BRAK MAGAZIN 1/2026 6 SCHIEFLAGEN IM GEBÜHRENSYSTEM Der zweite Themenblock befasste sich mit der wachsenden Diskrepanz zwischen gesetzlicher Vergütung und realem Aufwand. Die Vortragenden machten deutlich, dass die im RVG angelegte Quersubventionierung in der Praxis in einigen Bereichen kaum noch funktioniere. Prof. Dr. Michael Gubitz (Fachanwalt für Strafrecht, Kiel, Mitglied des BRAK-Ausschusses Strafprozessrecht) kritisierte insbesondere Nr. 7000 VV RVG als Digitalisierungshemmnis und verwies auf die problematische Quotelung nach Teilfreisprüchen, die in der Praxis kaum Anwendung finde. Tod der Fachanwaltschaft im Sozialrecht? Anschließend gab Dirk Hinne (Vorsitzender des Ausschusses Rechtsanwaltsvergütung bei der BRAK, Vizepräsident der Rechtsanwaltskammer Hamm und u.a. Fachanwalt für Sozialrecht) einen Einblick in die sozialrechtliche Praxis. Das RVG sei niemals geschaffen worden als Gesetz für die Rechtsanwaltschaft, sondern als Teilhabegesetz zur Teilhabe am Recht für jedermann. Das ursprüngliche Vergütungsprinzip der Koppelung von Anwaltsgebühren an den Gegenstandswert sei im Sozialrecht 1957 abgeschafft worden. Hintergrund waren eine bezweckte Gebührenreduktion aufgrund einer Bedürftigkeitsvermutung der im Sozialrecht regelmäßig streitenden Personen sowie der geltende Amtsermittlungsgrundsatz, der eine – zumindest geringere – anwaltliche Belastung vermuten lasse. Diese Vermutungen stünden jedoch im Widerspruch zur tatsächlichen Komplexität des Sozialrechts. Hinne gab zu bedenken, dass im sozialrechtlichen Bereich eine faktische Unwirtschaftlichkeit der anwaltlichen Tätigkeit geschaffen worden sei, weil z.B. lediglich rund 50 Minuten für eine Klagebegründung vergütet würden. Die im RVG angelegte Quersubventionierung scheitere dort, wo sich auf das Sozialrecht spezialisiert werde. Hier gebe es fast ausschließlich nicht-kostendeckende Mandate und Vergütungsvereinbarungen seien bei Menschen in der Grundsicherung weder angemessen noch erfüllbar. Hinne sprach in diesem Zusammenhang auch von einem möglichen „Tod der Fachanwaltschaft“, denn die Zahl der sozialrechtlichen Fachanwält:innen schrumpft seit Jahren. Als Konsequenz ergebe sich das Paradox, dass es geringeren Zugang zum Recht im Bereich des Sozialrechts gebe und somit die Zielrichtung des RVG ins Gegenteil verkehrt sei. Familienrecht: Grundrechte zum Dumpingpreis? Monika Maria Risch (u.a. Fachanwältin für Familienrecht) schilderte eindrücklich die Situation im Familienrecht. Gerade Verfahren mit existenzieller und grundrechtlicher Tragweite – etwa isolierte Kindschafts- und Gewaltschutzverfahren – seien gebührenrechtlich massiv unterbewertet. Unter Berücksichtigung der Gebührentabelle und des typischen Aufwands (mehrere Termine, Abstimmungen mit Jugendamt, Verfahrensbeistand, Gutachter) verblieben Anwält:innen in einem solchen Mandat netto etwa 900 Euro. In eilbedürftigen Verfahren nach einstweiliger Anordnung halbiere sich der Gegenstandswert, das Honorar sinke auf netto ca. 600 Euro. Risch verwies auf das auffällige Gefälle zu den Vergütungen anderer Verfahrensbeteiligter. Während Anwält:innen mit wenigen hundert Euro vergütet werden, seien Sachverständigenhonorare in derselben Sache in vier- oder fünfstelliger Höhe keine Seltenheit. Dies gefährde die Qualität der anwaltlichen Vertretung und damit die Fehlerfreiheit der gerichtlichen Entscheidung zum Wohl des Kindes. Lange Verfahrensdauer In der sich an die drei Vorträge anschließenden Diskussion wurde zudem hervorgehoben, dass lange Verfahrensdauern und verzögerte Entscheidungen über PKH- und Kostenfestsetzungsanträge die wirtschaftliche Belastung weiter verschärften. DIE PROBLEMATIK DER SLAPP-KLAGEN Der dritte Block befasste sich mit „Strategic Lawsuits against Public Participation“ (SLAPP) – missbräuchlichen Klagen zur Einschüchterung von Kritiker:innen, Journalist:innen oder zivilgesellschaftlichen Akteur:innen. Prof. Dr. Julian Rapp, LL.M. (Cambridge) von der Universität Hamburg erläuterte den aktuellen Gesetzgebungsstand in Deutschland hinsichtlich der EU-Richtlinie, die Betroffenen besseren Schutz vor solchen Verfahren bieten soll. Aus deutscher Perspektive handele es sich tendenziell Dirk Hinne und Kolja Schwartz (re.) bei der Podiumsdiskussion Monika Maria Risch bei ihrem Vortrag
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