BRAK-Mitteilungen 2/2022

BRAO-REFORM Der richtige Schutz für Ihre Berufsausübungsgesellschaft Die Änderung der BRAO zum 01.08.2022 ist beschlossen. Dabei haben die neuen Regelungen zu anwaltlichen und steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften ganz erhebliche Auswirkungen auf den Versicherungsschutz. Höchste Zeit für Sie aktiv zu prüfen, ob Ihre Berufsausübungsgesellschaft richtig versichert ist und der Versicherungsschutz den zukünftigen gesetzlichen Vorgaben entspricht. Neue Rechte und Pflichten der Berufsausübungsgesellschaften Künftig ist es Berufsträgern gestattet, sich zur gemeinsamen Berufsausübung in sämtlichen möglichen Gesellschaftsformen zu Berufsausübungsgesellschaften zusammenzuschließen. Zugleich sind diese Berufsausübungsgesellschaften $GUHVVDWHQ GHU 9HUVLFKHUXQJVSÀ LFKW =XNQIWLJ benötigen Personengesellschaften, wie z.B. die GbR oder die PartG, einen eigenen Versicherungsschutz als Gesellschaft. Änderungen können sich aber auch für bereits bestehende Berufsausübungsgesellschaften ergeben, die schon nach derzeit geltendem Recht einer 9HUVLFKHUXQJVSÀ LFKW XQWHUOLHJHQ ZLH ] % GLH 3DUW*PE% oder die Rechtsanwaltsgesellschaft (GmbH). Mindestsummen der Berufshaftpflicht 'LH NRQNUHWH $XVJHVWDOWXQJ GHU 9HUVLFKHUXQJVSÀ LFKW hängt davon ab, ob die Haftung der Berufsausübungsgesellschaft rechtsformbedingt beschränkt ist oder eine Beschränkung der Haftung der natürlichen Personen vorliegt. Für die Versicherungssummen gilt dabei Folgendes: • Berufsausübungsgesellschaft ohne Beschränkung der Haftung z.B. GbR, PartG = Mindestversicherungssumme 500.000 €. • Berufsausübungsgesellschaft mit Beschränkung der Haftung mit bis zu 10 Berufsträgern z.B. PartGmbB / KG / GmbH & CO. KG / GmbH = Mindestversicherungssumme 1.000.000 €. Bei der Bestimmung der 10-Personen-Grenze sind auch angestellte Berufsträger, Teilzeitbeschäftigte sowie freie Mitarbeiter heranzuziehen. • Berufsausübungsgesellschaft mit Beschränkung der Haftung und mehr als 10 Berufsträgern z.B. PartGmbB / KG / GmbH & CO. KG / GmbH = Mindestversicherungssumme 2.500.000 €. Teures Versäumnis im Ernstfall 9HUVlXPQLVVH EH]JOLFK GHU 9HUVLFKHUXQJVSÀ LFKWHQ können die Gesellschafter und Mitglieder des Geschäftsführungsorgans teuer zu stehen kommen. Denn das Gesetz sieht eine persönliche Haftung der Gesellschafter und der Mitglieder des Geschäftsführungsorgans in Höhe des fehlenden Versicherungsschutzes vor, sofern die %HUXIVKDIWSÀ LFKWYHUVLFKHUXQJ QLFKW RGHU QLFKW LQ GHP vorgeschriebenen Umfang unterhalten wird. Die Lösung: eine Berufshaftpflichtversicherung vom Spezialisten Schließen Sie rechtzeitig einen Versicherungsschutz für Ihre Berufsausübungsgesellschaft ab. Mit der richtigen Beratung können Sie Ihre Kanzleikosten optimieren, GHQQ KlX¿ J JLEW HV JUR‰H %HLWUDJVXQWHUVFKLHGH für Versicherungspolicen bei nahezu gleichem Leistungsumfang. Als Spezialmakler mit mehr als 30 Jahren Erfahrung im Bereich der VermögensschadenKDIWSÀ LFKWYHUVLFKHUXQJ IU 5HFKWVDQZlOWH XQG Steuerberater steht Ihnen die AFB GmbH mit ihrer Expertise gerne beratend zur Verfügung. Die AFB GmbH übernimmt für Sie die Prüfung Ihres bestmöglichen Versicherungsschutzes für Ihre Berufsausübungsgesellschaft und die einzelnen Berufsträger. 3UR¿ WLHUHQ 6LH YRQ XQVHUHQ VSH]LHOOHQ %HLWUDJVNRQGLWLRQHQ und individuellen Versicherungslösungen mit namhaften Versicherern. ® AFBGmbH o Jetzt informieren!

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