BRAK-Magazin Ausgabe 5/2025

BRAK MAGAZIN 5/2025 5 schaft hat es den Vorteil, dass ein Konflikt mit der eigenen Mandantschaft nicht in einem öffentlichen Prozess ausgetragen werden muss, was dem Ansehen schaden könnte. Allein die Tatsache, dass die Anwaltschaft ein unparteiisches Verfahren mit einem unabhängigen Schlichter anbietet, stärkt ihr Ansehen. Gerade bei Honorarforderungen ist Schlichtung eine elegante Lösung – doch in der Anwaltschaft scheint das Wissen darüber noch nicht so verbreitet zu sein … Das sehe ich genauso. Deshalb ist es auch Teil meiner Aufgabe, die Schlichtungsstelle in der Anwaltschaft bekannter zu machen und die Vorteile deutlicher herauszustellen. Kommen die meisten Fälle aus dem Bereich Honorar oder eher aus Schadensersatzforderungen? Beides kommt vor. Im Tätigkeitsbericht für das Jahr 2024 haben wir erstmals festgestellt, dass Streitigkeiten, die (auch) Schadensersatzansprüche betreffen, Gegenstand in über der Hälfte aller Schlichtungsverfahren waren. Wichtig ist: Wir üben keinen Druck auf Anwältinnen oder Anwälte aus, auf Honorare zu verzichten. Unsere Schlichtungsvorschläge beruhen auf einer seriösen rechtlichen Prüfung. Wo es Spielräume gibt, suchen wir nach Kompromissen. Gibt es auch Fälle, in denen Sie die Honorarforderung in voller Höhe bestätigen? Und wie reagieren Mandantinnen und Mandanten darauf? Ja, das gibt es. Für viele ist es hilfreich, dass eine unabhängige Stelle prüft und bestätigt, dass die Forderung berechtigt ist. Anwältinnen und Anwälte wiederum können sicher sein, dass ihre Teilnahme am Verfahren nicht automatisch bedeutet, Honorar zu verlieren. Haben Sie aktuelle Zahlen zu den Entwicklungen? Die Zahlen steigen spürbar. Vor allem im Jahr 2025 sehen wir einen erheblichen Anstieg der Schlichtungsanträge. Wenn sich der Trend fortsetzt, könnte es bis Jahresende etwa 25 % mehr Verfahren geben als 2024. Woran liegt das? Möglich ist, dass digitale Technologien und auch KIbasierte Plattformen dazu beitragen, dass Ratsuchende schneller den Weg zur Schlichtungsstelle finden. Wir gehen der Frage im nächsten Tätigkeitsbericht nach. Positiv ist: Je mehr Anträge eingehen, desto deutlicher zeigt sich, dass unsere Arbeit angenommen wird. Gleichzeitig steigt aber auch die Arbeitsbelastung enorm. Dank des Einsatzes unserer Mitarbeitenden schaffen wir es dennoch, die Verfahren deutlich schneller abzuschließen als die Gerichte. Allein die Tatsache, dass die Anwaltschaft ein unparteiisches Verfahren mit einem unabhängigen Schlichter anbietet, stärkt ihr Ansehen. Die Schlichtungsstelle bietet seit einiger Zeit die Möglichkeit, Anträge digital einzureichen. Ist das ein relevanter Faktor? Das ist außerordentlich positiv zu bewerten. Die Schlichtungsstelle ist in der Digitalisierung sehr viel weiter als viele andere Institutionen in Deutschland. Ohne diesen Schritt wäre das Arbeitsaufkommen gar nicht mehr zu bewältigen. Natürlich führt die Digitalisierung auch dazu, dass die Akten dadurch „dicker“ werden – sofern man diesen Begriff im digitalen Zeitalter überhaupt noch verwenden mag: Die Parteien schildern umfangreichere Sachverhalte und reichen mehr Material ein. Aber insgesamt überwiegen die Vorteile: Die Verfahren werden beschleunigt und effizienter. Spielt auch der Kostenaspekt eine Rolle? Ja, eindeutig. Für die Mandantschaft wie für die Anwaltschaft ist das Verfahren kostenfrei, es gibt kein Kostenrisiko wie im Gerichtsverfahren. Gleichzeitig ermöglicht die Schlichtung eine endgültige Befriedung des Konflikts, ohne dass eine staatliche Entscheidung nötig wird. Damit bewegen Sie sich gegenläufig zum Trend in der Ziviljustiz – dort sinken die Eingangszahlen. Wie kommt das? Eine abschließende Erklärung haben wir noch nicht. Aber es spricht einiges dafür, dass die Vorteile der Schlichtung zunehmend ins Bewusstsein vor allem der Mandantinnen und Mandanten rücken. Das Verfahren ist kostenfrei, unbürokratisch, unparteiisch und bietet die Chance auf eine befriedende Lösung – und zwar in einem Rahmen, der von beiden Seiten besser akzeptiert wird als ein gerichtliches Urteil. Welche Rückmeldungen erhalten Sie von den Beteiligten – also sowohl aus der Anwaltschaft als auch von Mandantinnen und Mandanten? Es gibt sowohl positive als auch kritische Rückmeldungen. Naturgemäß äußern sich Unzufriedene eher als Zufriedene. Konstruktive Kritik greifen wir aber gerne auf und prüfen, ob wir Abläufe oder Prozesse verbessern können. In rund 8,5 % der Fälle verweigert eine Seite die Teilnahme. Wie gehen Sie mit solchen Fällen um? Zunächst einmal ist die Quote von 8,5 % erfreulich niedrig – das ist ein sehr gutes Ergebnis. In diesen

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