BRAK-Magazin Ausgabe 04/2025

BRAK MAGAZIN 4/2025 5 Anwältinnen und Anwälte würden durch ihr Eintreten für Gerechtigkeit und die Aufdeckung von Fehlverhalten schnell zur Zielscheibe. Es sei sehr wichtig, dass auch auf EU-Ebene bereits bestehende Instrumente nun durch einen anwaltsspezifischen rechtlichen Rahmen mit konkreten Schutzmechanismen ergänzt werden. Insofern sei die Konvention ein Meilenstein zur Absicherung der Anwaltschaft und damit ein wesentlicher Beitrag zum Schutz der Rechtsstaatlichkeit insgesamt. DIE KONVENTION AUS UNTERSCHIEDLICHEN PERSPEKTIVEN In zwei nachfolgenden Diskussionspanels kamen zunächst Staatenvertreter zu Wort. So legten Eral Knight, Head of Private International Law Negotiations and International Relations aus dem britischen Justizminsterium, Petr Válek, tschechischer Botschafter beim Europarat, sowie Dr. Christoph Henrichs, Referatsleiter im Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz, die Sicht Ihrer Heimatstaaten auf die Unterzeichnung und Ratifizierung der Konvention dar. Sie berichteten zugleich über die Erarbeitung und den Verhandlungen zur Konvention, bei denen sie jeweils tragende Rollen gespielt hatten. Im zweiten Panel gewährten hochrangige Vertreter der Anwaltschaft aus England, Tschechien, den Niederlanden und Deutschland Einblicke in aktuelle praktische Herausforderungen in ihren jeweiligen Staaten. In der Diskussion kristallisierte sich heraus, dass sowohl Angriffe auf die Anwaltschaft von privater als auch von staatlicher Seite die Erforderlichkeit der neuen Konvention unterstrichen. In den an die Panels anschließenden Fragerunden diskutierten die Gäste mit den Podiumsteilnehmern. Der Austausch wurde sodann im Garten des Anwesens bei einem Empfang fortgesetzt, in dem der sommerliche Abend ausklang. DIE ZUKUNFT DER KONVENTION Es bleibt abzuwarten, wann weitere Staaten die Konvention unterzeichnen und wann die ersten Ratifikationsurkunden beim Europarat hinterlegt werden. Etwa drei Monate, nachdem die ersten acht Staaten – darunter mindestens sechs Mitgliedstaaten des Europarats – die Konvention ratifiziert haben, tritt das Abkommen in Kraft. Experten rechnen damit, dass dies gegen Ende 2026 der Fall sein könnte. Dabei steht für EU-Mitgliedstaaten auch noch die Kompetenzabgrenzung zur EU im Raum. Die EU kann auch selbst der Konvention beitreten, wobei die politischen Prozesse auf dem Weg dahin erhebliche Zeit in Anspruch nehmen könnten. Sobald die Konvention in Kraft getreten ist, werden die im Abkommen vorgesehenen Gremien – namentlich ein Komitee der Vertragsparteien und eine Expertengruppe zur Überwachung der Einhaltung der Konvention – sukzessive konstituiert werden. Zugleich wird dann auch der Beitritt von Staaten möglich, die nicht Mitglied des Europarats sind und auch nicht schon in die Erarbeitung der Konvention eingebunden waren. Die BRAK steht mit einigen internationalen Partnern, die bereits jetzt Interesse bekundet haben, im Austausch. Die BRAK wird sich – gemeinsam mit ihren europäischen Partnerorganisationen und dem Europarat –auch in Zukunft mit Nachdruck dafür einsetzen, dass die Konvention von Deutschland, aber auch anderen Staaten in Europa und der Welt unterzeichnet, ratifiziert und ordnungsgemäß um- und durchgesetzt wird. Zugleich wird sie weiterhin daran arbeiten, dass die Konvention auch bei Rechtsanwendern und politischen Entscheidungsträgern bekannter wird, um den Schutz der Anwaltschaft als Grundpfeiler des Rechtsstaats bestmöglich zu gewährleisten. Foto: Astrid Gamisch Europaparlaments-Vizepräsidentin Dr. Katharina Barley bei ihrem Impulsvortrag

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