BRAK-Magazin Ausgabe 6/2025

BRAK MAGAZIN 6/2025 5 dächtige Fälle an die Rechtsanwaltskammern melden soll. Das hatte das Bundesfinanzministerium (BMF) zur Bedingung gemacht, um weiterhin die Nichtanwendung des CRS durch Banken bei anwaltlichen Sammelanderkonten nicht zu beanstanden. Die gute Nachricht: Das BMF verlängerte den Nichtbeanstandungserlass bis Ende 2026 – und gibt der anwaltlichen Selbstverwaltung so Zeit, ihr Prüfsystem zu etablieren. Die Präsidentenkonferenz ebnete den Weg für die weitere Ausarbeitung und Ausschreibung des Konzepts. Später, beim parlamentarischen Abend, hob BRAK-Präsident Dr. Ulrich Wessels in seiner Rede hervor, wie wichtig und fruchtbar der Austausch mit dem BMJV und dem BMF sind, um bei dem komplexen Thema Prävention von Geldwäsche und Steuerhinterziehung das Mandatsgeheimnis möglichst effektiv zu wahren und anwaltliche Sammelanderkonten nachhaltig zu sichern. Vor allem dem Verständnis der zuständigen Abteilungsleiterin im BMJV, Susanne Münch, sei es zu verdanken, dass man eine tragfähige Lösung erzielt habe. Nun geht es an die Umsetzung. ENTSCHEIDEND IST DER RESPEKT Wessels dankte den Vertreterinnen und Vertretern aus Rechtsausschuss und Ministerium herzlich für die gute Zusammenarbeit. Auch wenn man nicht immer einer Meinung sei: „Entscheidend ist der gegenseitige Respekt“, mit dem man miteinander umgeht. Die BRAK wolle mit ihren Stellungnahmen sachkundig aus ihrer praktischen Perspektive unterstützen – besonders dankbar sei sie daher für die Beteiligung an den Reformkommissionen im Zivil- und Strafprozessrecht. Kritische Worte fand Wessels zur Erhöhung der Rechtsmittelstreitwerte, die in einem beschleunigten Verfahren erfolgte. Die gleichzeitige Erhöhung des Zuständigkeitsstreitwerts der Amtsgerichte auf 10.000 Euro unterstütze die BRAK im Grundsatz. Doch Wessels appellierte an die Abgeordneten, sorgsam an den sensiblen Schrauben im Rechtsstaat zu drehen. BERUFSPOLITISCHE BRENNPUNKTE Natürlich waren auch die umfassenden Anpassungen im Berufsrecht Thema. Bei dem aktuellen Referentenentwurf sei man sich in den meisten Punkten einig, doch Diskussionsbedarf sieht Wessels bei der Abwicklung von Kanzleien: Klar ist, dass die Solidargemeinschaft der Kammer nicht Bürgin für finanzielle Exzesse einzelner Anwälte sein darf. Deshalb will die BRAK, dass Abwickler künftig primär die Mandate beenden, das Ministerium schlägt eine Deckelung der Bürgenhaftung vor. Der stellvertretende Staatssekretär Dimroth zeigte sich zuversichtlich, dass man gemeinsam eine gute Lösung für Kammern, Anwaltschaft und Mandantschaft finden werde. Welche Probleme die Abwicklung in der Praxis bereitet, wurde im Laufe des Abends noch an vielen Tischen besprochen. Ein wichtiges Wort zur Unabhängigkeit der Anwaltschaft schloss Wessels an: das Stichwort Fremdbeteiligung an Anwaltsgesellschaften. Der EuGH habe einen klaren Wegweiser gegeben und das bestehende Verbot bestätigt. Dennoch werde aktuell versucht, Fremdbeteiligung durchzusetzen; ein Beispiel sei der Vorstoß Bayerns, Rechtsschutzversicherern eine rechtliche Beratung zu gestatten. Dankenswerter Weise habe der Bundesrat sich einhellig dagegen positioniert. Systemisch brauche man die Versicherer, „aber niemand glaubt doch im Ernst, dass sie ihre Versicherten objektiv beraten“, betonte Wessels unter großem Applaus aus dem Saal. Das Beispiel England zeige, dass Fremdbeteiligungen zum Gegenteil von mehr Zugang zum Recht führten – die dortige Reform sei gescheitert. An die Abgeordneten appellierte er: „Gehen Sie sorgfältig mit unserer Unabhängigkeit und den Begehren des Kapitals um!“ ANGEKOMMENE BOTSCHAFTEN Die Botschaft, dass mehr und vor allem frühzeitige Einbindung wichtig ist, nahm der amtierende Rechtsausschuss-Vorsitzende Carsten Müller mit – Wessels‘ Kritik an der allzu schnellen Erhöhung der Rechtsmittelstreitwerte kam also an. Schließlich erfordert eine fundierte Stellungnahme auch Zeit, sich mit dem Gesetzentwurf auseinanderzusetzen – und obendrein arbeiten die Mitglieder der BRAKFachausschüsse ehrenamtlich. Müller betonte, dass man im Ausschuss die Zusammenarbeit mit der BRAK sehr schätze: Nicht umsonst greifen ganz unterschiedliche Fraktionen immer wieder auf ihre Expertise im Rahmen von Anhörungen zurück. Die praktisch fundierten Bewertungen seien enorm wichtig und hilfreich. Daher habe man sich etwa zum Online-Verfahren auch ausführlich in Einzelgesprächen ausgetauscht. Dr. Jochen Dimroth, ständiger Vertreter der Staatssekretärin im BMJV, bei seiner Rede Carsten Müller, amtierender Vorsitzender des Bundestags-Rechtsausschusses, bei seiner Rede

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