BRAK-Magazin Ausgabe 04/2025

BRAK MAGAZIN 4/2025 4 VERANSTALTUNG ZUR NEUEN KONVENTION ZUM SCHUTZ DER ANWALTSCHAFT Ass. jur. Frederic Boog, LL.M., und Ass. jur. Sarah Pratscher, BRAK, Brüssel Die BRAK hat, gemeinsam mit dem Bar Council of England and Wales, der tschechischen Anwaltskammer und dem Deutschen Anwaltverein am 23. Juni 2025 eine Veranstaltung in Brüssel zur neuen Konvention des Europarats zum Schutz des Rechtsanwaltsberufs organisiert. Dieses erste völkerrechtlich verbindliche Abkommen zum Schutz der Anwaltschaft ist auch Frucht der jahrelangen Arbeit der BRAK. EIN FEIERLICHER ANLASS Anlass der feierlichen Veranstaltung mit dem Titel „Protecting Lawyers, Upholding the Rule of Law – The New Council of Europe Convention“ in der Repräsentanz der Stadt Prag in Brüssel war die Annahme des Konventionstexts am 12.3.2025 in Luxemburg durch das Ministerkomitee des Europarats. Der Annahme war ein jahrelanger politischer Prozess zur Frage, ob ein solches verbindliches Rechtsinstrument geschaffen werden soll, und eine mehrjährige Erarbeitungsphase vorangegangen. Die BRAK hatte sich, gemeinsam mit ihren europäischen Partnern, intensiv eingebracht. Am 13. und 14.5.2025 wurde die Konvention im Rahmen der 134. Sitzung des Ministerkomitees des Europarats von den ersten 17 Staaten unterzeichnet, Bulgarien folgte als 18. Staat am 4.7.2025. Die englischsprachige Veranstaltung sollte u.a. auf die neue Konvention in Brüssel aufmerksam machen und zu ihrer raschen Unterzeichnung und Ratifizierung auch durch weitere Staaten auffordern. Auch die Bundesrepublik Deutschland hat bisher nicht unterzeichnet. DIE ANWALTSCHAFT UNTER DRUCK BRAK-Vizepräsident Dr. Christian Lemke unterstrich in seiner Begrüßungsrede vor etwa 70 Gästen die Bedeutung der Konvention für einen besseren Schutz der Anwaltschaft als essenziellen Teil des demokratischen Rechtsstaats. Er nahm dabei u.a. auf aktuelle Entwicklungen Bezug, in denen Anwältinnen und Anwälte samt ihrer Anwaltsorganisationen von staatlicher Seite bedroht würden. So sei zu beobachten, wie der US-Präsident u.a. durch den Entzug von Sicherheitsfreigaben, Zugangsberechtigungen und öffentlicher Mittel zahlreiche Anwältinnen und Anwälte, Anwaltskanzleien sowie die American Bar Association massiv unter Druck setze und in ihrer Tätigkeit einschränke. Auch in der Türkei sei die Anwaltschaft staatlichen Angriffen ausgesetzt, wie sich an der willkürlichen Absetzung des Istanbuler Kammervorstands und der Einleitung von Strafverfahren gegen seine Mitglieder zeige. DER SCHUTZ JENER, DIE ANDERE SCHÜTZEN Auch Bjørn Berge, Vize-Generalsekretär des Europarats, ging in einer kurzen Videonachricht an die Teilnehmenden der Veranstaltung auf die fundamental wichtige Rolle und die vielerorts schwierige Situation der Anwaltschaft ein. Es seien Anwältinnen und Anwälte, die – oft wenig sichtbar und teils unter schwierigen Bedingungen – mit ihrer alltäglichen Arbeit dem Recht Geltung verschafften, Menschen eine Stimme gäben und damit Gerechtigkeit erst möglich machten: „There can be no justice without lawyers. And without justice, how can there be a democracy?“ Es sei daher an der Zeit jene zu schützen und zu verteidigen, die andere schützten und zu ihrem Recht verhülfen – und oft gerade deshalb Ziel von Angriffen würden. EIN MEILENSTEIN FÜR DEN SCHUTZ DER RECHTSSTAATLICHKEIT In Ihrem Impulsvortrag lenkte nun Dr. Katarina Barley, Vizepräsidentin des Europarlaments, den Fokus zunächst auf die besondere Rolle der Anwaltschaft im Rechtsstaat. Sie habe ihr ganzes Leben dem Schutz der Rechtsstaatlichkeit gewidmet. Auch aus ihrer früheren Tätigkeit als Anwältin wisse sie, dass der Rechtsstaat nicht „self-executing“ sei, sondern von Menschen durchgesetzt und geschützt werden müsse. Dabei machte sie auf die Bedrohungslage, in welcher sich viele Anwältinnen und Anwälte befänden, aufmerksam. Unter anderem unter Bezugnahme auf einen Bericht des ehemaligen UN-Sonderberichterstatters für die Unabhängigkeit von Richtern und Anwälten, Diego García-Sayán, sowie auf eine aktuelle, im Rahmen des Rats der Europäischen Anwaltschaften (CCBE) auch unter Beteiligung der BRAK durchgeführte Studie zu Angriffen auf Anwältinnen und Anwälte arbeitete sie die Situation der Anwaltschaft heraus. Eine große Zahl der in der Studie befragten Anwältinnen und Anwälte habe innerhalb der letzten zwei bis drei Jahre Angriffe mit teils erheblichen Auswirkungen erlebt. Es sei alarmierend, dass vor diesem Hintergrund zahlreiche befragte Anwältinnen und Anwälte darüber nachdächten, den Beruf zu verlassen. Umso mehr sei es zu begrüßen, dass die Konvention die staatliche Verpflichtung zu konkreten Schutzmaßnahmen vorsehe. Denn gerade

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