BRAK MAGAZIN 5/2025 18 DAI AKTUELL Systematik des Ausweisungsrechts mit einem Überblick zu Beratungs- und Handlungsoptionen Rechtsanwalt und Fachanwalt für Migrationsrecht Prof. Dr. Stephan Hocks, Lehrbeauftragter an der Universität Gießen, Vorsitzender des BRAK-Ausschusses Migrationsrecht, Frankfurt am Main Die Ausweisung ist das schärfste Instrument, das die Ausländerbehörde gegenüber einem Ausländer hat. Selbst unbefristet bestehende Aufenthaltsrechte können mit der Ausweisung auch noch nach vielen Jahren des Aufenthalts effektiv beendet werden. Die Rechtfertigung dieser Maßnahme liegt in der Gefahrenabwehr, der die Ausländerbehörde als Polizeibehörde – hier klingt das alte Wort von der Ausländer- oder Fremdenpolizei an – verschrieben ist. Der Grund für Ausweisungen liegt damit im Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung. Zumeist ist es die vorangegangene Delinquenz eines Ausländers mit einer strafgerichtlichen Verurteilung, die bei der Behörde zu einer Ausweisungsverfügung führt. Für die betroffenen Mandanten ist diese Reaktion des Staates dabei oft wenig verständlich, weil ihnen mit der Strafe und deren Verbüßung das durch eine Straftat Geschehene eigentlich als gesühnt erscheint und sie auf diese aufenthaltsrechtlichen Folgen nicht recht vorbereitet sind. In den Ausweisungsbescheiden ist dann folglich auch viel von der Wiederholungsgefahr (Spezialprävention) zu lesen, die von dem Ausländer herrührt und die nur durch seine Entfernung aus dem Bundesgebiet zu bannen ist. Es geht aber auch um die Abwägung öffentlicher Ausweisungsinteressen mit dem individuellem Bleiberecht. Seit der Reform des Ausweisungsrechts und ihrem Inkrafttreten 2016 ist hier von der Behörde eine offene Abwägung verlangt, die auf keinen Fall schematisch sein soll und die nur dann zu einer rechtmäßigen Ausweisung führt, wenn das Ausweisungsinteresse nach einer Abwägung, die vollständig verwaltungsgerichtlich überprüfbar ist, überwiegt. Das alles macht die Schwierigkeit und Besonderheit eines ausweisungsrechtlichen Mandats aus. Für die Mandanten geht es um viel, man denke an Menschen, die den größten Teil ihres Lebens in der Bundesrepublik verbracht haben und nun vor einer Ausweisung stehen. Für Anwältinnen und Anwälte verlangt das einen umfangreichen Sachvortrag zur Person des Mandanten und seinem familiären und beruflichen Umfeld. Das Fehlen einer Gefahrenprognose und die Bleiberechte müssen herausgearbeitet werden, die Kriterien von Gesetz und Rechtsprechung – bis hin zu der Rechtsprechung des BVerfG und des EGMR – sind hier zu beachten. Auch die öffentliche Diskussion von Kriminalität und Migration schafft eine besondere Situation, die in die Fallbearbeitung und die Kommunikation mit Gericht und Behörde hineinwirken kann. Fremd macht die Materie des Ausweisungsrechts für Migrationsrechtler oft der Umstand, dass es viel auf Straf- und Strafvollzugsrecht ankommt. Kenntnisse über den Ablauf von Strafhaft, Vollzug und Lockerung oder über Suchtmittelentzug und Suchttherapien sind unverzichtbar. Schließlich führen diese Fälle mit der Frage nach dem effektiven Rechtsschutz, der häufig auch Eilrechtsschutz ist, zu den immer wieder diskutierten – nicht aber unbedingt gelösten – Problemen des Verwaltungsprozessrechts. Das Ausweisungsrecht ist aus diesen Gründen innerhalb des Verwaltungs- und Migrationsrechts ein Sonderbereich, der aber aufgrund der vielseitigen Anforderungen Raum für interessante anwaltliche Tätigkeit bietet. AKTUELLE BRENNPUNKTE DES MIGRATIONSRECHTS (33246792) Referent: Prof. Dr. Stephan Hocks, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Migrationsrecht, Lehrbeauftragter an der Universität Gießen, Vorsitzender des Ausschusses Asyl- und Ausländerrecht bei der Bundesrechtsanwaltskammer Live-Stream via DAI eLearning Center, 02.12.2025, 13:30–19:00 Uhr, 5,0 Zeitstunden – mit Bescheinigung nach § 15 FAO Informationen und Anmeldungen: Deutsches Anwaltsinstitut e. V. Tel.: 0234 97064-0; Fax: 0234 703507 E-Mail: info@anwaltsinstitut.de www.anwaltsinstitut.de
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