BRAK-Mitteilungen 5/2021

In der Praxis hätte der Gläubiger dann – je nach dem was erforderlich ist – wählen können, ob die reine For- derungseintreibung reicht oder ob er die rechtliche Be- ratung ergänzend benötigt bzw. inwiefern hier fließen- de Übergänge möglich sind. Dies vor allem vor dem Hintergrund, dass im Ergebnis den Gläubiger das Aus- fallrisiko trifft, so dass dieser eher nach Wirtschaftlich- keitskriterien entscheiden würde. Mit diesem Entwurf wurden nur punktuelle Lösungen entwickelt, die nicht zu einer ganzheitlichen Anpassung führen werden. Zusammengefasst lässt sich festhalten: „Damit kann die Inkassobranche weiter Milliardenge- winne machen auf Kosten derjenigen, die sowieso schon in finanzieller Not sind.“ 32 32 Schuldzinsk i, https://www.verbraucherzentrale.nrw/pressemeldungen/presse-nrw/ gesetz-zu-inkassoreform-enttaeuscht-54387, 27.11.2020 (abger. am 31.8.2021). AKTUELLE ENTWICKLUNGEN IM RDG NACH DER REFORM IST VOR DER REFORM RECHTSANWALT DR. FRANK REMMERTZ* * Der Autor ist Rechtsanwalt in München und u.a. Vorsitzender des BRAK-Ausschus- ses Rechtsdienstleistungsgesetz. Der Beitrag gibt ausschließlich die persönliche An- sicht des Autors wieder. Der Beitrag zeichnet die aktuellen Entwicklungen in Ge- setzgebung und Rechtsprechung zum RDG im Berichts- zeitraum 2020/2021 nach und knüpft an den Beitrag des Autors im Vorjahreszeitraum 2019/2020 (BRAK- Mitt. 2020, 264) an. Auch im aktuellen Berichtszeit- raum ist Legal Tech das beherrschende Thema, vor al- lem das zum 1.10.2021 in Kraft getretene sog. Legal Tech-Gesetz. Angesichts der Breite und Vielfalt der The- men beschränkt sich der folgende Überblick auf aktuel- le Schwerpunkte. I. EINLEITUNG Wie kein anderes Thema hat vor allem das Gesetz zur Förderung verbrauchergerechter Angebote im Rechts- dienstleistungsmarkt 1 1 BGBl. 2021 I, 3415. (auch „Legal Tech-Gesetz“ ge- nannt) die aktuellen Entwicklungen im RDG maßgeblich geprägt. Aber auch die sog. große BRAO-Reform mit dem Gesetz zur Neuregelung des anwaltlichen Gesell- schaftsrechts, 2 2 Gesetz zur Neuregelung des Berufsrechts der anwaltlichen und steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften sowie zur Änderung weiterer Vorschriften im Be- reich der rechtsberatenden Berufe v. 7.7.2021, BGBl. 2021 I, 2363. das zum 1.8.2022 in Kraft treten wird, hat Auswirkungen auf die Rechtsdienstleistungsbefug- nis von künftig zugelassenen Berufsausübungsgesell- schaften. Parallel zu diesen beiden Gesetzen gibt es neue Rechtsprechung, nicht nur im Bereich Legal Tech, sondern u.a. auch zu den Beratungsbefugnissen von Syndikusrechtsanwälten, 3 3 Soweit zur besseren Lesbarkeit nur die maskulinen Formen gewählt werden, sind auch die femininen Formen mitumfasst. die kurz vor Verabschiedung der BRAO-Reform noch in den Genuss einer Gesetzes- änderung gekommen sind. Rechtsprechung zum Um- fang erlaubter Rechtsdienstleistungen für Architekten und Datenschutzbeauftragte runden diesen Beitrag ab. II. LEGAL TECH-GESETZ 1. ALLGEMEINES Seit dem Grundsatzurteil des BGH vom 27.11.2019 4 4 BGH, BRAK-Mitt. 2020, 44 = NJW 2020, 208. in Sachen „wenigermiete.de“ 5 5 Dazu bereits Remmertz , BRAK-Mitt. 2020, 264, 265 m.w.N. hatte sich eine lebhafte und kontroverse Diskussion zum zulässigen Umfang der In- kassolizenz nach § 2 II RDG entwickelt. 6 6 Überblick bei Rillig , in Deckenbrock/Henssler, RDG, 5. Aufl. 2021, § 10 RDG Rn. 45c ff. Mehrere Land- gerichte entschieden eher restriktiv und zeigten die Grenzen der Inkassobefugnis auf. 7 7 Zum Überblick auch Skupin , GRUR-Prax 2021, 74; Nuys/Gleitsmann , BB 2020, 2441, 2442. Diese Tendenz hat sich zunächst auch im Berichtszeitraum fortgesetzt. 8 8 S. dazu unter Ziff. III. Der Gesetzgeber hat diese Entwicklung aufgegriffen und im Herbst 2020 anknüpfend an das Ende 2020 be- reits beschlossene und am 1.10.2021 in weiteren Teilen in Kraft getretene Gesetz zur Verbesserung des Ver- braucherschutzes im Inkassorecht 9 9 Gesetz zur Verbesserung des Verbraucherschutzes im Inkassorecht und zur Ände- rung weiterer Vorschriften v. 22.12.2020 (BGBl. 2020 I, 3320); dazu näher bereits Remmertz , BRAK-Mitt. 2020, 264, 269. einen in der Folge sehr umstrittenen Gesetzentwurf zur „Förderung ver- brauchergerechter Angebote im Rechtsdienstleistungs- markt“ 10 10 S. Entwurf in BT-Drs. 19/27673 v. 17.3.2021, 1 ff. vorgelegt. Dieses Gesetz ist nunmehr eben- falls am 1.10.2021 in Kraft getreten und soll für Legal Tech-Inkassodienstleister einen rechtssicheren Rahmen schaffen. 11 11 Das Gesetz wurde am 17.8.2021 im BGBl. 2021 I, 3415 veröffentlicht. Dazu wurden neue Regelungen zur Regulie- rung von Inkassodienstleistungen im RDG aufgenom- men. Daneben sieht das neue Gesetz – in diesem Beitrag nicht behandelte – Liberalisierungen im anwaltlichen Berufsrecht, u.a. eine Lockerung des Verbots von Er- folgshonoraren und der (zuletzt allerdings einge- schränkten) Möglichkeit der Kostenübernahme durch BRAK-MITTEILUNGEN 5/2021 AUFSÄTZE 288

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