BRAK-Magazin Ausgabe 04/2025

BRAK MAGAZIN 4/2025 13 MOTIVIEREN STATT KONTROLLIEREN So gelingt Führung in der Kanzlei Rechtsanwältin Dr. Anja Schäfer, Karriere-Coach für Jurist:innen, Berlin Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Kanzlei wollen nicht nur wissen, dass sie ihre Aufgaben korrekt erledigt haben – sie erwarten auch eine Rückmeldung von Ihnen als Führungskraft. Dies gilt für anwaltliches wie nicht-anwaltliches Personal gleichermaßen. Gerade bei wichtigen, umfangreichen, komplizierten oder besonders sorgfältig zu erledigenden Aufgaben wird Feedback erwartet. Auch bei Routinearbeiten sollten Sie in angemessenen Abständen Rückmeldung zur Arbeitsqualität geben – ohne jeden Schritt einzeln zu kontrollieren. „NICHT GESCHIMPFT“ GILT KEINESFALLS ALS LOB Was häufig unterschätzt wird: Motivation muss nicht nur aufgebaut, sondern auch aufrechterhalten werden. Ohne regelmäßiges Feedback entsteht schnell das Gefühl mangelnder Wertschätzung. Ein einmal jährlich stattfindendes Gespräch reicht dafür nicht aus. Fehlendes Feedback kann gravierende Folgen haben: Aufgaben werden als weniger relevant wahrgenommen, Engagement und Sorgfalt sinken. Die verlorene Motivation wiederherzustellen, kostet mehr Energie, als sie kontinuierlich aufrechtzuerhalten – meist genügen schon gelegentliche positive Rückmeldungen von Ihnen als Führungskraft. FEEDBACK, DAS WIRKT: BEGRÜNDETES LOB UND KONSTRUKTIVE KRITIK Wurde eine Aufgabe überdurchschnittlich oder besonders zügig erledigt? Dann sollten Sie das anerkennen – aber ehrlich. Es kommt nicht darauf an, was Sie eigentlich meinen. Vielmehr muss Ihr Feedback so formuliert sein, dass es beim Gegenüber auch als Lob ankommt. Aussagen wie „Das ist gar nicht so schlecht“ wirken eher demotivierend. Sagen Sie stattdessen konkret und positiv: „Das haben Sie gut gemacht!“ Auch Kritik sollte konstruktiv sein. Weisen Sie auf Mängel so hin, dass daraus eine Lernerfahrung werden kann. Negatives Feedback darf keine Abrechnung sein, sondern sollte als Hilfestellung wahrgenommen werden. KONTROLLE IST NICHT GLEICH KONTROLLE: DREI TIPPS FÜR MOTIVIERENDE MITARBEITENDENKONTROLLE Sie wollen durch Kontrolle Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nicht verärgern, sondern motivieren? Mit diesen drei Tipps gelingt es. Tipp 1: Kontrolle mit Ziel Kontrolle darf kein Selbstzweck sein. Sie sollte stets dem Kanzleierfolg dienen – sei es durch das Einhalten von Fristen (Sachziele) oder durch teamorientiertes Verhalten (Humanziele). Tipp 2: Kontrolle mit Ankündigung Unangekündigte Überprüfungen wirken verunsichernd und erhöhen das Fehlerpotenzial. Vereinbarte, begründete Kontrollen hingegen schaffen Vertrauen und ermöglichen Selbstkontrolle. Ist eine vorherige Ankündigung (z.B. bei Kontakt mit Mandantinnen und Mandanten) nicht möglich, sollten zumindest Art und Ziel der Kontrolle für die betroffene Person transparent und nachvollziehbar sein. Tipp 3: Kontrolle mit Maß Vermeiden Sie Prinzipienreiterei. Wenn Sie eigenverantwortlich denkende und proaktiv handelnde Mitarbeitende möchten, dann beschränken Sie die Kontrolle auf das Wesentliche. Nur so fördern Sie im Interesse einer am Gesamtergebnis orientierten Arbeitsweise Ergebnisorientierung und Selbstverantwortung. FAZIT: ERFOLGREICHES FÜHREN HEISST MOTIVIEREN – DURCH FEEDBACK UND VERTRAUEN Ihr Ziel als Führungskraft sollte eine konstruktive Fehlerkultur sein. Kontrolle dient nicht der Fehlersuche, sondern der Bestätigung guter Leistungen. Zeigen Sie Wertschätzung für überdurchschnittliche Ergebnisse und bewerten Sie Fehler sachlich – nach ihren tatsächlichen Folgen. So schaffen Sie als Anwältin oder Anwalt eine motivierende Atmosphäre in Ihrer Kanzlei, in der sich Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nicht kontrolliert fühlen, sondern anerkannt. Foto: Art of Ngu/shutterstock.com

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