BRAK MAGAZIN 1/2026 WIE DIE SCHIEFLAGE DES VERGÜTUNGSSYSTEMS DEN ZUGANG ZUM RECHT GEFÄHRDET Rückblick auf die 8. Konferenz „Anwaltschaft im Blick der Wissenschaft“ Ass. jur. Lissa Gerking, LL.M. (Norwich) und Ass. jur. Anja Jönsson, BRAK, Berlin „Braucht die Anwaltschaft ein neues Vergütungssystem?“ – mit dieser Frage befasste sich Anfang Dezember 2025 die 8. Konferenz der BRAK und des Instituts für Prozess- und Anwaltsrecht (IPA) der Leibniz Universität Hannover. Unter der Leitung von BRAK-Vizepräsidentin Sabine Fuhrmann diskutierten Vertreter:innen aus Rechtswissenschaft, Justiz, Anwaltschaft und empirischer Sozialforschung über eine der konfliktreichsten und zugleich grundlegendsten Fragen anwaltlicher Berufsausübung. Nach Grußworten von BRAK-Vizepräsident Dr. Christian Lemke und dem Präsidenten der Leibniz Universität Hannover, Prof. Dr. Volker Epping, eröffnete Prof. Dr. Christian Wolf, Direktor des IPA, die Konferenz. Er bezeichnete das anwaltliche Vergütungssystem als den „eigentlichen Schlüssel für das Verständnis des Anwaltsrechts“. Wolf differenzierte zwischen der subjektiv-absoluten Kostensperre infolge individueller Mittellosigkeit und der häufig übersehenen objektiv-relativen Kostensperre, bei der Verfahrenskosten außer Verhältnis zum Streitwert stehen. Angesichts zunehmender Spezialisierung, Marktsegmentierung und ökonomischen Drucks stellte er die Frage, ob die Anwaltschaft ihre umverteilende Sozialfunktion weiterhin wahrnehmen könne, ohne ihre berufliche Unabhängigkeit zu gefährden. ANWALTSCHAFT ALS DEMOKRATISCHE INFRASTRUKTUR Die Keynote hielt Dirk Eberhard Kirsten, Präsident des Sächsischen Landesarbeitsgerichts und ehemaliger Direktor der Amtsgerichte Aue und Zwickau. Anhand eigener beruflicher Erfahrungen zeichnete er ein eindrückliches Bild der Lage im ländlichen Raum. Am Beispiel des Erzgebirgskreises, in dem bei der Bundestagswahl 2025 nahezu zwei Drittel der Stimmen an politische Ränder gingen, beschrieb er eine Erosion von Streitkultur, Vertrauen und öffentlichem Diskurs. In dieser Situation komme den verbliebenen Anwält:innen eine konstitutive Rolle zu. Als Organe der Rechtspflege seien sie häufig die letzten professionellen Ansprechpartner:innen für Bürger:innen. Im anwaltlichen Beratungsgespräch werde der abstrakte Rechtsstaat konkret erfahrbar – als verlässliches, regelgebundenes System, das Konflikte friedlich löse und individuelle Rechte durchsetzbar mache. Diese Erfahrung sei elementar für den Erhalt des Vertrauens in Staat und Demokratie. Dem stehe jedoch ein struktureller Rückgang der Anwaltschaft gegenüber: sinkende Kanzleizahlen, fehlende Nachfolgen und zunehmende Überalterung. Kirsten identifizierte als wesentliche Ursache den hohen Anteil an ProzesskostenhilfeMandaten, der in ländlichen Regionen bis zur Hälfte des Geschäfts ausmachen könne. Die damit verbundenen Gebührenabschläge von bis zu 30 % gegenüber der Regelvergütung seien nicht nur ökonomisch problematisch. Sie seien auch demokratietheoretisch bedenklich, da sie flächendeckende Rechtsberatung systematisch unattraktiv machten. Seine Reformvorschläge reichten von gezielten finanziellen Anreizen und Niederlassungsprogrammen nach ärztlichem Vorbild bis hin zu einer stärkeren Rolle der Anwaltskammern bei Existenzgründung und Kanzleinachfolge. HERAUSFORDERUNGEN VON HONORARVEREINBARUNGEN Der erste Themenblock widmete sich den praktischen Herausforderungen und rechtlichen Grenzen von Honorarvereinbarungen – aus der Perspektive der Rechtsuchenden, der Justiz sowie der Anwaltschaft der Zukunft. Die Referenten diskutierten, inwieweit individuelle Vereinbarungen das strukturelle Defizit der gesetzlichen Gebühren kompensieren könnten und wo die Grenzen freier Honorargestaltung liegen – insbesondere bei informationellen Asymmetrien zwischen Mandant:innen und Anwält:innen. alle Fotos: Janto Trappe LAG-Präsident Dirk Eberhard Kirst bei seiner Keynote Die Köpfe hinter der Konferenz: Prof. Dr. Christian Wolf und BRAK-Geschäftsführerin Dr. Tanja Nitschke
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