BRAK MAGAZIN 1/2026 15 ZUKUNFT DES EU-STRAFRECHTS Rechtsanwältin Astrid Gamisch, LL.M., BRAK, Brüssel Der Rat der europäischen Anwaltschaften (CCBE) hat Ende 2025 unter Mitwirkung von Expertinnen und Experten der BRAK Stellung zum High-Level Forum on the Future of EU Criminal Justice genommen. AKTUELLE KERNTHEMEN Das Forum bezweckt, das EU-Strafrecht zukunftsfest zu machen gegen neue bzw. zunehmende Arten der Kriminalität wie Cyberkriminalität, Terrorismus und grenzüberschreitende organisierte Kriminalität. Themen waren u.a. das substanzielle Strafrecht, diskutiert wurde über mögliche Aktualisierungen bestehender EU-Instrumente wie dem Rahmenbeschluss zu organisierter Kriminalität, zu dem nun auch eine Konsultation gestartet wurde, oder neue Initiativen gem. Art. 83 AEUV. Daneben ging es um prozessrechtliche Garantien wie die Vertiefung von Schutzstandards für Betroffene, u.a. bei Haftbedingungen, Rechtsbeistand, Beweisaufnahme, Schutz vulnerabler Gruppen und Rechtsschutz bei grenzüberschreitender Beweisverwertung. Behandelt wurden außerdem die justizielle Zusammenarbeit und die gegenseitige Anerkennung. Im Zentrum stehen dabei stets die Zukunft der Instrumente des europäischen Haftbefehls, Ermittlungs- und Supervisionsanordnungen und gemeinsame Ermittlerteams. Zudem spielten die Digitalisierung und KI im Strafverfahren eine wichtige Rolle. KOHÄRENTES STRAFRECHTSSYSTEM Der CCBE spricht sich für ein kohärentes europäisches Strafrechtssystem aus, das auf gegenseitiger Anerkennung auf Grundlage echten, auf stabilen rechtsstaatlichen Systemen beruhenden Vertrauens beruht. Essenzieller Bestandteil dessen müssen auch die Rechte der Verteidigung sein. Dringend erforderlich ist auch eine neue Roadmap für Verfahrensrecht gem. Art 82 AEUV. Der CCBE fordert ferner eine grundlegende Reform des Europäischen Haftbefehls und der Europäischen Ermittlungsanordnung, EU-Regelungen zur Untersuchungshaft und einen stärkeren Schutz des anwaltlichen Berufsgeheimnisses. SCHUTZ DES BERUFSGEHEIMNISSES Mit Blick auf letzteres konstatiert der CCBE, dass trotz des bestehenden breiten Konsenses hinsichtlich der Bedeutung des Berufsgeheimnisses große Unterschiede zwischen den Staaten bezüglich des Umfangs, der Stärke und der praktischen Anwendung seines Schutzes bestünden. Er spricht sich daher für einheitliche Minimalstandards auf Grundlage von Art. 82 AEUV aus, die Regelungen zur Durchsuchung von Kanzleien sowie zum Abhören und Überwachen von Anwältinnen und Anwälten enthalten sollen. Zudem müsse es klare Regeln zur Unzulässigkeit von Beweismitteln geben, die unter Verletzung des Berufsgeheimnisses gewonnen wurden. Schließlich fordert der CCBE spezifische Garantien für Anwältinnen und Anwälte, wenn diese als Zeugen oder Angeklagte auftreten, insbesondere einen Schutz dagegen, dass dieser Weg zur Umgehung des Berufsgeheimnisses gewählt wird. Diese Maßnahmen müssen auf sechs Prinzipien gründen, nämlich auf einem starken rechtlichen Schutz des Berufsgeheimnisses, auf absoluter Vertraulichkeit in Verteidigungsfällen, einer Begrenzung der Verzichtsmöglichkeit der Mandantschaft, unabhängige und verfahrensrechtliche Garantien wie die Anwesenheit von Vertretern der Kammer bei Durchsuchungen, auf dem Recht der Mandantschaft, zu vom Berufsgeheimnis umfassten Punkten zu schweigen und auf dem vollen Schutz für Anwältinnen und Anwälte und ihre Assistenzen, wenn sie in beruflicher Kapazität auftreten. DIGITALISIERUNG, KI UND VIDEOVERHANDLUNGEN Ein weiteres zentrales Thema sind Digitalisierung, KI und die Anwendung von Videokonferenztechnologie. Hinsichtlich des Einsatzes von künstlicher Intelligenz spricht sich der CCBE für einen use-case-spezifischen Rechtrahmen aus, der in den Menschenrechten, Transparenz, Rechenschaftspflicht und dem expliziten Verbot von Hochrisikoanwendungen wie prädiktiver und profilerstellender Tools in der Strafjustiz gründet. Hinsichtlich Videokonferenztechnologie warnt der CCBE vor einer Normalisierung. Sie müsse der Gerechtigkeit dienen und dürfe diese nicht kompromittieren, insbesondere dürfe sie niemals aus Kostengründen eingesetzt werden. Der Abschlussbericht des High Level Forum wurde im Dezember 2025 veröffentlicht. Ihm gingen vier Plenary Sessions zu verschiedenen Themen voraus.
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