforderlich werden. Was Anhörungen mittels Videokonferenz betrifft, sind diese aus Sicht der BRAK grundsätzlich zu begrüßen und auch EU-weit bestehe berechtigterweise ein dringendes Bedürfnis, grenzüberschreitend zu verhandeln. Dennoch müsse sichergestellt sein, dass grundlegende Prozessgrundsätze zwingend unangetastet bleiben. EUROPEAN JUDICIAL TRAINING REPORT 2021 Die Europäische Kommission hat ihren jährlichen Bericht „European Judicial Training 2021“5 5 https://ec.europa.eu/info/sites/default/files/european-judicial-training-2021-web-f inal.pdf. veröffentlicht. Mit diesem Bericht stellt die Generaldirektion Justiz und Verbraucher (GG JUST) die Entwicklungen im Bereich der quantitativen und qualitativen Ziele der Europäischen Trainings Strategie für den Zeitraum 2021 bis 2024 dar. Die BRAK und das Deutsche Anwaltsinstitut e.V. (DAI) unterstützten die Bereitstellung der Daten. Im Jahr 2020 haben demnach 318.000 Angehörige der Rechtsberufe Schulungen zum EU-Recht erhalten. Dank der Bereitstellung zahlreicher Online-Schulungen stieg die Anzahl teilnehmender Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte im Vergleich zu anderen Rechtsberufen überproportional stark an. Während 2019 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte mit nur 3,36 % aller geschulten Teilnehmer vertreten waren, betrug ihr Anteil 2020 bereits 21,63 %. Gleichzeitig ging die Zahl geschulter Richterinnen und Richter sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte um ca. 35 % bzw. ca. 20 % zurück. Die meisten geschulten Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte hatten dabei Ungarn, Slowenien, Bulgarien, Italien und Österreich zu melden. In Deutschland wurden weniger als 10 % der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte im Jahr 2020 im EU-Recht geschult. Ebenso blieb mehr als die Hälfte der Mitgliedstaaten hinter dem 15 % Ziel zurück. Insgesamt verzeichnet die Kommission jedoch eine gute Entwicklung. BERICHT ÜBER HANDELSHEMMNISSE IM BINNENMARKT Der Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz des Europäischen Parlaments (IMCO) hat im Dezember BRAK-MITTEILUNGEN 2/2022 AUS DER ARBEIT DER BRAK 92

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