BRAK-Magazin Ausgabe 5/2025

BEA – DAS BESONDERE ELEKTRONISCHE ANWALTSPOSTFACH Bye bye, cyberJack Secoder! Warum Sie nur mit einem aktuellen Kartenlesegerät Ihr beA weiter nutzen können Rechtsanwältin Dr. Tanja Nitschke, Mag. rer. publ., BRAK, Berlin Die Sicherheitstechnik entwickelt sich ständig weiter – und macht auch vor Kartenlesegeräten nicht Halt. Weil aktuelle Sicherheitsanforderungen darauf nicht mehr abbildbar sind, wird ab Ende 2025 ein in vielen Kanzleien eingesetzter Kartenleser vom beA-System nicht mehr unterstützt. Wie Sie erkennen, ob Ihr Gerät betroffen ist, und was zu tun ist, damit Sie weiterhin Ihr beA nutzen können, erläutert dieser Beitrag. Voraussichtlich ab Ende November 2025 wird die im besonderen elektronischen Anwaltspostfach (beA) zur Ansteuerung der Kartenlesegeräte eingesetzte Standardsoftware das Kartenlesegerät cyberJack secoder der Firma REINER SCT nicht mehr unterstützen. Das Gerät kann dann für das Arbeiten im beA nicht mehr genutzt werden. Grund für die Abkündigung ist, dass die Firma REINER SCT bereits vor einiger Zeit den Support für dieses Gerät eingestellt hat. Es wurde in der Einführungsphase des beA zwischen 2015 und 2017 hergestellt, seine Nutzung ist unter Anwältinnen und Anwälten relativ weit verbreitet. Die neuesten Sicherheitsanforderungen lassen sich darauf jedoch nicht mehr abbilden. Dies trifft auch auf weitere ältere Kartenlesegeräte zu, die ebenfalls vom Hersteller abgekündigt wurden. Ist mein Kartenleser betroffen? Sollten Sie einen Kartenleser der Firma Reiner nutzen, können Sie in der Regel am Typenschild auf der Rückseite erkennen, um welches Gerät es sich handelt. Zudem wird der Modellname auch im Display des Kartenlesers angezeigt, wenn er am Rechner angeschlossen wird. Aber Obacht: „Secoder“ ist kein eindeutiger Modellname, sondern bezeichnet die im Gerät eingesetzte Software. Diese wird auch in aktuellen und weiterhin mit dem beA funktionierenden Kartenlesern genutzt, die deshalb ebenfalls „Secoder“ als Teil ihres Modellnamens haben können. Das Datenblatt des Geräts enthält eine ausführliche Beschreibung. Weitere Erläuterungen, wie Sie erkennen können, welches Kartenlesegerät Sie im Einsatz haben, finden Sie im beA-Anwenderhandbuch. Ist der cyberJack Secoder jetzt noch nutzbar? Zum aktuellen Zeitpunkt ist der cyberJack Secoder noch mit dem beA verwendbar. Der Hersteller stellt auch noch Aktualisierungen der Treibersoftware zur Verfügung. Aber eben nur noch bis Ende November – daher müssen Sie handeln! Welche Möglichkeiten gibt es? Um Einschränkungen beim Zugriff auf Ihr beA zu vermeiden, tauschen Sie Ihr abgekündigtes Kartenlesegerät bitte frühzeitig gegen ein aktuelles Gerät aus. Im beA-Anwenderhandbuch sind alle unterstützten Geräte aufgelistet. Sie können darüber hinaus auch ein Softwarezertifikat bei der Zertifizierungsstelle der Bundesnotarkammer bestellen, über das Sie auch ohne Verwendung eines Kartenlesegeräts auf das beA-System und die mobile beA-App zugreifen können. Bitte beachten Sie aber, dass für einige Aktivitäten – z.B. die Erstregistrierung oder die Vergabe von Berechtigungen – die Anmeldung mittels einer beA-Karte erforderlich ist. Das Softwarezertifikat reicht hierzu nicht aus. Sie brauchen Unterstützung? • Alle unterstützten Kartenlesegeräte finden Sie im beA-Anwenderhandbuch. • Bezugsquellen für Kartenlesegeräte sind neben den Websites der Hersteller solcher Geräte auch OnlineMarktplätze, der Elektronikfachhandel sowie die Zertifizierungsstelle der Bundesnotarkammer. • Möchten Sie speziell Geräte der Firma Reiner SCT weiterbenutzen, finden Sie diese auf der Website desHerstellers sowie ergänzende Informationen dazu in dessen Supportportal. • Bei Fragen zum beA wenden Sie sich per E-Mail (servicedesk@beasupport.de) oder telefonisch (030 21787017) an den beA-Anwendersupport.

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