BRAK-Magazin Ausgabe 2/2025

BRAK MAGAZIN 2/2025 15 lerdings für die Dauer des Adjudikationsverfahrens suspendiert ist. Nach einer in der Verfahrensordnung der DIS repräsentierten Auffassung ist die Adjudikationsentscheidung kein Titel i.S.d. § 1055 ZPO, der durch gerichtliche Entscheidung für vollstreckbar erklärt werden könnte (§ 1061 ZPO). Ihre Durchsetzung wird mittelbar erzwungen, weil die Nichtbefolgung der Entscheidung kraft vertraglicher Vereinbarung der Parteien eine schwere Verletzung vertraglicher Pflichten darstellt, die regelmäßig mit Sanktionen (Schadensersatz, Kündigung aus wichtigem Grund, Vertragsstrafe etc.) belegt wird. Diese Sichtweise wurde durch einen Aufsatz des BGH-Richters Andreas Jurgeleit (BauR 2021, 863) in Frage gestellt, der Adjudikationsverfahren nur als auf vorläufigen Eilrechtsschutz gerichtete, modifizierte schiedsgerichtliche Verfahren i.S.d. 10. Buchs der ZPO für zulässig erachtet. Diese Auffassung, die zu einer Änderung der SL-Bau und zum Verzicht der SOBau auf eine Adjudikationsordnung führte, hat weitreichende Konsequenzen, weil sie die streitige Vollziehung der Adjudikationsentscheidung staatlicher Vollstreckung unterwirft, an die Gestellung von Sicherheiten knüpft und denjenigen gem. § 1041 IV ZPO mit Schadensersatzansprüchen seines Vertragspartners konfrontiert, der eine fehlerhafte, nachträglich korrigierte Adjudikationsentscheidung vollzieht. Insbesondere wegen der letztgenannten Konsequenz ist Adjudikation mit dieser Ausprägung für die Praxis uninteressant. WELCHE FORMEN DER ADJUDIKATION GIBT ES? Die „Ad-hoc-Adjudikation“ wird anlass- bzw. streitbezogen von den Parteien vereinbart. Bei größeren Baumaßnahmen lohnt die Implementierung eines DAB als „Stand-by-Board“, das die Baumaßnahme von Anfang an begleitet und bei Bedarf kurzfristig für jeden Streitfall hinzugezogen werden kann. WER KANN ADJUDIKATOR SEIN? Die Anforderungen an Adjudikatoren sind nicht gesetzlich geregelt. Die Parteien können also frei bestimmen, wer Adjudikator sein soll. Sie müssen allerdings entscheiden, ob sie einen Juristen oder einen qualifizierten Fachmann/Ingenieur beauftragen. Jedenfalls im Geltungsbereich des deutschen materiellen Zivilrechts sind fast alle Baustreitigkeiten maßgebend von rechtlichen Parametern beeinflusst, deren verständige Anwendung spezialisierten Fachjuristen vorbehalten werden sollte. Weil indes nicht selten auch technischer Sachverstand gefordert ist, werden insb. Stand-by-Boards regelmäßig mit mindestens einem Juristen und einem oder mehreren technischen Experten besetzt. WAS SIND DIE VORTEILE DER ADJUDIKATION? Adjudikation ist schnell und kostengünstig. Sie kann enorme befriedende Wirkung entfalten, wenn Sie als Bestandteil einer auf Konsens und Kooperation ausgerichteten Vertragskultur implementiert und gelebt wird. Die Entscheidung eines interdisziplinären Expertengremiums wird trotz des summarischen Verfahrens oft als ökonomisch sinnvolle Lösung akzeptiert und macht eine zeit- und kostenaufwändige (schieds-)gerichtliche Überprüfung entbehrlich. WELCHE NACHTEILE GIBT ES? Ein Nachteil zeigt sich, wenn die Entscheidung des Adjudikators streitig bleibt und die obsiegende sie – jedenfalls nach der DIS Adjudikationsordnung – ohne staatliche Hilfe durchsetzen muss. Hinzu kommt die Gefahr, dass das auf Geschwindigkeit und Beschränkung des Streitstoffs ausgelegte Verfahren bewusst mit Tatsachenvortrag überfrachtet und so für Obstruktion missbraucht wird. Der enorme Zeitdruck verhindert Sachaufklärung u.U. auch dort, wo sie im Interesse einer sachgerechten Streitlösung angebracht sein mag. WELCHE KOSTEN ENTSTEHEN UND WIE WERDEN SIE VERTEILT? Die Adjudikatoren erhalten ein nach Zeitaufwand bemessenes, individuell zu vereinbarendes Honorar. Für ein Stand-by-Board fällt üblicherweise zudem eine Bereithaltungspauschale an, die je nach Größe und Komplexität des Bauvorhabens zwischen 1.000 und 5.000 Euro pro Monat und Boardmitglied liegt. Über die Verteilung der Kosten entscheidet das DAB. Es ist nicht unüblich, dass die Parteien auf die Erstattung außergerichtlicher Kosten verzichten und die Kosten der Adjudikation unabhängig vom Ausgang des Verfahrens je zur Hälfte tragen. Foto: eamesBot/shutterstock.com

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