BRAK-Magazin Ausgabe 3/2025

BRAK MAGAZIN 3/2025 18 DAI AKTUELL Aktuelle Rechtsprechung zum Wettbewerbsrecht im Internet Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht sowie für Urheber- und Medienrecht Dr. Christoph Rempe, Bielefeld Die fortschreitende Digitalisierung und die dynamische Entwicklung neuer Marketingformen stellen Unternehmen wie Gerichte regelmäßig vor neue Herausforderungen. In den letzten Jahren haben sich neben dem Dauerbrenner Informationspflichten im E-Commerce einschließlich Preisangaben mehrere neue Schwerpunkte herauskristallisiert: Greenwashing, Werbung durch Influencer und virales Marketing. Onlinehändler müssen eine Vielzahl an Informationspflichten erfüllen, z.B. zum Anbieter, zum Widerrufsrecht, zu Versandkosten sowie zu wesentlichen Produkteigenschaften. Die Rechtsprechung legt hier Wert auf Verständlichkeit und Sichtbarkeit. Auch AGB müssen leicht zugänglich und verständlich formuliert sein, um den Anforderungen an Transparenz zu genügen. Dazu gibt es eine breite Kasuistik und immer wieder aktuelle Entscheidungen, die beachtet werden sollten. Nach deren Novellierung beschäftigte die Preisangabenverordnung die Gerichte. Insbesondere im Fokus stand die Verpflichtung des Händlers zur Nennung des Bestpreises der letzten 30 Tage bei Werbung mit einer Preisreduktion. Hierzu hat sich auch der EuGH zu Wort gemeldet (Urt. v. 26.9.2024 – C-330/23). Transparente Preisangaben sind essenziell für einen fairen Wettbewerb. Auch irreführende Preisvergleiche, etwa durch Angabe eines „Statt“- Preises ohne nachvollziehbare Referenz oder durch Streichpreise, die sich auf nie ernsthaft verlangte unverbindliche Preisempfehlungen beziehen, wurden als unlauter eingestuft. Ein besonders aktueller Streitpunkt ist das sog. Greenwashing – die Bewerbung von Produkten als umweltfreundlich oder nachhaltig ohne ausreichende Nachweise. Gerichte fordern zunehmend eine objektive Überprüfbarkeit solcher Aussagen. Unklare oder suggestive Umweltversprechen können als irreführende geschäftliche Handlung gem. § 5 UWG gewertet werden. So urteilte nun der BGH zu der Frage, wann ein Unternehmen mit der Bezeichnung „klimaneutral“ werben darf und wann diese Werbung irreführend ist (BGH, Urt. v. 27.6.2024 – I ZR 98/23, GRUR 2024, 1122 – klimaneutral). Auch die Kennzeichnungspflicht von Werbung durch Influencer in sozialen Medien wurde in den vergangenen Jahren mehrfach gerichtlich überprüft. Der BGH stellte 2021 klar, dass eine Kennzeichnung als Werbung erforderlich ist, wenn ein Posting kommerziell ist, etwa bei Gegenleistung durch ein Unternehmen oder einem werblichen Überschuss (BGH, Urt. v. 9.9.2021 – I ZR 90/20 – Influencer I). Reine Produktempfehlungen ohne Entgelt und ohne werblichen Überschuss sind hingegen in der Regel nicht als Werbung zu kennzeichnen. Immer mehr im Fokus steht auch das sog. virale Marketing. Doch auch hier gelten die Regeln des Wettbewerbsrechts. Besonders problematisch wird es, wenn Unternehmen gezielt gefälschte Bewertungen oder„versteckte“ Werbung in sozialen Netzwerken verbreiten. Die Verwendung von vermeintlich authentischen Nutzerbewertungen durch das werbende Unternehmen ist regelmäßig als irreführend und somit wettbewerbswidrig einzustufen. Die Abgrenzung zwischen zulässiger Nutzerkommunikation und unlauterer Werbung bleibt eine rechtliche Grauzone. Die aktuelle Rechtsprechung zeigt, dass Gerichte zunehmend Wert auf Transparenz, Nachvollziehbarkeit und Verbraucherschutz im Online-Wettbewerb legen. Unternehmen sind gut beraten, Preisangaben korrekt zu gestalten, Informationspflichten umfassend zu erfüllen, Nachhaltigkeitsversprechen belegbar zu machen und Werbung klar zu kennzeichnen. AKTUELLE RECHTSPRECHUNG ZUM WETTBEWERBSRECHT IM INTERNET (2024644) Referent: Dr. Christoph Rempe, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Informationstechnologierecht, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Bielefeld Live-Stream via DAI eLearning Center, 19.11.2025, 13:30 – 19:00 Uhr, 5,0 Zeitstunden – mit Bescheinigung nach § 15 FAO Informationen und Anmeldungen: Deutsches Anwaltsinstitut e. V. Tel.: 0234 97064-0; Fax: 0234 703507 E-Mail: info@anwaltsinstitut.de www.anwaltsinstitut.de

RkJQdWJsaXNoZXIy ODUyNDI0