BRAK-Mitteilungen 3/2026

BRAK MITTEILUNGEN Zeitschrift für anwaltliches Berufsrecht BEIRAT JUNI 2026 57. JAHRGANG 3/2026 S. 167–234 AKZENTE U.Wessels Geldwäscheprävention im Schleudergang AUFSÄTZE F. Wohlfeld Mitglieder- und Fachanwaltsstatistik zum 1.1.2026 N. Genitheim / K. Eggert Strukturelle und wirtschaftliche Lage der Rechtsanwaltschaft – STAR 2025 D. Hinne Die Entwicklung des Vergütungsrechts 2025/2026 T. Nitschke Aktuelle Rechtsprechung zum beA BERUFSRECHTLICHE RECHTSPRECHUNG AG Frankenthal Nichtige Mandatsvereinbarung wegen Beteiligung am Prozessfinanzierer (Anm. Chr. Lemke) LGHalle Unzulässige Ausschreibung von Rechtsdienstleistungen BGH Keine Personenidentität bei Einreichen per Behördenpostfach OLG München Einfache Signatur durch Verteidigerin und ihren allgemeinen Vertreter

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INHALT Alle Entscheidungen und Aufsätze in unserer Datenbank www.brak-mitteilungen.de AKZENTE U.Wessels Geldwäscheprävention im Schleudergang 167 AUFSÄTZE F. Wohlfeld Mitglieder der Rechtsanwaltskammern und Fachanwaltschaften zum 1.1.2026 168 N. Genitheim/K. Eggert Der STAR-Bericht 2025 – Die strukturelle und wirtschaftliche Lage der Rechtsanwaltschaft 172 D. Hinne Die Entwicklung des Vergütungsrechts 2025/2026 181 T. Nitschke Aktuelle Rechtsprechung zum beA 184 A. Jungk/K. Gerauer/H. Grams Pflichten und Haftung des Anwalts – Eine Rechtsprechungsübersicht 193 STICHWORT BERUFSRECHT Anwaltliche Handakten 200 AUS DER ARBEIT DER BRAK T. Nitschke Die BRAK in Berlin 201 A. Gamisch/N. Wietoska/F. Boog/S. Pratscher Die BRAK in Brüssel 206 S. Schaworonkowa/R. Khalil Hassanain/K. v. Schack Die BRAK International 208 BERUFSRECHTLICHE RECHTSPRECHUNG Detaillierte Übersicht der Rechtsprechung unten und auf der nächsten Seite IV BERUFSRECHTLICHE RECHTSPRECHUNG EUROPA EGMR 31.3.2025 Beschwerdenummer 12013/21 EMRK-Verstoß bei Wohnungsdurchsuchung eines Anwalts (LS) 210 INHALT BRAK-MITTEILUNGEN 3/2026 III

BERUFSRECHTLICHE RECHTSPRECHUNG VERGÜTUNG OLG Brandenburg 5.1.2026 6 W 43/25 Keine Erstattung der Digitalisierungskosten von Unterlagen (LS) 211 AG Frankenthal 11.12.2025 3a C 199/25 Nichtige Mandatsvereinbarung wegen Beteiligung am Prozessfinanzierer (m. Anm. Chr. Lemke) 211 RECHTSDIENSTLEISTUNGSGESETZ LGHalle 18.12.2025 8 O 55/25 n.rkr. Unzulässige Ausschreibung von Rechtsdienstleistungen 216 ABWICKLUNG UND VERTRETUNG Brandenburgischer AGH 28.1.2026 I AGH 4/25 n.rkr. Angemessene Vergütung für die Tätigkeit eines Abwicklers 219 PROZESSUALES BGH 12.3.2026 III ZR 140/25 Kein Anspruch auf Beiordnung eines Notanwalts (LS) 223 OLG Brandenburg (1. Zivilsenat) 30.1.2026 1 W 1/26 Befangenheit einer Richterin 224 OVG NordrheinWestfalen 25.3.2026 4 A 2335/24 Unzulässige Ablehnung der Terminverlegung bei Arbeitsunfähigkeit (LS) 225 ELEKTRONISCHER RECHTSVERKEHR BGH 11.3.2026 I ZR 106/25 Einfache Signatur einer Berufungsbegründung durch zwei Anwälte (LS) 226 BGH 25.2.2026 VII ZB 29/24 Keine Personenidentität bei Einreichen per Behördenpostfach 226 OLG München 2.2.2026 5 Ws 38/26 Einfache Signatur durch Verteidigerin und ihren allgemeinen Vertreter 231 FGBerlinBrandenburg 13.1.2026 5 K 5014/24 Keine Personenidentität von Anwalt und Prozessvertreter (LS) 233 VG Düsseldorf 18.3.2026 20 K 3557/25 Zustellung von Beitragsbescheiden des Versorgungswerkes über das beA (LS) 234 BRAK-MITTEILUNGEN 3/2026 INHALT IV IMPRESSUM BRAK-MITTEILUNGEN UND BRAK-MAGAZINZeitschrift für anwaltliches Berufsrecht HERAUSGEBERIN Bundesrechtsanwaltskammer, Littenstr. 9, 10179 Berlin, Tel. (0 30) 28 49 39-0, Telefax (0 30) 28 49 39-11, E-Mail: redaktion@brak.de, Internet: https:// www.brak.de/zeitschriften REDAKTION Rechtsanwältin Dr. Tanja Nitschke, Mag. rer. publ. (Chefredakteurin), Ass. jur. Anja Jönsson (Redakteurin), Rechtsanwalt Christian Dahns (Rechtsprechung), Dr. Nadja Wietoska (Rechtsprechung EuGH/EGMR), Frauke Karlstedt (Redaktionsassistenz) VERLAG Verlag Dr. Otto Schmidt KG, Gustav-Heinemann-Ufer 58, 50968 Köln (Bayenthal), Tel. (02 21) 9 37 38-997 (Vertrieb/Abonnementverwaltung), Telefax (02 21) 9 37 38-943 (Vertrieb/Abonnementverwaltung), E-Mail: info@otto-schmidt.de. KONTEN Sparkasse KölnBonn (DE 87 3705 0198 0030 6021 55); Postgiroamt Köln (DE 40 3701 0050 0053 9505 08). ERSCHEINUNGSWEISE Zweimonatlich: Februar, April, Juni, August, Oktober, Dezember. BEZUG Mitglieder der Rechtsanwaltskammern erhalten die BRAK-Mitteilungen und das BRAK-Magazin ohne zusätzliche Kosten im Rahmen ihrer Mitgliedschaft über das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA). Für Nichtmitglieder ist der Bezug kostenfrei per E-Mail über den BRAK-Mitteilungen-Newsletter möglich; dieser kann unter https://www.brak.de/zeitschriften abonniert werden. Die Zeitschriften können außerdem über die BRAK-Mitteilungen App bezogen werden; diese ist in den App Stores von Google und Apple erhältlich. Alle Ausgaben sind zudem online abrufbar unter www.brak-mitteilungen.de und recherchierbar über die BRAK-Mitteilungen Datenbank. ANZEIGEN Christian Kamradt (verantw.), Anschrift des Verlages; Verkauf: sales friendly Dienstleistungen für Verlage und Handel, Stefan-Lochner-Str. 9, 50999 Köln, Tel. 02 28/9 78 98-0, E-Mail: media@sales-friendly.de. Gültig ist die Preisliste der Zeitschrift, abrufbar unter https://mediasales.otto-schmidt.de. URHEBER- UND VERLAGSRECHTE Die in dieser Zeitschrift veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Alle Rechte, insbesondere das der Übersetzung in fremde Sprachen, vorbehalten. Kein Teil dieser Zeitschrift darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form durch Fotokopie, Mikrofilm oder andere Verfahren reproduziert oder in eine von Maschinen, insbesondere von Datenverarbeitungsanlagen verwendbare Sprache übertragen werden. Das gilt auch für die veröffentlichten Entscheidungen und deren Leitsätze, wenn und soweit sie von der Schriftleitung bearbeitet sind. Fotokopien für den persönlichen und sonstigen eigenen Gebrauch dürfen nur von einzelnen Beiträgen oder Teilen daraus als Einzelkopien hergestellt werden. ISSN 0722-6934 DATENSCHUTZHINWEISE unter https://www.brak.de/datenschutz

