BRAK-Magazin Ausgabe 5/2025

BRAK MAGAZIN 5/2025 9 ken und Konteninhaber sind im Gesetz zum automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten in Steuersachen (FKAustG) geregelt. Demnach müssten Banken anwaltliche Sammelanderkonten eigentlich als meldepflichtig behandeln, d.h. sie müssten bestimmte Informationen an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) übermitteln. Nach dem geänderten CRS/FATCA-Anwendungsschreiben des Bundesministeriums für Finanzen (BMF) gehören anwaltliche Sammelanderkonten gem. § 19 I Nr. 34 lit. g FKAustG seit dem 15.6.2022 nicht mehr zu den vom Standard ausgenommenen Konten, sondern unterliegen den umfangreichen Prüf- und Meldepflichten durch die Banken. Eine erneute Ausnahme von der Prüfpflicht kann das BMF nur dann gewähren, wenn Deutschland die Vorgaben der OECD erfüllt. Das BMF hatte die Prüfpflicht für die Banken in den letzten Jahren noch durch einen Nichtbeanstandungserlass ausgesetzt und diesen zunächst jährlich – zuletzt bis Ende 2025 – verlängert. Eine erneute Verlängerung über das Jahr 2025 hinaus wird das BMF mit Blick auf die OECD-Anforderungen allerdings nur dann gewähren, wenn bis November 2025 ein konkretes Konzept zur Prüfung der Sammelanderkonten durch die Rechtsanwaltskammern vorliegt. Aus diesem Grund hat sich die BRAK vehement dafür eingesetzt, dieses Problem zu beheben und gemeinsam mit dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, dem BMF und dem Bankenverband eine Lösung zu finden, um die von den Banken ausgehende Kündigungswelle zu stoppen. WEICHENSTELLUNG FÜR ERHALT VON SAMMELANDERKONTEN: AUTOMATISIERTE PRÜFUNG Auf der BRAK-Hauptversammlung am 19.9.2025 hat sich die große Mehrheit der Rechtsanwaltskammern für ein zentrales elektronisches System zur automatisierten Prüfung der Transaktionen auf Fremdgeldkonten ausgesprochen. Bei dem diskutierten Modell sollen bestimmte Transaktionsdaten auf Sammelanderkonten von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten von einem elektronischen System über eine Schnittstelle der Banken abgerufen werden. Meldet das System eine Auffälligkeit, werden die Daten an die regional zuständige Rechtsanwaltskammer zur weiteren Prüfung übermittelt. In gemeinsamen Gesprächen hatte der Bankenverband zuvor signalisiert, dass eine solche technische Lösung umsetzbar sei. Die BRAK ist nun beauftragt, ein rechtlich-organisatorisches Konzept für ein solches zentrales System zu erarbeiten und die Kosten hierfür zu ermitteln, um eine erneute Verlängerung des Nichtbeanstandungserlasses zu erreichen. In dieser Frist soll das automatisierte Prüfsystem rechtlich und technisch umgesetzt werden. Die Zeichen für einen dauerhaften Erhalt der Sammelanderkonten sind positiv, der Weg bis zur konkreten Umsetzung aber noch langwierig und die rechtlichen, technischen und berufspolitischen Anforderungen herausfordernd. Ein Versprechen dafür, dass Sammelanderkonten nicht von einzelnen Banken und womöglich doch auch aus betriebswirtschaftlichen Erwägungen heraus gekündigt werden, kann jedenfalls derzeit nicht gegeben werden. Foto: Pixabay

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