BRAK MAGAZIN 2/2025 8 EFFEKTIVE GELDWÄSCHEBEKÄMPFUNG: PFLICHTEN VERSCHÄRFT UND AUFSICHT IM WANDEL Was bringt die Zukunft? Die Anwaltschaft im Fokus und in der Pflicht Rechtsanwalt Christian Bluhm, BRAK, Berlin Seit der letzten Prüfung Deutschlands durch die Financial Action Task Force (FATF) im Jahr 2021 ist klar, wo die Anwaltschaft im Augenblick beim Thema Geldwäscheprävention- und Bekämpfung steht und welche Mängel bis zur nächsten Prüfung nach Erwartung der internationalen Prüfer abzuarbeiten sind. Der Prüfungsbericht der FATF (Mutual Evaluation Report), der im August 2022 veröffentlicht wurde, bescheinigte der Anwaltschaft zwar eine deutliche Verbesserung gegenüber der vorvergangenen Prüfung im Jahr 2010 und ein verbessertes Risikobewusstsein und -verständnis für die Gefahren der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung. Er zeigte aber auch noch einige Mängel auf, die nach Erwartung der Prüfer zu beheben sind. Im Prüfungsbericht wird u.a. bemängelt, die Anwaltschaft – habe zwar ein besseres Risikobewusstsein und -verständnis für die Gefahren der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung z.B. bei Immobiliengeschäften; in vielen anderen risikobehafteten Bereichen sei dieses aber noch nicht so gut ausgeprägt; Prüfungen erfolgten oft zu schematisch und zu wenig risikobasiert, – habe häufig noch Probleme damit, überhaupt zu erkennen, dass sie Verpflichtete nach § 2 I 1 Nr. 10 GwG sind und dann präventive Pflichten zu erfüllen haben, weil sich vielfach Auslegungsfragen stellen und Rechtsanwälte auch nicht – wie z.B. Steuerberater und Wirtschaftsprüfer – per se Verpflichtete sind, – gebe zu wenig Verdachtsmeldungen gem. § 43 GwG ab, weil es oft noch Unsicherheiten oder Unklarheiten gebe im Zusammenhang mit der anwaltlichen Verschwiegenheitsverpflichtung und darüber, wann gemeldet werden muss. Die Anwaltskammern, die die Geldwäscheaufsicht über ihre Mitglieder führen (§§ 50 Nr. 3, 51 I GwG), würden – zu wenig Personal für die Geldwäscheaufsicht bereitstellen (dieser Vorwurf betraf alle Aufsichten in Nichtfinanzsektor), – zu wenige Sanktionen und Bußgelder bei GwGVerstößen verhängen und – zu wenig von berufsrechtlichen Sanktionen – wie z.B. dem Widerruf der Zulassung – Gebrauch machen und auch zu wenig Straftäter aus dem Verkehr ziehen. WARUM IST DAS, WAS DIE FATF SAGT, SO WICHTIG FÜR DIE ANWALTSCHAFT? Die FATF, der auch Deutschland als Mitgliedstaat angehört, ist das führende internationale Gremium zur Geldwäschebekämpfung und Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung. Sie wurde 1989 mit Sitz in Paris gegründet und hat seither über 40 Handlungsempfehlungen (Recommendations) veröffentlicht, die auch unmittelbar für die Anwaltschaft gelten. Deutschland hat sich zur Umsetzung dieser Handlungsempfehlungen verpflichtet. Ein von der FATF auf Grundlage der Handlungsempfehlungen für die Anwaltschaft veröffentlichter Leitfaden ist z.B. die Guidance for a risk based approach for legal professionals. NACH DER PRÜFUNG IST VOR DER PRÜFUNG FATF-Prüfungen finden etwa alle zehn Jahre statt, ggf. auch in kürzeren Intervallen. Die letzte Prüfung hatte sich aufgrund der Corona-Pandemie verschoben, sodass mit der nächsten Prüfung noch in diesem Jahrzehnt zu rechnen ist. Prüfungen einschließlich schriftlicher Einreichungen der Mitgliedstaaten bis zum On-Site-Visit der Prüfer dauern durchschnittlich zwei Jahre, sodass die ersten Vorbereitungen dafür schon in absehbarer Zeit beginnen könnten. Dann heißt es zu resümieren, was seit der letzten Prüfung verbessert worden ist und wo es immer noch Baustellen gibt. Der Druck auf die Anwaltschaft ist jedenfalls groß und die Zeit ist schon jetzt knapp bemessen. Foto: kirill_makarov/shutterstock.com
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