AKTUELLE HINWEISE IM BUNDESGESETZBLATT VERKÜNDET Zweite Verordnung zur Neufassung der Asylzuständigkeitsbestimmungsverordnung BGBl. 2026 I Nr. 127 v. 7.5.2026 Bekanntmachung über das Vorliegen der technischen Voraussetzungen für die Verarbeitung der Identifikationsnummer gem. Art. 22 S. 3 des Registermodernisierungsgesetzes BGBl. 2026 I Nr. 121 v. 1.5.2026 Gesetz zur Stärkung der Tarifautonomie durch die Sicherung von Tariftreue bei der Vergabe öffentlicher Aufträge des Bundes (Tariftreuegesetz) BGBl. 2026 I Nr. 119 v. 30.4.2026 Dritte Verordnung zur Änderung der Deutschsprachförderverordnung BGBl. 2026 I Nr. 118 v. 29.4.2026 Gesetz zur Änderung des AZR-Gesetzes und weiterer Gesetze infolge der Anpassung des nationalen Rechts an das Gemeinsame Europäische Asylsystem (GEAS-Anpassungsfolgegesetz) BGBl. 2026 I Nr. 112 v. 28.4.2026 Gesetz zur Anpassung des nationalen Rechts an die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEASAnpassungsgesetz) BGBl. 2026 I Nr. 111 v. 28.4.2026 Dreizehntes Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze BGBl. 2026 I Nr. 107 v. 22.4.2026 Gesetz zur Änderung des Registerzensuserprobungsgesetzes BGBl. 2026 I Nr. 106 v. 22.4.2026 Verordnung zur Ermöglichung der Anlegung, Führung oder Weiterführung papiergebundener Akten in Bußgeldverfahren im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr BGBl. 2026 I Nr. 104 v. 20.4.2026 Zweite Verordnung zur Änderung der Besonderen Gebührenverordnung BMUV BGBl. 2026 I Nr. 101 v. 16.4.2026 Gesetz zur Begrenzung der Risiken durch Investmentfonds und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/927 im Hinblick auf Übertragungsvereinbarungen, Liquiditätsrisikomanagement, die aufsichtliche Berichterstattung, die Erbringung von Verwahr- und Hinterlegungsdienstleistungen und die Kreditvergabe durch alternative Investmentfonds sowie zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/2994 im Hinblick auf die Behandlung des Konzentrationsrisikos, das aus Risikopositionen gegenüber zentralen Gegenparteien erwächst, und des Ausfallrisikos bei zentral geclearten Derivategeschäften und zur Änderung weiterer Vorschriften (Fondsrisikobegrenzungsgesetz) BGBl. 2026 I Nr. 97 v. 14.4.2026 Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2017/541 zur Terrorismusbekämpfung und zur Anpassung des Strafrahmens bei geheimdienstlicher Agententätigkeit BGBl. 2026 I Nr. 95 v. 1.4.2026 Anordnung zur Übertragung der Zuständigkeit für den Erlass von Widerspruchsbescheiden in beamtenrechtlichen Angelegenheiten auf die Gerichte und Behörden im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz BGBl. 2026 I Nr. 94 v. 1.4.2026 Verordnung über den automatisierten Abruf von Daten der Träger der Leistungen nach dem Zweiten und Dritten Buch Sozialgesetzbuch durch die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit zur Prüfung des Anspruchs auf Kindergeld (FamkaKiGAbrV) BGBl. 2026 I Nr. 88 v. 1.4.2026 Gesetz zur Umsetzung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zur Vaterschaftsanfechtung BGBl. 2026 I Nr. 83 v. 31.3.2026 Bekanntmachung zu den Pfändungsfreigrenzen 2026 nach § 850c ZPO (Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung 2026) BGBl. 2026 I Nr. 80 v. 26.3.2026 Erstes Gesetz zur Änderung des Eurojust-Gesetzes BGBl. 2026 I Nr. 69 v. 16.3.2026 Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/1544 und zur Durchführung der Verordnung (EU) 2023/1543 über die grenzüberschreitende Sicherung und Herausgabe elektronischer Beweismittel in Strafverfahren innerhalb der Europäischen Union BGBl. 2026 I Nr. 64 v. 12.3.2026 Bekanntmachung über das Vorliegen der technischen Voraussetzungen für die Verarbeitung der Identifikationsnummer gem. Art. 22 S. 3 des Registermodernisierungsgesetzes BGBl. 2026 I Nr. 56 v. 6.3.2026 Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Übertragung von Befugnissen zum Erlass von Rechtsverordnungen auf die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht BGBl. 2026 I Nr. 52 v. 4.3.2026 Verordnung zur Neuregelung des elektronischen Rechtsverkehrs beim Deutschen Patent- und Markenamt BGBl. 2026 I Nr. 50 v. 27.2.2026 IM BUNDESGESETZBLATT VERKÜNDET AKTUELLE HINWEISE BRAK-MITTEILUNGEN 3/2026 V

Berichtigung des Gesetzes zur Bestimmung sicherer Herkunftsstaaten durch Rechtsverordnung und zur Abschaffung des anwaltlichen Vertreters bei Abschiebehaft und Ausreisegewahrsam BGBl. 2026 I Nr. 49 v. 27.2.2026 Gesetz zur Neuregelung der Vollstreckung von Fahrverboten und Entziehungen der Fahrerlaubnis bei Inhabern ausländischer EU- und EWR-Führerscheine ohne ordentlichen Wohnsitz im Inland BGBl. 2026 I Nr. 46 v. 26.2.2026 Drittes Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb BGBl. 2026 I Nr. 43 v. 19.2.2026 IM EU-AMTSBLATT VERÖFFENTLICHT Delegierte Verordnung (EU) 2026/346 der Kommission v. 16.2.2026 zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2018/ 1240 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der finanziellen Unterstützung für die Mitgliedstaaten zur Deckung ihrer Ausgaben für die Anpassung und Automatisierung der Grenzübertrittskontrollen zur Umsetzung des Europäischen Reiseinformations- und -genehmigungssystems (ETIAS) ABl. der Europäischen Union L v. 30.4.2026 Berichtigung der Durchführungsverordnung (EU) 2026/ 798 der Kommission v. 7.4.2026 zur Festlegung von Vorschriften für die Anwendung der Verordnung (EU) Nr. 910/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf Referenzstandards und Spezifikationen für die Ferneinbindung von Nutzern in die europäischen Brieftaschen für die digitale Identität mit elektronischen Identifizierungsmitteln des Sicherheitsniveaus substanziell i.V.m. zusätzlichen Ferneinbindungsverfahren, sofern sie zusammen den Anforderungen des Sicherheitsniveaus hoch entsprechen (ABl. L, 2026/798, 8.4.2026) ABl. der Europäischen Union L v. 22.4.2026 Verordnung (EU) 2026/877 der Kommission v. 16.4.2026 über die Anwendung des Art. 101 III des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf Gruppen von Technologietransfer-Vereinbarungen ABl. der Europäischen Union L v. 21.4.2026 Beschluss des Gemeinsamen EWR-Ausschusses Nr. 324/ 2025 v. 5.12.2025 zur Änderung von Anhang XXII (Gesellschaftsrecht) des EWR-Abkommens [2026/593] ABl. der Europäischen Union L v. 16.4.2026 Durchführungsverordnung (EU) 2026/798 der Kommission v. 7.4.2026 zur Festlegung von Vorschriften für die Anwendung der Verordnung (EU) Nr. 910/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf Referenzstandards und Spezifikationen für die Ferneinbindung von Nutzern in die europäischen Brieftaschen für die digitale Identität mit elektronischen Identifizierungsmitteln des Sicherheitsniveaus substanziell i.V.m. zusätzlichen Ferneinbindungsverfahren, sofern sie zusammen den Anforderungen des Sicherheitsniveaus hoch entsprechen ABl. der Europäischen Union L v. 8.4.2026 Beschluss (EU) 2026/800 des Europäischen Parlaments und des Rates v. 25.3.2026 zur Ernennung des Europäischen Generalstaatsanwalts der Europäischen Staatsanwaltschaft ABl. der Europäischen Union L v. 1.4.2026 Richtlinie (EU) 2026/799 des