BRAK-Magazin Ausgabe 6/2025

BRAK MAGAZIN 6/2025 6 Für Lacher sorgte Müller, als er scherzhaft drohte, er könnte das Mikrofon jetzt dazu nutzen, Druck auf das Ministerium zu machen, was die feierliche Zeichnung der Europaratskonvention und die Einbindung der Anwaltschaft angehe… Doch das sei sicher angekommen. Und das war es! Dr. Johannes Dimroth stellte gleich zu Anfang seiner Rede klar, dass man die Zeichnung gemeinsam weiterverfolgen sollte. Denn die praktische Expertise der Anwaltschaft sei dem Ministerium lieb und teuer, daher höre man aufmerksam zu. Auch wenn das Ministerium der BRAK nicht immer folge – das von Wessels zuvor gemachte Angebot, sich von guten Argumenten überzeugen zu lassen, nehme er gerne an. EIN JURISTISCHER NOBELPREIS Eigentlich müsste es auch einen Nobelpreis für Rechtswissenschaft geben, fuhr Dimroth fort; für Arbeit, die den Rechtsstaat stärkt und sichert. Denn der Rechtsstaat habe das dringend nötig, nicht nur in Venezuela, der Heimat der diesjährigen Friedensnobelpreisträgerin María Corina Machado, sondern auch in der Türkei, den USA und vielen anderen Staaten. Rechtsstaatlichkeit sei elementar für die Verteidigung der Demokratie – nicht umsonst griffen autoritäre Regimes stets zuerst Justiz und Anwaltschaft an. Exemplarisch nannte Dimroth die US-Anwältin Rachel Cohen, die medienwirksam wegen der Repressionen der Regierung gekündigt hatte; aber auch die Dresdener Anwältin, die massive Bedrohungen durch die „Identitäre Bewegung“ aushalten musste, weil sie einen „falschen“ Mandanten vertrat, der später ein Attentat verübte. „In welcher Zeit leben wir eigentlich, dass wir öffentlich rechtfertigen müssen, dass jeder anwaltliche Beratung erhalten muss?!“ EINE FRAGE DER POLITISCHEN VERANTWORTUNG Die Bundesregierung setze sich deshalb, fuhr Dimroth fort, für den Schutz der Anwaltschaft ein und unterzeichne am 26. Januar in Straßburg die Europaratskonvention – und, als Replik auf Wessels‘ und Müllers Worte: „…und zwar im Beisein von BRAK und DAV“. Noch eine angekommene Botschaft: Die deutsche Anwaltschaft hat sich viele Jahre bei der Erarbeitung des Konventionstextes eingebracht, nun ist sie auch beim Abschluss des Projekts dabei. Doch für BRAK-Präsident Wessels ist es damit nicht getan. In seiner Rede wiederholte er die Forderung der Hauptversammlung, ein Recht auf unabhängigen anwaltlichen Beistand im Grundgesetz zu verankern. Wessels erläuterte, warum eine einfachgesetzliche Regelung in der BRAO nicht genügt und welche Lücken die Rechtsprechung des BVerfG und auch die Konvention lassen. Es sei eine Frage der politischen Verantwortung, den Rechtsstaat nachhaltig abzusichern – und dazu gehöre eine unabhängige Anwaltschaft als Fundament. „Wir teilen Ihre Sorgen“, entgegnete Dimroth hierauf, doch er verwies auf das bestehende hohe Schutzniveau. Er freue sich auf die Diskussion darüber, ob ein neues Grundrecht notwendig sei. Klar sei jedenfalls: Der Rechtsstaat müsse von oben durchgesetzt, aber auch von unten gelebt werden, durch mutige Menschen wie US-Anwältin Rachel Cohen oder die Dresdener Anwältin, aber auch durch Institutionen wie die BRAK. AUF GUTE ZUSAMMENARBEIT! „Lassen Sie uns weiter so gut zusammenarbeiten!“ schloss Dimroth seine Rede – und sprach damit aus, woran allen Beteiligten liegt. Die vielen angeregten Gespräche im weiteren Verlauf des Abends legten den Grundstein dafür. Denn dafür braucht es, abseits des Tagesgeschäfts, auch Zeit, um zuzuhören und nachzufragen. Kammerpräsidentinnen-Runde (v.l.n.r.): Dr. Vera Hofmann (Berlin), Ilona Treibert (Bamberg), Sabine Fuhrmann (Sachsen), Leonora Holling (Düsseldorf), Anne Riethmüller (München), Dr. Brunhilde Ackermann (BGH) und Ellen Neugebauer (Brandenburg); es fehlt: Ulrike Paul (Stuttgart) Angeregte Gespräche beim Vorempfang Dr. Till Steffen, parlamentarischer Geschäftsführer der GRÜNEN (li.) und Susanne Hierl, rechtspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Fraktion (re.)

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