BRAK MAGAZIN 1/2026 8 um eine Einzelfallgesetzgebung, da die vorhandenen Schutzmechanismen der ZPO, insbesondere durch Kostenerstattungs- bzw. Schadensersatzansprüche sowie die Vorschusspflicht von Gerichtskosten, SLAPPKlagen einige Schärfe nähmen. BRAK-Vizepräsidentin Sabine Fuhrmann (stellvertretend für Dr. Nadine Dinig) und Dr. Till Dunckel (Vorsitzender des BRAK-Ausschusses Medienrecht, Vizepräsident der Rechtsanwaltskammer Hamburg) beleuchteten die Praxisperspektiven. Fuhrmann verwies auf den „chilling effect“, der selbst bei Obsiegen eintrete und häufig bereits vorgerichtlich wirke. Dunckel sprach sich für eine gerichtliche Wahrheitskontrolle aus und betonte, dass der Anreiz zur Klageerhebung für Mandant:innen bereits ohne unklare Missbrauchsdefinitionen wie im Referentenentwurf gering sei. Kurz nach der Konferenz veröffentlichte die Bundesregierung den Regierungsentwurf zur Umsetzung der Anti-SLAPP-Richtlinie mit präzisiertem Missbrauchsbegriff und beschränktem Anwendungsbereich. FINANZVERFASSUNGSRECHTLICHE WEGE AUS DER KRISE? Prof. Dr. Henning Tappe (Universität Trier) analysierte mögliche Finanzierungsoptionen für den Zugang zum Recht verfassungsdogmatisch. Steuerfinanzierung scheitere regelmäßig am Haushaltsvorbehalt und Gesamtdeckungsprinzip, Vorzugslasten an der fehlenden individuellen Gegenleistung. Als Alternative skizzierte er eine verfassungsrechtlich zulässige Sonderabgabe (wie die Schwerbehindertenabgabe oder die Apotheken-Notdienstumlage), die zweckgebunden, haushaltsunabhängig und von einem homogenen Personenkreis erhoben werden könne. Entscheidende Voraussetzung dafür wäre die Anerkennung einer besonderen Finanzierungsverantwortung der Anwaltschaft für den Zugang zum Recht, um gezielt unterfinanzierte Mandatsarten (Sozialrecht, Beratungshilfe) branchenweit zu stützen. ABSCHLUSSDISKUSSION – STAATSAUFGABE ODER STANDESVERANTWORTUNG? In der von Kolja Schwarz (stv. Leiter der ARD-Rechtsredaktion) moderierten Schlussdiskussion traten die unterschiedlichen Positionen deutlich zutage. Während Wrase und Tappe solidarische Lösungen innerhalb der Anwaltschaft befürworteten, betonten Hinne und die ehemalige DAV-Präsidentin Dr. h.c. Edith Kindermann (aus dem Publikum) die staatliche Verantwortung für effektiven Rechtsschutz nach Art. 19 IV GG. Hinne illustrierte dies eindrücklich:„Die Brücken im Land sind seit Jahren nicht gepflegt worden und jetzt brechen sie zusammen, genau so ist das mit dem RVG.“ Es helfe nicht, die Existenz von Brücken bzw. im übertragenen Sinne des Vergütungssystems infrage zu stellen; notwendig sei vielmehr eine „Instandsetzung“. Nicht das Vergütungssystem selbst sei das Problem, sondern eine unzureichende Finanzierung der Prozesskostenhilfe und unrealistische Streitwerte, insbesondere im Sozialrecht. Umverteilungsmodelle innerhalb der Anwaltschaft würden hingegen neue bürokratische „Großbaustellen“ eröffnen, ohne die strukturellen Mängel zu beheben. NOTWENDIGER DIALOG OHNE EINFACHE ANTWORTEN Die Konferenz machte deutlich, dass die Vergütungsfrage eine Schlüsselfrage für Anwaltschaft und Rechtsstaat ist. Das bestehende System erweist sich als reformbedürftig, sozial selektiv und gefährdet sowohl die anwaltliche Grundversorgung als auch den flächendeckenden Zugang zum Recht. Offen bleibt der grundlegende Konflikt, ob der Zugang zum Recht primär staatlich zu finanzieren ist oder ob die Anwaltschaft als Organ der Rechtspflege eine besondere gruppenspezifische Verantwortung trägt. Klar wurde in Hannover jedoch: Ein „Weiter so“ ist keine Option. Die Fortentwicklung hin zu einem verfassungskonformen, gerechten und praktikablen Modell bleibt eine zentrale rechtspolitische Aufgabe. Tagungsleitung: BRAK-Vizepräsidentin Sabine Fuhrmann Die 9. Anwaltskonferenz findet am 20.11.2026 statt. Infos unter www.anwaltskonferenz.de. Zwischenruf von Prof. Dr. Henning Tappe
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