Europäischen Parlaments und des Rates v. 30.3.2026 zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Insolvenzrechts (Text von Bedeutung für denEWR) ABl. der Europäischen Union L v. 1.4.2026 Beschluss (EU) 2026/713 des Rates v. 17.3.2026 über den im Namen der Europäischen Union im Ausschuss der Vertragsparteien des Übereinkommens des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt im Zusammenhang mit der Teilnahme von Nichtregierungsorganisationen als Beobachter an Sitzungen dieses Ausschusses in Bezug auf Aspekte, die die justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen, Asyl und das Verbot der Zurückweisung betreffen, zu vertretenden Standpunkt ABl. der Europäischen Union L v. 30.3.2026 Beschluss (EU) 2026/728 des Rates v. 17.3.2026 über den im Namen der Europäischen Union im Ausschuss der Vertragsparteien des Übereinkommens des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt im Zusammenhang mit der Teilnahme von Nichtregierungsorganisationen als Beobachter an Sitzungen dieses Ausschusses in Bezug auf Aspekte, die die Organe und die öffentliche Verwaltung der Union betreffen, zu vertretenden Standpunkt ABl. der Europäischen Union L v. 27.3.2026 Empfehlung (EU) 2026/720 der Kommission v. 18.3.2026 zur Definition innovativer Unternehmen, innovativer Start-ups und innovativer Scale-ups ABl. der Europäischen Union L v. 24.3.2026 Durchführungsverordnung (EU) 2026/138 der Kommission v. 15.1.2026 mit Einzelheiten zur Umsetzung von Bestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 6/2002 des Rates über das Unionsgeschmacksmuster ABl. der Europäischen Union L v. 19.3.2026 Delegierte Verordnung (EU) 2026/137 der Kommission v. 15.1.2026 zur Ergänzung der Verordnung (EG) Nr. 6/ 2002 des Rates über das Unionsgeschmacksmuster durch Vorschriften zur Festlegung der Einzelheiten bestimmter Verfahren in Bezug auf eingetragene Geschmacksmuster und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 2245/2002 der Kommission ABl. der Europäischen Union L v. 19.3.2026 IM EU-AMTSBLATT VERÖFFENTLICHT BRAK-MITTEILUNGEN 3/2026 AKTUELLE HINWEISE VI

Berichtigung der Verordnung (EU) 2022/2065 des Europäischen Parlaments und des Rates v. 19.10.2022 über einen Binnenmarkt für digitale Dienste und zur Änderung der Richtlinie 2000/31/EG (Gesetz über digitale Dienste) (ABl. L 277 v. 27.10.2022) ABl. der Europäischen Union L v. 16.3.2026 AUS DEN ZEITSCHRIFTEN Nachfolgend dokumentiert das Institut für Prozess- und Anwaltsrecht an der Leibniz Universität Hannover neu erschienene Literatur zum Berufsrecht der Rechtsanwälte, Notare und Steuerberater, die in den zurückliegenden Wochen veröffentlicht worden ist. Aus Platzgründen wird auf Veröffentlichungen in BRAK-Mitt. und AnwBl., die Standardlektüre aller anwaltsrechtlich Interessierten sind, verzichtet; zudem muss eine wertende Auswahl getroffen werden. Zusammengestellt vom Institut für Prozess- und Anwaltsrecht der Leibniz Universität Hannover von Dipl.- Jur. Enis Robert Dibrani und Dipl.-Jur. Hannah Hölzen. Anwaltliche Honorierung Mildenberger/Schefer, Vom Wahl- zum Pflichtverteidiger im Hauptverfahren – Vergütungsrechtlicher Rahmen, Anrechnungsfragen und Reformbedarf, StV 2026, 308 Schneider, Reisekosten trotz Möglichkeit der Videokonferenz?, NJW-Spezial 2026, 283 Wolf/Reinhardt, Zur Erstattungsfähigkeit der Reisekosten auswärtiger Rechtsanwälte mit Spezialkenntnissen, ZAP 2026, 177 Anwaltshaftung Gilgan, Risikomanagement: Stellschrauben der Haftungsbegrenzung, KP 2026, 97 Berufsausübungsgesellschaften Posegga, Beteiligungsmöglichkeiten an anwaltlichen und steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften, NJW 2026, 799 Kanzleiorganisation Arconada, New Work: Vier-Tage-Woche in der Kanzlei – von der Idee zur belastbaren Umsetzung, KP 2026, 70 Cramer-Scharnagl, Schwierige Mandanten Teil 6: Der Schüchterne: Wie Sie das Potenzial zurückhaltender Mandanten entfalten, AK 2026, 79 Keune, Teambuilding: Das Kanzleiteam im Mittelpunkt der modernen Steuerkanzlei, KP 2026, 66 Kubitza, Kanzleinachfolge: Klassischer Verkauf oder Private Equity, KP 2026, 62 Schäfer, Gesprächsführung in der anwaltlichen Beratung, Ein unterschätzter Erfolgsfaktor im Kanzleialltag, BerlAnwBl 5/2026 Elektronischer Rechtsverkehr Cosack, beA- und ERV-Report: Rechtsprechung 2025, ZAP 2026, 164 Legal Tech, Künstliche Intelligenz und Digitalisierung Grimm/Heisrath, KI-Training mit anwaltlichen Schriftsätzen, GRUR-Prax 2026, 267 Kilian, Einsatz von KI durch Rechtsanwälte – Risiken und Nebenwirkungen?, NJW 2026, 633 Kilian, Berufsrechtliche Fragen des Einsatzes von generativer KI durch Rechtsanwälte und Steuerberater – Gewissenhaftigkeit, Eigenverantwortlichkeit, Unabhängigkeit, Verschwiegenheit, DStR 2026, 680 Kilian, Berufsrechtliche Fragen des Einsatzes von generativer KI durch Rechtsanwälte und Steuerberater – Informationspflicht, Wahrheitspflicht, Interessenkonflikte, Fortbildung Versicherungspflicht, DStR 2026, 746 Martin, Der neue Anwalt ChatGPT – Berufsrechtliche Grenzen ordnungsgemäßer Rechtsberatung, LTZ 2026, 105 Remmertz, Legal-Tech- und KI-Update im anwaltlichen Berufsrecht und im RDG, LTZ 2026, 95 Schindler/Gerstl/Schindler, KI in der juristischen Praxis, Eine empirischer Blick auf Kriterien, Probleme und Potenziale, KIR 2026, 59 Steuerberater Delath/Diller, Kanzleistrategie: Verschenken Steuerkanzleien ihr Beratungspotential?, KP 2026, 82 Freeden, Steuerberater aufgepasst – Neues zum beST, jM 2026, 124 Kämmerer, KI-Steuerberatung im Vormarsch: Ist das Herkunftslandprinzip sachgerecht?, DStR 2026, 947 Mann, Berufsrecht in Zeiten digitaler Transformation: Künstliche Intelligenz und Steuerberatervergütung, DStR 2026, 884 Ring, Haftung für unvorhersehbare Risiken bei der Verwendung KI-gestützter Werkzeuge im Rahmen der steuerberatenden Berufsausübung, DStR 2026, 814 Stahl/Wacker, Queraufstieg – Beschäftigung von Quereinsteigern als Baustein zur Lösung des Fachkräftemangels im steuerberatenden Beruf, DStR 2026, 621 Trosin, Hinweispflichten im Vergütungsrecht der Steuerberater, DStR 2026, 822 Internationales Blocher/Garrett/Lovelace, Historical Facts and Constitutional Law: New Challenges for Lawyers, Judges and Scholars, Duke Law Journal, Vol. 75 No. 7 Horton, Do Arbitratiors follow the law?, Evidence from clause construction, Columbia Law Review, Vol. 126 No. 3 Sonstiges Bruns, Die Vollstreckung von Ergebnissen der Mediation und Schlichtung, ZZP 2026, 31 Dahns, Der Grundsatz der Einheitstat im anwaltsgerichtlichen Verfahren, NJW-Spezial 2026, 190 AKTUELLE HINWEISE BRAK-MITTEILUNGEN 3/2026 VII

