BRAK MAGAZIN 6/2025 4 AUF GUTE ZUSAMMENARBEIT! Der parlamentarische Abend der BRAK Dr. Tanja Nitschke, Mag. rer. publ., BRAK, Berlin „… und am 26. Januar wird Deutschland die Konvention zum Schutz des Anwaltsberufs in Straßburg zeichnen – im Beisein von BRAK und DAV.“ – Gelächter im Saal. Doch was ist an diesen Worten so lustig? Sie stammen von Dr. Johannes Dimroth, ständiger Vertreter der Staatssekretärin im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV). Er sprach beim parlamentarischen Abend der BRAK am 27.11.2025 an der Stelle der Ministerin, Dr. Stefanie Hubig, die wegen des kurzfristig für diesen Abend anberaumten Koalitionsausschusses hatte absagen müssen. Die Spannung, ob die Anwaltschaft in die Unterzeichnung der immerhin zu ihrem Schutz und unter ihrer langjährigen Mitarbeit aufgelegten Konvention des Europarates einbezogen wird, zog sich wie ein roter Faden durch den Abend – bis Dimroth schließlich, und obendrein mit Witz, Klarheit schuf. TRADITIONSREICHER ABEND – UNGEWOHNTER TERMIN Aber der Reihe nach: Der parlamentarische Abend hat seit Langem einen festen Platz im Kalender der BRAK. Traditionell findet er in der ersten Sitzungswoche des Bundestages statt und gibt einen Blick auf die wichtigen rechtspolitischen Themen, die im gerade begonnenen Jahr auf der Agenda stehen. Doch angesichts der Ende Februar 2025 stattfindenden Neuwahlen hätte dieser Termin wenig Sinn gemacht. Und so zierte den ehrwürdigen Treppenaufgang in der Deutschen Parlamentarischen Gesellschaft, für die BRAK und ihre Gäste aus Politik und Justizverwaltung ungewohnt, diesmal ein Weihnachtsbaum. Gekommen waren zahlreiche Mitglieder des Bundestags-Rechtsausschusses, nicht zuletzt dessen amtierender Vorsitzender Carsten Müller, der stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Prof. Dr. Günter Krings und der parlamentarische Geschäftsführer der SPD, Dr. Johannes Fechner. Zudem gaben sich eine Reihe hochrangiger Vertreterinnen und Vertreter des Bundesjustizministeriums die Ehre. ZUERST DIE ARBEIT Tradition ist auch, dass vor dem parlamentarischen Abend die Präsidentinnen und Präsidenten der Rechtsanwaltskammern und das BRAK-Präsidium zusammenkommen. Auf der Agenda der Präsidentenkonferenz stand u.a. die Forderung der BRAKHauptversammlung, in einem neuen Art. 19 V GG ein Grundrecht auf unabhängige anwaltliche Beratung zu verankern. Rheinland-Pfalz – dessen Justizminister Philipp Fernis ebenfalls Gast beim parlamentarischen Abend war – und Bremen brachten im November einen Entschließungsantrag dazu in den Bundesrat ein. Ein weiteres Thema war die Konvention zum Schutz des Anwaltsberufs. Die BRAK hatte sich dafür stark gemacht, dass auch Deutschland sie bald unterzeichnet. Ende November gab die Bundesregierung bekannt, dass die Zeichnung nun beschlossene Sache sei. Ob die Anwaltschaft zu dem Termin am 26.1.2025 eingeladen würde? Das war zunächst offen. ERFOLGREICHER EINSATZ FÜR SAMMELANDERKONTEN Die Präsidentenkonferenz brachte außerdem das System weiter voran, mit dem künftig anwaltliche Sammelanderkonten automatisiert geprüft werden sollen. Nachdem die Hauptversammlung im September die Weichen dafür gestellt hatte, konzipierte die BRAK ein System, das künftig die Konten entsprechend den Vorgaben des europäischen Common Reporting Standard (CRS) prüfen und veralle Fotos: Nils Roth/BRAK BRAK-Präsident Dr. Ulrich Wessels begrüßt die Gäste In der Deutschen Parlamentarischen Gesellschaft
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