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Dahns, Beendigung einer gemeinschaftlichen Berufsausübung, NJW-Spezial 2026, 254 Röthemeyer, Grenzbereiche zwischen Mediation und anwaltlicher Tätigkeit, ZKM 2026, 44 DAI – VERANSTALTUNGSKALENDER JULI – AUGUST 2026 Alle aktuellen Termine finden Sie unter www.anwaltsinstit ut.de. Die Auswahl wird stetig erweitert und aktualisiert! Arbeitsrecht Online-Vortrag LIVE: Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats bei IT/KI und der Datenschutz 2.7.2026, Live-Übertragung im eLearning Center Arbeitsrecht Aktuell Sommeredition 2026 10.7.2026, Hybrid: Bochum, DAI-Forum Metropole Ruhr und Live-Übertragung im eLearning Center DAIvent: Aktuelles Arbeitsrecht an der Ostsee 12.-14.8.2026, Hybrid: Lübeck-Travemünde, A-Rosa Travemünde und Live-Übertragung im eLearning Center Online-Vortrag LIVE: Gleiches Entgelt für gleich(wertig)e Arbeit – Chancen und Risiken der Entgelttransparenzrichtlinie 18.8.2026, Live-Übertragung im eLearning Center Online-Vortrag LIVE: Update Arbeitsrecht 2026: Vergütung – Kündigung – Arbeitsprozessrecht – Urlaub 21.8.2026, Live-Übertragung im eLearning Center Online-Vortrag LIVE: Arbeitsverhältnisse von leitenden Angestellten und Führungskräften 28.8.2026, Live-Übertragung im eLearning Center Bank- und Kapitalmarktrecht Online-Vortrag LIVE: Bankentgelte aktuell: Rechtsprechung zu Verwahrentgelten und Gebühren 7.7.2026, Live-Übertragung im eLearning Center Online-Vortrag LIVE: Praxis und Regulierung: Kryptowährungen, Geldwäscheprävention und Künstliche Intelligenz im Fokus 31.8.2026, Live-Übertragung im eLearning Center Bau- und Architektenrecht Online-Vortrag LIVE: Aktuelle Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und ausgewählter Oberlandesgerichte in Bausachen 9.7.2026, Live-Übertragung im eLearning Center DAIvent: Aktuelles Bau- und Architektenrecht an der Ostsee 19.-21.8.2026, Präsenz: Lübeck-Travemünde, A-Rosa Travemünde Online-Vortrag LIVE: Die Abnahme – die maßgebliche Schnittstelle im werkvertraglichen Fall! und der Vorschussanspruch – der Shootingstar unter den Gewährleistungsansprüchen! 26.8.2026, Live-Übertragung im eLearning Center Online-Vortrag LIVE: Sicherheiten im Bauvertragsrecht 27.8.2026, Live-Übertragung im eLearning Center Erbrecht Online-Vortrag LIVE: Erbauseinandersetzung: Steuerliche Fallstricke und Gestaltungsoptionen 13.7.2026, Live-Übertragung im eLearning Center DAIvent an der Ostsee: Erbrecht 15.-17.7.2026, Präsenz: Lübeck-Travemünde, A-Rosa Travemünde Online-Vortrag LIVE: Erbrechtliche Gestaltungspraxis 27.7.2026, Live-Übertragung im eLearning Center Online-Vortrag LIVE: Erbrechtliche Gestaltung für Unternehmer 6.8.2026, Live-Übertragung im eLearning Center Online-Vortrag LIVE: Besonders schutzbedürftige Kinder und unliebsame Pflichtteilsberechtigte im Erbrecht 27.8.2026, Live-Übertragung im eLearning Center Familienrecht Online-Seminar LIVE: Jugendamt und Familiengericht – Verantwortungsgemeinschaft vs. Konflikt der Professionen 1.7.2026, Live-Übertragung im eLearning Center Online-Vortrag LIVE: Strategien im Vermögensrecht: Update mit praxisnahen Gestaltungsansätzen 2.7.2026, Live-Übertragung im eLearning Center Online-Vortrag LIVE: Aktuelles und Neues zur elterlichen Sorge und Umgangsrecht 3.7.2026, Live-Übertragung im eLearning Center Online-Vortrag LIVE: Betreuungsrecht aus anwaltlicher Sicht: Praxis, Reformen und Fallbeispiele 7.7.2026, Live-Übertragung im eLearning Center Online-Vortrag LIVE: Zugewinn: Update 8.7.2026, Live-Übertragung im eLearning Center Online-Vortrag LIVE: Das Migrationsrecht und seine familienrechtlichen Bezüge 13.7.2026, Live-Übertragung im eLearning Center Online-Vortrag LIVE: Atypische Trennungssituationen: Scheidung ohne Trennung, Trennung ohne Scheidung und besondere Gestaltungen 16.7.2026, Live-Übertragung im eLearning Center Online-Vortrag LIVE: Scheidungsverbund: Risiken, Nebenwirkungen und prozessuale Strategie 17.7.2026, Live-Übertragung im eLearning Center DAIvent an der Ostsee: Aktuelles Familienrecht 29.-31.7.2026, Präsenz: Lübeck-Travemünde, A-Rosa Travemünde Online-Vortrag LIVE: Atypisches und paritätisches Wechselmodell – Kindesunterhalt und Ehegattenunterhalt in der Rechtsprechung des BGH 7.8.2026, Live-Übertragung im eLearning Center DAI – VERANSTALTUNGSKALENDER BRAK-MITTEILUNGEN 3/2026 AKTUELLE HINWEISE X

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Das FortbilDungszertiFikat Der brak · Fachkompetenz sichtbar gemacht · Orientierung für Mandanten und potenzielle Mandanten · Zur Werbung auf Briefkopf, Homepage, Visitenkarten oder in Anzeigen Weitere Informationen unter: www.brakfortbildungszertifikat.de Online-Vortrag LIVE: Das reformierte Abstammungsrecht 19.8.2026, Live-Übertragung im eLearning Center Online-Vortrag LIVE: Spezialfragen des Vermögensrechts 21.8.2026, Live-Übertragung im eLearning Center Online-Vortrag LIVE: Kindschaftssachen: Update und taktische Überlegungen 28.8.2026, Live-Übertragung im eLearning Center Online-Vortrag LIVE: Jugendhilferecht und Familienrecht: Zusammenarbeit der Behörden, Vollmachten und begleiteter Umgang 26.8.2026, Live-Übertragung im eLearning Center Gewerblicher Rechtsschutz Online-Vortrag LIVE: Wettbewerbsverfahrensrecht: Aktuelle Rechtsprechung 1.7.2026, Live-Übertragung im eLearning Center Online-Vortrag LIVE: Digitale Beeinflussungsstrategien und ihre rechtliche Bewertung 13.8.2026, Live-Übertragung im eLearning Center Informationstechnologierecht Online-Vortrag LIVE: Influencer-Marketing und Recht: Aktuelle Entwicklungen 8.7.2026, Live-Übertragung im eLearning Center Online-Vortrag LIVE: KI und Recht: Aktuelle Entwicklungen 28.8.2026, Live-Übertragung im eLearning Center Insolvenz- und Sanierungsrecht Online-Vortrag LIVE: Insolvenzanfechtung – Spezialfragen 7.7.2026, Live-Übertragung im eLearning Center Online-Vortrag LIVE: Der Gesellschafter in Krise und Insolvenz seiner Gesellschaft 8.7.2026, Live-Übertragung im eLearning Center Miet- und Wohnungseigentumsrecht DAIvent Miet- und Wohnungseigentumsrecht 22.-24.7.2026, Hybrid: Lübeck-Travemünde, A-Rosa Travemünde und Live-Übertragung im eLearning Center Online-Seminar LIVE: Schnittstellen Miet- und WEGRecht: Erprobte Konzepte bei Problemen mit der vermieteten Eigentumswohnung 18.8.2026, Live-Übertragung im eLearning Center Sozialrecht Online-Vortrag LIVE: Aktuelles sozialversicherungsrechtliches Beitragsrecht und Rückabwicklung von Scheinselbstständigkeit 27.8.2026, Live-Übertragung im eLearning Center Steuerrecht Aktuelle praxisrelevante Rechtsfragen der Unternehmensnachfolge 10.7.2026, Hybrid: Berlin, DAI-Forum Berlin-Mitte und Live-Übertragung im eLearning Center Online-Vortrag LIVE: Steuerrechtliche Fallstricke in Erbrechtlichen Mandat 15.7.2026, Live-Übertragung im eLearning Center Online-Vortrag LIVE: Unternehmen in der Nachfolgeplanung – anhand eines Fallbeispiels Beratungsansätze erkennen, Chancen nutzen und Risiken vermeiden 3.8.2026, Live-Übertragung im eLearning Center Online-Vortrag LIVE: Aktuelles Steuerrecht 14.8.2026, Live-Übertragung im eLearning Center Online-Vortrag LIVE: Immobilien bewerten und übertragen 28.8.2026, Live-Übertragung im eLearning Center Strafrecht Online-Vortrag LIVE: Beweisrecht – Beweisanträge 2.7.2026, Live-Übertragung im eLearning Center Online-Vortrag LIVE: Effektive Verteidigung in Steuerstrafsachen 2.7.2026, Live-Übertragung im eLearning Center Urheber- und Medienrecht Online-Vortrag LIVE: Urheberrechtliche Abmahnungen: Wiederholungsgefahr und Unterlassungserklärungen BRAK-MITTEILUNGEN 3/2026 AKTUELLE HINWEISE XII (Fortsetzung S. XIII)

BRAK MITTEILUNGEN JUNI 2026 · AUSGABE 3/2026 57. JAHRGANG AKZENTE GELDWÄSCHEPRÄVENTION IM SCHLEUDERGANG Dr. Ulrich Wessels Fast wird einem schwindelig bei dem Tempo, mit dem derzeit Änderungen im Geldwäscherecht auf die Anwaltschaft zurollen. Schnell bedeutet aber leider nicht immer gut. Anwält:innen sind bekanntermaßen nur Verpflichtete nach dem GwG, wenn sie in sog. Kataloggeschäften beraten. Trotzdem monieren die OECD und das internationale Kontrollgremium Financial Action Task Force (FATF) immer noch, die Anwaltschaft gebe zu wenige Verdachtsmeldungen ab. Maßstab sind wohl Notare, die deutlich mehr melden, anders ist die Zahlenfixierung kaum erklärbar. Auch die Jahresberichte der nationalen Financial Intelligence Unit bemängeln dies regelmäßig. Dabei steigt die Zahl anwaltlicher Meldungen seit 2021, wegen der neuen Meldepflicht bei Immobilientransaktionen und weil die Anwaltschaft sensibler wurde. Da die Meldungen qualitativ nicht immer brauchbar waren, brachte die Geldwäsche-Meldeverordnung zum 1.3.2026 erstmals inhaltliche Vorgaben für Meldungen, doch zugleich ein Bündel neuer Formalia und Sorgfaltspflichten. Bis zur nächsten FATF-Prüfung 2028/2029 will die Regierung laut Koalitionsvertrag die Geldwäscheprävention entscheidend verbessern. Dazu dienen umfangreiche Änderungen im GwG durch das geplante Zollfinanzgerechtigkeitsgesetz. Doch leider sind diese wenig ausgegoren – und der Zeitpunkt fragwürdig. Denn das EU-Geldwäschepaket wirft große Schatten voraus. Es bringt ab dem 10.7.2027 für den Finanzsektor und den Nicht-Finanzsektor (inklusive Anwaltschaft) neue Prüfund Sorgfaltspflichten. Zur Umsetzung erarbeitet die 2025 etablierte europäische Geldwäschebekämpfungsbehörde AMLA derzeit zahlreiche delegierte Rechtsakte, sog. Regulatory Technical Standards (RTS). Das Problem: Bestehende Aufsichtsstrukturen des Nicht-Finanzsektors werden in den RTS-Entwürfen kaum berücksichtigt, das anwaltliche Berufsgeheimnis ignoriert und banktypische Pflichten unterschiedslos auf die Anwaltschaft übertragen. Die bisherigen RTS-Entwürfe hat die BRAK daher scharf kritisiert. Die Schlagzahl ist hoch, Konsultationen zu weiteren Entwürfen laufen bereits. Doch der Zeitdruck, alles Nötige bis Juli 2027 zu regeln, geht erkennbar zu Lasten der Qualität. Hinzu kommt, dass der Nicht-Finanzsektor nicht in die Entscheidungsgremien der AMLA berufen wurde – deutsche Vertreter dort sind die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht und das Finanzministerium NRW. Die BRAK ist mit ihnen im Austausch, um die Belange der Anwaltschaft einzubringen. Mit Spannung darf auch die deutsche Umsetzung des Geldwäschepakets erwartet werden – im Herbst kommt laut BMF ein Umsetzungsgesetz. Weiterer Druck entstand durch die Forderung der OECD, dass die Rechtsanwaltskammern die Sammelanderkonten ihrer Mitglieder statistisch erfassen und Transaktionen regelmäßig prüfen. In zahlreichen Gesprächen mit Bundesjustiz- und -finanzministerium und Kreditwirtschaft ebnete die BRAK in den letzten Monaten den Weg, um Sammelanderkonten dauerhaft zu sichern: durch ein automatisiertes Prüfsystem, das verdächtige Fälle an die Kammern meldet. Die Ministerien tun mit einem Nichtbeanstandungserlass für steuerliche Prüfpflichten und Vorarbeiten für rechtliche Änderungen das Ihre. Die BRAK steht in den Startlöchern für die Umsetzung des Systems. Doch die geplanten AMLA-RTS zu Kunden-Sorgfaltspflichten bedrohen diese mühsam erarbeitete Lösung – und damit die von vielen Anwält:innen benötigten Sammelanderkonten. Die Geldwäscheverordnung sieht nämlich neue Prüfpflichten für Banken vor, u.a. aller wirtschaftlich Berechtigter auf Sammelkonten. Es besteht die Gefahr, dass Banken wegen der engen Vorgaben der AMLA schlicht keine solchen Konten mehr anbieten. Das wäre eine für die anwaltliche Praxis fatale, irreversible Entwicklung. Die BRAK fordert daher eine ergänzende Regelung in den RTS, die bestehende Aufsichten von Berufsgeheimnisträgern berücksichtigt, konkret: die Aufsicht durch die Rechtsanwaltskammern, unterstützt durch das neue Prüfsystem. Wir haben eindringlich an die beiden zuständigen Ministerien appelliert, sich im Interesse der Anwaltschaft einzuschalten. Ihr Dr. Ulrich Wessels AKZENTE BRAK-MITTEILUNGEN 3/2026 167

AUFSÄTZE MITGLIEDER DER RECHTSANWALTSKAMMERN UND FACHANWALTSCHAFTEN ZUM 1.1.2026 RECHTSANWÄLTIN FRIEDERIKE WOHLFELD* * Die Autorin ist Geschäftsführerin bei der BRAK in Berlin und u.a. für die Statistiken zuständig. Seit 2008 veröffentlicht die BRAK jährlich Statistiken zur Anwaltschaft in Deutschland. Die zugrundeliegenden Zahlen erhebt sie bei den Rechtsanwaltskammern. Nachfolgend wird die Entwicklung der Mitglieder der Rechtsanwaltskammern sowie der Fachanwaltschaften zum 1.1.2026 im Überblick dargestellt. I. MITGLIEDER DER RECHTSANWALTSKAMMERN 1. MITGLIEDERENTWICKLUNG IM ÜBERBLICK a) MITGLIEDERZAHL – GESAMT Die 28 Rechtsanwaltskammern verzeichneten zum Stichtag 1.1.2026 insgesamt 173.505 Mitglieder. Diese Zahl setzt sich zusammen aus den zugelassenen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten, den zugelassenen Syndikusrechtsanwältinnen und -anwälten und den in Doppelzulassung zugelassenen Syndizi und Rechtsanwältinnen bzw. Rechtsanwälten nach § 60 II Nr. 1 BRAO.1 1 Der Begriff „Rechtsanwalt“ wird in den Statistiken – außer bei gesondert aufgeführten Einzeldaten – für alle Zulassungsarten verwendet. Dazu zählen auch die niedergelassenen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte nach § 2 EuRAG und § 206 BRAO. Mitglieder sind außerdem die zugelassenen Berufsausübungsgesellschaften nach § 60 II Nr. 2 BRAO sowie nach § 60 II Nr. 3 BRAO die nicht-anwaltlichen Mitglieder der Geschäftsführungs- und Aufsichtsorgane von Berufsausübungsgesellschaften. Schließlich gehören auch die verkammerten Rechtsbeistände nach § 209 BRAO zu den Mitgliedern. Im Vergleich zum Vorjahr (172.084) nahm die Gesamtzahl der Mitglieder der Rechtsanwaltskammern um 1.421 zu, was einem Plus i.H.v. 0,83 % entspricht. Dies ist im Wesentlichen darauf zurückzuführen, dass insgesamt Zuwächse bei den Syndizi und bei den nicht-anwaltlichen Mitgliedern von Geschäftsführungs- und Aufsichtsorganen von Berufsausübungsgesellschaften nach § 60 II Nr. 3 BRAO zu verzeichnen sind. Die mitgliederstärkste Rechtsanwaltskammer ist weiterhin München (24.140; Vorjahr: 23.745), gefolgt von Frankfurt (20.649, Vorjahr: 20.363) und Berlin (15.617, Vorjahr: 15.398). b) MITGLIEDERZAHL – NATÜRLICHE PERSONEN Zum Stichtag 1.1.2026 verzeichneten die Rechtsanwaltskammern 167.547 zur Rechtsanwaltschaft zugelassene natürliche Personen, d.h. Mitglieder nach § 60 II Nr. 1 BRAO, in den drei Zulassungsarten (Rechtsanwalt, Syndikus sowie Doppelzulassung als Rechtsanwalt und Syndikus). Das entspricht einem Zuwachs von 0,69 % der zur Rechtsanwaltschaft zugelassenen natürlichen Personen im Vergleich zum Vorjahr (166.504).2 2 Weitere Ausführungen unter I. 1. Dieses Plus ist auf die gestiegenen Mitgliederzahlen in elf Rechtsanwaltskammern zurückzuführen; 16 Rechtsanwaltskammern verzeichneten Rückgänge und in einer Kammer (Nürnberg) blieb die Mitgliederzahl konstant. c) MITGLIEDERZAHL – BERUFSAUSÜBUNGSGESELLSCHAFTEN Die Zahl der zugelassenen Berufsausübungsgesellschaften (BAG) stieg wie in den Vorjahren an, um 6,55 % (1.1.2026: 5.462; Vorjahr: 5.126).3 3 Weitere Ausführungen hierzu unter I. 2. Die höchsten BAG-Mitgliederzahlen meldeten die Rechtsanwaltskammern München (879), Berlin (507) und Frankfurt (479). Die höchsten prozentualen Zuwächse an BAGMitgliedern verzeichneten die Rechtsanwaltskammern beim BGH (100 % mit nun einer BAG), Berlin (+11,43 %), Nürnberg (+10,89 %) und Koblenz (+9,80%). 2. MITGLIEDER NACH § 60 II NR. 1 BRAO (NATÜRLICHE PERSONEN) IM DETAIL a) MITGLIEDERENTWICKLUNG Zum 1.1.2026 verzeichneten die Rechtsanwaltskammern bundesweit insgesamt 167.547 natürlich Personen als Mitglieder in allen drei Zulassungsarten nach § 60 II 1 BRAO (Vorjahr: 166.504; +1.043; +0,63 %). Der Frauenanteil unter den bundesweit zur Anwaltschaft Zugelassenen lag mit 63.507 Rechtsanwältinnen bei 37,90 % (Vorjahr. 37,33 %). Der Frauenanteil stieg somit in allen Zulassungsarten um 1,59 % an (Vorjahr: 1,66 %). Dieser Aufwärtstrend hält somit an.4 4 Zur Entwicklung der Anwältinnenschaft s. ausführl. Nitschke, BRAK-Magazin 2/ 2026, 4. In elf Rechtsanwaltskammern ist ein Zuwachs der zur Anwaltschaft zugelassenen natürlichen Personen zu WOHLFELD, MITGLIEDER DER RECHTSANWALTSKAMMERN UND FACHANWALTSCHAFTEN ZUM 1.1.2026 BRAK-MITTEILUNGEN 3/2026 AUFSÄTZE 168

verzeichnen. Die Mitgliederzahl der Rechtsanwaltskammer beim BGH erhöhte sich mit einem Plus von acht Mitgliedern prozentual gesehen am stärksten (1.1. 2026: 43; Vorjahr: 35; +22,86 %).5 5 Zur Zulassungsrunde 2025 s. Nachr. aus Berlin 8/2025 v. 16.4.2025. Die prozentual größten Zuwächse verzeichneten sodann die Rechtsanwaltskammern Hamburg (+185 Mitglieder, +1,61 %), München (+351 Mitglieder, +1,54 %) und Frankfurt (+257 Mitglieder, +1,29 %). Die prozentual größten Rückgänge meldeten die Rechtsanwaltskammern Thüringen (-2,49 %), Sachsen-Anhalt (-1,95 %) und Braunschweig (-1,64 %). Die mitgliederstärksten Rechtsanwaltskammern verzeichneten auch die meisten Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte in allen drei Zulassungsarten in ihren Kammerbezirken (München: 23.196; Frankfurt: 20.144; Berlin: 15.096; Düsseldorf: 13.441; Köln: 13.026, Hamm: 13.010). Die Anzahl der Rechtsanwälte in Einzelzulassung ist zum 1.1.2026 erneut zurückgegangen – diese machen mit 82,62 % den größten Anteil an den natürlichen Mitgliedern der Rechtsanwaltskammern aus. Zum Stichtag waren es 138.420 und damit 295 weniger natürliche Mitglieder als im Vorjahr (138.715; -0,21 %). In 20 Rechtsanwaltskammern sanken die Mitgliedszahlen der Rechtsanwälte in Einzelzulassung, in sieben Kammern stiegen sie leicht an und in einer Kammer blieb die Anzahl konstant (Bremen). Die höchsten Verluste der einzeln Zugelassenen hatten prozentual gesehen die Rechtsanwaltskammern Thüringen (-2,77 %), Sachsen-Anhalt (-2,18 %) und Braunschweig (-2,15 %). In absoluten Zahlen verringerte sich die Anzahl der Rechtsanwälte in Einzelzulassung am stärksten in den mitgliederstarken Rechtsanwaltskammern Hamm (-120), Celle (-79) und Köln (-53). Die größten Rechtsanwaltskammern München (+204), Düsseldorf (+64) und Berlin (+44) konnten bei dieser Zulassungsart in absoluten Zahlen einen Zuwachs verzeichnen. b) EINZELZULASSUNGEN, DOPPELZULASSUNGEN UND ZULASSUNGEN ALS SYNDIZI Wie erwähnt, meldeten die Rechtsanwaltskammern insgesamt einen leichten Anstieg der Mitgliederzahlen nach § 60 II 1 BRAO. Dennoch ist die Anzahl der Rechtsanwälte in Einzelzulassung erneut zurückgegangen. Diese machen mit 82,62 % den größten Anteil an den natürlichen Mitgliedern der Rechtsanwaltskammern aus. Zum Stichtag 1.1.2026 waren es 138.420 und damit 295 weniger als im Vorjahr (138.715; -0,21 %). Die Entwicklung der Einzelzulassungen, die seit dem Jahr 2017 einen kontinuierlichen Abwärtstrend aufzeigen, setzt sich damit weiter fort. Ein Plus von 0,69 % von 48.575 auf 48.910 zeigte sich hingegen bei den Rechtsanwältinnen (+993). Einen Zuwachs von 644 Mitgliedern (3,19 %) zeigte sich bei den doppelt Zugelassenen (1.1.2026: 20.848; Vorjahr: 20.204), davon 9.641 Rechtsanwältinnen (Vorjahr: 9.356; +3,05 %). Am deutlichsten erhöhte sich die Anzahl der Syndizi mit einem Zuwachs von 9,15 %. Es waren zum 1.1.2026 insgesamt 8.279 Syndizi zugelassen, das bedeutet 694 mehr als im Vorjahr (7.585). Die Tendenz zu dieser Zulassungsart hält damit an, ebenso die Beliebtheit bei Anwältinnen, deren Anteil mit 59,86 % erneut sehr hoch war (Vorjahr: 60,42 %). Zum Vergleich lag der weibliche Anteil bei den doppelt Zugelassenen bei 46,24 % (Vorjahr: 46,31 %) und bei den einzeln Zugelassenen bei 35,33 % (Vorjahr: 35,02 %). c) GLEICHZEITIG IN EINEM ANDEREN BERUF TÄTIGE RECHTSANWÄLTINNEN UND RECHTSANWÄLTE Unter den zur Anwaltschaft zugelassenen natürlichen Personen sank die Zahl derjenigen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, die gleichzeitig in einem anderen Beruf tätig sind (sog. Doppelbänder),6 6 Die Angaben einer Rechtsanwaltskammer sind nicht verfügbar, da sie diese Daten nicht erhebt. Die Angaben sind insgesamt ohne Gewähr, da keine Mitteilungspflicht der Rechtsanwälte gegenüber ihrer Kammer besteht, dass sie neben dem Rechtsanwaltsberuf noch in einem anderen Beruf tätig sind. um 9,81 % von 7.251 im Vorjahr auf 6.540 zum 1.1.2026. So ist die Anzahl der Anwaltsnotarinnen und -notare weiterhin rückläufig: Sie liegt mit 3.999 (davon 991 weiblich) erneut unter dem Vorjahr mit 4.660 (davon 1.132 weiblich). Die Anzahl der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, die gleichzeitig als vereidigte Buchprüferinnen und -prüfer tätig sind, sank ebenfalls erneut (221, davon 16 weiblich; Vorjahr: 229, davon 17 weiblich). Ein ähnliches Bild zeigte sich bei den natürlichen Mitgliedern der Rechtsanwaltskammern, die zudem als Steuerberaterinnen und -berater tätig waren, denn ihre Zahl sank auf 1.740 (Vorjahr: 1.810, -3,87 %). Dieser Abwärtstrend ist im Zusammenhang mit der Gesetzesänderung des § 60 III Nr. 3 lit. b BRAO zum 1.1.20257 7 Gesetz zur Regelung hybrider und virtueller Versammlungen in der Bundesnotarordnung, der Bundesrechtsanwaltsordnung, der Patentanwaltsordnung und dem Steuerberatungsgesetz sowie zur Änderung weiterer Vorschriften, BGBl. I 2024, 320. zu sehen, nach der Mitglieder der Patentanwaltskammer oder einer Steuerberaterkammer keine Mitglieder einer Rechtsanwaltskammer mehr sind und dementsprechend von den Rechtsanwaltskammern nicht mehr als sog. Doppelbänder geführt werden. Entgegen des Abwärtstrends der Vorjahre stieg der Anteil der natürlichen Mitglieder der Rechtsanwaltskammern, die auch als Wirtschaftsprüferinnen und -prüfer tätig waren, erstmals wieder. Zum 1.1.2026 verzeichneten die Rechtsanwaltskammern 580 Doppelbänder-Mitglieder (Vorjahr: 554, +4,69 %). d) AUSLÄNDISCHE RECHTSANWÄLTINNEN UND RECHTSANWÄLTE Der kontinuierliche Anstieg der in Deutschland niedergelassenen ausländischen Rechtsanwälte setzt sich AUFSÄTZE BRAK-MITTEILUNGEN 3/2026 169

fort: Zum 1.1.2026 waren es bundesweit insgesamt 1.485, dies bedeutet im Vergleich zum Vorjahr (1.380) einen Zuwachs um 7,61 %. Der Frauenanteil nahm mit 7,87 % (1.1.2026: 768; Vorjahr: 712) weiterhin zu. Hintergrund ist, dass Personen, die nach dem Recht ihres Herkunftsstaates zur Rechtsanwaltschaft zugelassen sind, sich in Deutschland unter der Berufsbezeichnung des Herkunftsstaates zur Berufsausübung niederlassen dürfen, wenn sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Für Juristinnen und Juristen aus EU-Mitgliedstaaten sind diese im Gesetz über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland (EuRAG) geregelt, für Personen aus anderen Staaten in § 206 BRAO. Zum Stichtag waren zum einen 715 europäische Rechtsanwälte nach § 2 EuRAG (Vorjahr: 716), davon 428 europäische Rechtsanwältinnen (Vorjahr: 420), in Deutschland niedergelassen. Die niedergelassenen europäischen Rechtsanwälte kamen am häufigsten aus folgenden Herkunftsstaaten: Irland (98), Spanien (94) und Griechenland (80). Mit jeweils 59 niedergelassenen europäischen Rechtsanwältinnen haben Irland und Spanien den höchsten Frauenanteil bei den Herkunftsländern, gefolgt von Frankreich (53) und Griechenland (47). Zum anderen waren insgesamt 770 ausländische Rechtsanwälte nach § 206 BRAO (Vorjahr: 664) in Deutschland niedergelassen, davon 428 weiblich (Vorjahr: 292). Sie kamen am häufigsten aus folgenden Herkunftsstaaten: An erster Stelle stand die Türkei (232 Rechtsanwälte, davon 82 weiblich), an zweiter Stelle die Vereinigten Staaten von Amerika (USA; 158 Rechtsanwälte, davon 62 weiblich) und an dritter Stelle das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland (GB; 110 Rechtsanwälte, davon 62 weiblich). 3. MITGLIEDER NACH § 60 II NR. 2 BRAO (BERUFSAUSÜBUNGSGESELLSCHAFTEN) IMDETAIL Die Gesamtzahl der BAG stieg zum 1.1.2026 um 6,55 % auf 5.462 zugelassene Mitglieder der Rechtsanwaltskammern nach § 60 II Nr. 2 BRAO an (Vorjahr: 5.126).8 8 Seit der sog. großen BRAO-Reform durch das Gesetz zur Neuregelung des Berufsrechts der anwaltlichen und steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften sowie zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe, BGBl. I 2021, 2362 v. 1.7.2021, sind alle BAG nach § 59f I 1 BRAO – mit Ausnahme der in § 59f I 2 BRAO genannten Personengesellschaften – zulassungsbedürftig. Den größten Anteil an den zugelassenen BAG machen die 3.544 PartGmbB (Vorjahr: 3.376), gefolgt von den 1.665 GmbH (Vorjahr: 1.525), aus. Stark angestiegen ist erneut die Zahl der zugelassenen GmbH & Co. KG (1.1.2026: 80; +31,15 %, Vorjahr: 61). Zudem waren 54 LL.P. (Vorjahr: 49), 36 UG (+33,33 %, Vorjahr: 27) und 7 sonstige Gesellschaften (Vorjahr: 3) zugelassen. Die Anzahl der AG blieb mit 31 zum Vorjahr unverändert. Schließlich ist die Anzahl der zugelassenen Personengesellschaften, die nach § 59f I 2 und 3 BRAO freiwillig ihre Zulassung beantragen können, im Vergleich zum Vorjahr von 54 auf 45 gesunken. Hierzu zählen 20 PartG (ohne beschränkte Berufshaftung, Vorjahr: 29) und 24 GbR (Vorjahr: 25). 4. MITGLIEDER NACH § 60 II NR. 3 BRAO IM DETAIL Zum Stichtag 1.1.2026 verzeichneten die Rechtsanwaltskammern insgesamt 378 nicht-anwaltliche Mitglieder von Geschäftsführungs- und Aufsichtsorganen von Berufsausübungsgesellschaften nach § 60 II Nr. 3 BRAO als Mitglieder (Vorjahr: 335). Dieser Zuwachs um 12,84 % bedeutet erstmals wieder einen Anstieg der Mitgliedszahlen in diesem Bereich, nachdem zum 1.1. 2025 durch eine Änderung des § 60 II Nr. 3 BRAO9 9 Zum 1.1.2025 trat die Neuregelung des § 60 III Nr. 3 lit. b BRAO in Kraft, nach der Mitglieder der Patentanwaltskammer oder einer Steuerberaterkammer keine Mitglieder einer Rechtsanwaltskammer mehr sind; vgl. oben Fn. 7. zunächst starke Rückgänge zu verzeichnen waren (1.1. 2025: 335, -1.554 Mitglieder, -82,27 %). II. FACHANWALTSSTATISTIK Die Anzahl der Fachanwältinnen und Fachanwälte ist erneut leicht gestiegen: Zum Stichtag 1.1.2026 verzeichneten die Rechtsanwaltskammern 47.436 Fachanwälte (Vorjahr: 46.148, +2,79 %), davon 15.991 Fachanwältinnen (Vorjahr: 15.397; +3,86 %). Somit ist der Frauenanteil bei den Fachanwaltschaften leicht gestiegen und liegt bei 25,18 % (Vorjahr: 24,60 %). Gemessen an der Gesamtzahl der insgesamt zugelassenen Rechtsanwälte sind 28,31 % (Vorjahr: 27,72 %) auch Fachanwälte; von den insgesamt zugelassenen Rechtsanwältinnen sind 25,18 % (Vorjahr: 24,72 %) auch Fachanwältinnen. Die Anzahl der erworbenen Fachanwaltstitel ist mit insgesamt 58.177 Titeln leicht zurück gegangen (Vorjahr: 58.655; -0,81 %), die Zahl der weiblichen Titelträgerinnen stieg hingegen leicht an (1.1.2026:18.754; Vorjahr: 18.608; +0,78 %). Diese Fachanwaltstitel verteilten sich wie folgt: 35.167 Rechtsanwälte (davon 12.670 weiblich) erwarben einen Fachanwaltstitel, 10.714 (davon 2.939 weiblich) zwei Fachanwaltstitel und 1.555 (davon 382 weiblich) die höchstmöglichen drei Fachanwaltstitel. Seit 2025 wird bei den Rechtsanwaltskammern zudem abgefragt, wie sich die Fachanwaltstitel auf die Fachanwältinnen und Fachanwälte differenziert nach den drei Zulassungsarten verteilen. Allerdings ist das Ergebnis dieser Erhebung nur bedingt aussagekräftig, da neun Rechtsanwaltskammern keine Differenzierung nach Zulassungsarten vornahmen.10 10 Keine Differenzierung nach Zulassungsarten gemeldet von den Rechtsanwaltskammern beim BGH, Bamberg, Bremen, Celle, Freiburg, Sachsen-Anhalt, Thüringen, Tübingen und Zweibrücken. Dennoch soll das Ergebnis hier kurz dargestellt werden: Zum 1.1.2026 führten insgesamt 46.132 Rechtsanwälte (davon 14.355 weiblich), 402 Syndikusrechtsanwälte (davon 223 weiblich) BRAK-MITTEILUNGEN 3/2026 AUFSÄTZE 170

davon w gesamt davon w gesamt davon w gesamt davon w gesamt davon w gesamt BGH 43 8 0 43 8 1 44 Bamberg 2.521 889 212 100 87 53 2.222 736 92 0 0 3 0 2.616 Berlin 15.096 5.552 1.611 730 609 346 12.876 4.476 507 14 15.617 Brandenburg 2.060 796 134 71 35 24 1.891 701 44 2 0 0 0 2.106 Braunschweig 1.622 590 192 80 158 82 1.272 428 43 0 2 1.667 Bremen 1.725 610 113 51 56 29 1.556 530 62 3 0 2 0 1.792 Celle 5.682 2.091 638 277 280 169 4.764 1.645 176 18 0 3 0 5.879 Düsseldorf 13.441 5.147 2.007 949 857 528 10.577 3.670 381 0 0 10 0 13.832 Frankfurt 20.144 8.157 3.398 1.621 839 507 15.907 6.029 479 20 0 6 1 20.649 Freiburg 3.327 1.200 236 114 90 57 3.001 1.029 168 8 0 2 0 3.505 Hamburg 11.642 4.467 1.517 732 616 385 9.509 3.350 402 7 0 10 0 12.061 Hamm 13.010 4.610 1.424 619 748 462 10.838 3.529 385 133 0 5 2 13.533 Karlsruhe 4.524 1.700 520 237 249 145 3.755 1.318 179 1 0 1 0 4.705 Kassel 1.650 610 160 68 47 28 1.443 514 56 1.706 Koblenz 3.133 970 315 50 161 46 2.657 874 112 4 0 0 0 3.249 Köln 13.028 4.912 2.007 912 701 419 10.320 3.581 371 30 0 4 0 13.433 Mecklenburg-Vorpommern 1.236 393 46 28 28 15 1.162 350 34 0 0 0 0 1.270 München 23.196 9.591 3.259 1.599 1.202 746 18.735 7.246 879 10 14 41 6 24.140 Nürnberg 4.734 1.935 584 283 271 168 3.879 1.484 224 9 0 3 0 4.970 Oldenburg 2.538 921 171 64 101 53 2.266 804 109 0 0 2 0 2.649 Saarbrücken 1.338 494 96 44 44 23 1.198 427 61 6 0 0 0 1.405 Sachsen 4.250 1.529 251 113 88 51 3.911 1.365 117 0 0 0 0 4.367 Sachsen-Anhalt 1.356 464 39 14 16 10 1.301 440 26 0 0 0 0 1.382 Schleswig-Holstein 3.593 1.258 331 138 131 75 3.131 1.045 108 2 0 2 3.705 Stuttgart 7.833 2.924 1.252 608 709 439 5.872 1.877 277 98 0 3 0 8.211 Thüringen 1.606 547 76 36 20 12 1.510 499 43 2 1.651 Tübingen 1.943 686 156 67 78 51 1.709 568 81 8 0 2 0 2.034 Zweibrücken 1.276 456 103 36 58 33 1.115 387 45 3 2 1.326 Bundesgebiet 2026 167.547 63.507 20.848 9.641 8.279 4.956 138.420 48.910 5.462 378 14 103 9 173.504 Vorjahr 2025 166.504 62.514 20.204 9.356 7.585 4.583 138.715 48.575 5.126 335 0 119 12 172.084 Veränderung absolut 1.043 993 644 285 694 373 -295 335 336 43 14 -16 -3 1.420 Veränderung in % 0,63% 1,59% 3,19% 3,05% 9,15% 8,14% -0,21% 0,69% 6,55% 12,84% 0,00% -13,45% -25,00% 0,83% Rechtsbeistände nach § 209 BRAO Mitglieder RAKn 01.01.2026 gesamt darunter: (weitere Details Seite 3) Rechtsanwalt und Syndikusrechtsanwalt Syndikusrechtsanwalt Rechtsanwalt RAK Mitglieder nach § 60 II Nr. 1 BRAO - zur Rechtsanwaltschaft zugelassene / aufgenommene natürliche Personen - Mitglieder nach § 60 II Nr. 2 BRAO - zugelassene BAG gesamt - Mitglieder nach § 60 II Nr. 3 BRAO - nichtanwaltliche Mitglieder von BAG gesamt - Mitglieder nach § 60 II Nr. 4 BRAO - nichtanwaltliche Mitglieder von ausländ. BAG* gesamt - sowie 3.117 doppelt zugelassene Rechtsanwälte und Syndikusrechtsanwälte (davon 1.500 weiblich) 49.651 der insgesamt 58.177 Fachanwaltstitel. Wie die Verteilung nach Zulassungsarten bei den verbliebenen 8.526 Fachanwaltstiteln ist, wurde nicht erfasst. Die Anzahl der Fachanwältinnen und Fachanwälte je Rechtsanwaltskammer korreliert nicht mit der Größe der Kammer bzw. mit den Rechtsanwaltskammern mit den meisten anwaltlichen Mitgliedern nach § 60 II Nr. 1 BRAO: Zwar verzeichnete die Rechtsanwaltskammer München, die die meisten natürlichen Personen als Mitglieder (23.196) hat, sowohl die meisten Fachanwältinnen und Fachanwälte (5.450) als auch Fachanwaltstitel (6.554). Die Rechtsanwaltskammer Frankfurt liegt als zweitgrößte Rechtsanwaltskammer mit 20.144 natürlichen Personen als Mitgliedern bei den Fachanwältinnen und -anwälten (3.941) an vierter Stelle und den Fachanwaltstiteln (4.794) an dritter Stelle. Die kleinere Rechtsanwaltskammer Hamm liegt mit 13.010 natürlichen Personen als Mitgliedern mit 4.579 Fachanwältinnen und -anwälten sowie 6.210 Fachanwaltstiteln in ihrem Kammerbezirk an zweiter Stelle. Mit 3.397 Fachanwältinnen und -anwälten sowie 3.985 Fachanwaltstiteln liegt die drittgrößte Rechtsanwaltskammer Berlin (15.096 natürliche Personen als Mitgliedern) an fünfter Stelle. Prozentual gesehen verzeichnen die Rechtsanwaltskammern Schleswig-Holstein (46 %), Oldenburg (44 %), Tübingen (39 %), Sachsen-Anhalt (38 %) und Thüringen (37 %) die höchste Fachanwaltsdichte. Die beliebteste Fachanwaltschaft ist wie in den Jahren zuvor die für Arbeitsrecht (11.253; Vorjahr: 11.314), gefolgt von Familienrecht (8.314; Vorjahr: 8.528) und Steuerrecht (4.584; Vorjahr: 4.641). Die höchsten Zuwächse hatten prozentual gesehen die Fachanwaltschaften für Vergaberecht (+9,11 %), Migrationsrecht (+5,97 %) und Informationstechnologierecht (+4,68 %). Die Fachanwaltschaften für Urheber- und Medienrecht (-14,17 %), Transport- und Speditionsrecht (-5.36 %) und Sozialrecht (-4,20 %) verzeichneten die höchsten Rückgänge. Zahlen zur Anwaltschaft Die Mitgliederstatistik, die Verteilung der Fachanwälte und die – hier nicht abgedruckte – Fachanwaltsstatistik zum 1.1.2026 sind abrufbar unter https://www.brak.de/presse/zahlen-und-statistiken/. Die Statistiken der vergangenen Jahre finden Sie im Archiv unter https://www.brak.de/presse/zahlen-un d-statistiken/statistiken/archiv-statistiken-der-brak/. Umfangreiche Zahlen zur beruflichen und wirtschaftlichen Lage in der deutschen Anwaltschaft fragt die BRAK regelmäßig im Rahmen des Statistischen Berichtssystems für Rechtsanwälte (STAR) ab. DieErgebnisse sind abrufbar unter https://www.brak.de/p resse/zahlen-und-statistiken/star/. Abb. 1: Mitgliederstatistik zum 1.1.2026 WOHLFELD, MITGLIEDER DER RECHTSANWALTSKAMMERN UND FACHANWALTSCHAFTEN ZUM 1.1.2026 AUFSÄTZE BRAK-MITTEILUNGEN 3/2026 171

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